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Thöny ebenfalls in gleicher Weise. Ich verweise in dieser Rich
tung darauf, "baß bereits am 29.. Jänner 1926 die Spar
kasse der Regierung mitteilen mußte, daß die Angabe von
Deckadressen in ihrem Einverständnis erfolgt sei; um die Be
schlagnahme der Lotteriewerbebriefe zu verhindern. Schon da
mals hat die Sparkasse, ein öffentlich-rechtliches Institut des
Landes, sich zu unsauber» u. unreellen Machenschaften herge
geben. Walser wurde aus Anlaß gesetzwidriger Handlungen
bei seiner Tätigkeit bei der Klassenlotterie und Zentrofag
dann vom Statthalteramt Zürich init einer Geldstrafe von
1000 Franken belegt. Die Zentrofag war eine Schwindelgrün,
düng. Es wurde nachgewiesen, daß zwar formell das Aktien
kapital voll eingezahlt war, tatsächlich aber stellte sich heraus,
daß nicht ein Rappen eingezahlt wurde, mit Ausnahme jenes
Betrages von 200 000 Franken, die von Herrn Hinsberg für
160 Aktien der Zentrofag zur Verfügung gestellt wurden.
Daß dieses Unternehmen nicht florieren konnte, war ganz
klar, und diese Erkenntnis erwies sich arrch in der Generalver
sammlung dom 30. Oktober 1926, in der Walser erklärte,
daß die Gründungsbilanz der Zentrofag nicht stimme, als
richtig, da kein Bargeld da sei und infolgedessen binnen drei
Tagen Anzeige zu erstatten sei. Bei dieser Generalversamm
lung wurde beschlossen. Fr. 480 000 à fond perdu der Zentro
fag zur Verfügung zu stellen. Dabei wurde auch festgestellt,
daß die Gesellschaft nun eine Lotteriekonzession erwerben'
sollte und daß dazu ein Kredit von 350 000 Franken notwen
dig wäre, die nur gegen Aushändigung der Lotteriekonzession
. bezahlt werden dürfen. Dabei wurde über die Erlangung der
Konzession verhandelt und Walser erklärte, die weiteren zur
Lotterie erforderlichen 250 000 Franken zur Verfügung zu
stellen, es müsse der weitere Bedarf, noch vereinbart werden.
Es wurde dann später über die Liquidation verhandelt und
bei diesen Verhandlungen erklärte Walser wiederholt, daß
man- das nur seine Sorge sein lassen wolle, er machte sich
stark, daß die Regierung die deponierten Fr. 100 000 heraus
geben werde. Auch würde er für die Verwendung'der Ange
stellten Sorge tragen. Fr. 300 000 stünden ihm -mr Ver
fügung. Kurze Zeit darauf fand in Berlin eine Verwaltungs-
ratssitzung statt zur Lösung der Frage, ob die Ziehung durch-
geführt werden solle oder verhindert werden müsse. Da er
klärte Walser ausdrücklich und versicherte, bei der Regierung
dahin vorstellig zu werden, daß die eingezahlten Losaelder
auf den Fr. 100 000 zurückerstatteb werden und versicherte
wiederholt, daß es nur eines Gespräches mit dem Regierungs
chef bedürfe, um nach allen Seiten zur vollsten Zufriedenheit
die Sache zu regeln, und der Zentrofag'ein ehrliches Begräb
nis zu verschaffen. So war die Situation zur Zeit, als die
verbrecherischen Machenschaften begangen wurden. Walser gab
sich damals als der große Herr aus, von dem ein einziges
Wort genügen sollte, um die ganz widrige Situation wieder
ins Geleise zu bringen. Er stellte 250 000 Franken zur Ver
fügung, er sagte allen, die Liquidierung könne seine Sorge
sein. .Dä war er aber genötigt, nach Rumänien zu fahren.
Die Barmittel hiezu stunden ihm nicht zur Verfügung, deS-
. halb mußte er sich diese Barmittel vo.n der Sparkasse beschaf
fen und wandte sich an ThöNV. Thonp wär Verwalter der
Spar- und Leihkasse für das Fürstentum Liechtenstein. Liech
tensteinische Landesbank mit unbeschränkter Landesgarantie.'
Die Einrichtung der Spar- und Leihkasse brauche ich wobl
nicht mehr auseinanderzusetzen. Ich kann einzig'und allein
darauf verweisen,, daß gemäß § 1 des Gesetzes die LandcSbank
eine Anstalt öffentlichen Rechtes ist, deren Verwaltung von
der übrigen Landesverwaltung getrennt geführt wurde. Sie
tvird in diesem Gesetz kurz als die Anstalt bezeichnet. Tiefe
Landesbank als Institut eines öffentlichen Rechtes hatte die
Aufgabe, dein Lande und der Landbevölkerung zu möglichst
billigen Sätzen Geld zur Verfügung zu stellen. Das Land
haftet für sänrtliche Verbindlichkeiten. Der Sparkasse sind
weitestgehende Rechte ciiigeräuint.
Sie ist von sämtlichen Stempeln und Gebühren be
freit. Ihre Urkunden genießen die Beweiskraft öffent
licher Urkunden. Die von ihr ausgestellten Erklärungen
sind Erekutionstitel in verbindlichster Form. Ihr wird
der gute Glaube unter allen Umständen zugebilligt,
die Beweiskast dafür, daß die Anstalt sich nicht in gu
tem Glauben befinde, trifft denjenigen, der Ansprüche
gegen diese Anstalt behauptet. Die Gemeinden und Be
hörden sind verpflichtet, der Sparkasse jedwede Auskunft
zu geben. Gewährung von Krediten ungedeckter Art ist
grundsätzlich verboten. Dem Verwaltungsrat sind Gren
zen eng gezogen, es bedarf eines qualifizierten Fünf
viertel - Mehrheitsbeschlusses bei Belastung über 10,000
Franken bei Anwesenheit aller Verwaltungsratsmitglie
der, Darlehen und Kredite jeder Art dürfen nur ge
gen genügende Sicherheit gewährt werden. Bürgen müf-
en zwei und zwar taugliche Bürgen sein. Es ist aus? feie*
en kleinen Anführungen klar ersichtlich, dqß diese Be
ugnisse des Verwalters außerordentlich eingeschränkt sind
bis zu 1000 Franken. 9iach Gesetz und nach Behauptiui-
gen, die nicht erwiesen sind, hat der Verwaltungsrat an
geblich einen Beschluß, gefaßt, womit Thöny das Ver-
fügungsrecht bis zu 1500 Franken als äußerste Grenze
gegeben wurde, gegen nachträgliche Berichterstattung und
nachträglich einzuholende Genehmigung. Als Walser 2hö>
ny um die 15,000 Franken ersuchte, weigerte er sich
zuerst und dann gab er sie aus den ihm als Verwalter
der Sparkasse anvertrauten Geldern heraus und hat sie
damit der Sparkasse vorenthalten. Er sagt selbst dar
über, so hatte ich wiederum dem Verwaltungsrat ge
genüber deckungslos dem Walser 15,000 Franken gege
ben. Walser kam von Rumänien zurück mit einem Be
richt über ganz günstige Aussichten für die Klassenlot
terie. Damit er. aber das von ihm in Angriff genom
mene Projekt durchführen konnte, bedurfte er großer Gel
der. Diese Gelder von der Sparkassa zu beschaffen war
unmöglich, weil der Sparkasse diese Mittel selbst nicht
zur Verfügung standen. Sie konnte nicht darüber ver
fügen, es wäre denn, daß die gesamten, auch die frem
den Mittel in dieses Projekt hineingeworfen würde».
Walser hatte mit H,insberg bereits, schon durch Grüna»
verhandelt, Grünau hatte sich mit dem Barmer Banl-
verein ins Einvernehmen gesetzt. Am 27. November
.1926 kam Dr. Rasche für den Barmer Bankverein, um
mit Walser Verhandlungen zu Megen. Am Abend de?
Samstag wurde darüber verhandelt und Sonntag vor
mittags sollte diese Angelegenheit erledigt werden. Tho-
ny war zu ivaiiie, ein Tclephonbericht genügte, sofort
erschien der getreue Knecht. Walser sagte, ich brauche
300,000 Mark und die müssen Sie für die Landesban!
oeirbürgen. Es muß vorher schon über die Sache ge
sprochen worden sein. Es kann nicht richtig sein, datz
erst an diesem Tage zwischen Walser und Thöny Bv
sprechungen geführt wurden, denn Thöny zeigte sich muj
Aussage des Dr. Rasche vollständig über die Projekt,