Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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Präsident: £<r genügt Uns die gerichtliche Bestä 
tigung. ¡(lieft) . . . . 
Dr. Budschedl: Dann liegt noch ein Vergleich 
hier, der abgeschlossen wurde mit dem Barmer Bank 
verein. Der Barmer Bankverein hat 123,000 Mjark nach 
gelassen. 
Präsident: Soll ich den Vergleich, der abgeschlos 
sen wurde Mit' dem Barmer Bankverein zur Verle 
sung bringen? (liest). 
Nun wären wir am Ende unserer BeweisverHand 
lungen. Es wird noch ein Gutachten eingeholt über 
Carbone durch die Herren Dr. Batlinger und Dr. Pa- 
reggcr, Direktor der Landesanstalt Dalduna in Rank- 
weil. Die Untersuchung wird morgen stattfinden. Wir 
werden das Gutachten noch morgen vor Abschluß der 
Verhandlungen bekanntgeben. 
Dr. Budschedl: Ich möchte die Herren Verteidiger 
fragen, ob sie sich begnügen Mit dieser Aufstellung, 
ob sie zufrieden sind, -daß ich mich darauf betzie 
hen darf. Sonst müßte ich die Men beantragen. 
Dr. Kuber: Ich anerkenne die Mitteilungen, die 
uns gemacht worden sind. Aber wir müssen selbstver 
ständlich uns alle vorbehalten, im Pläidoyer darauf 
zurückzukommen. 
Dr. Budschedl: Wir wollen nur d ie Tatsachen fest 
stellen, daß das und das geschehen ist in dieser Hin 
sicht. Wird das nicht bestritten? 
Verteidiger: Nein. 
Präsident: Dann ist in diesem Punkte die Begut 
achtung des Carbone und es wäre nach meiner Ueber 
zeugung, wenn etwas anderes nicht mitgeteilt wird, das 
Beweisoerfahren geschlossen. . 
Staatsanwalt: Mit Rücksicht auf die am 23. No 
vember von den Angeklagten Thöny, Walser und Beck 
in vollem Umfange, von Carbone zum mindesten zum 
größeren Teil gemachten Erklärung, daß sie sich be 
wußt waren, daß durch die Nichtbuchung die Kon 
trolle der Regierung, des Landtages und der Kontrolle 
stelle verunmöglicht war und sie das beabsichtigen, wiH 
dies ausdrücklich auf Befragung festgestellt worden ist/ 
sehe ich mich auf Grund dieses jetzt in der Verhand-' 
lung gemachten Geständnisses genötigt, die Anklage - in 
soweit zu ergänzen und -auszudehnen im- Sinne bei 
Paragraph 204 der Strafprozeßordnung, daß es Heißei 
soll: 
!Zu a): Es habe Franz Thöny in der Zeit von 
1926 bis 8. Juni 1928, usw. Wd in weiterer Folgq, 
das Fürstentum Liechtenstein als unbeschränkter Garant 
an seinen Rechten auf Kontrolle und an seinem Ver 
mögen (Präsident: Seite ?). 
Staatsanwalt: Bei der Anklage A, es habe Franz 
Thöny in der Zeit von 1926 bis 8. Juni 1928 durch 
listige Vorstellungen oder Handlungen.... liest. In 
dieser Richtung wird die Anklage gemäß Paragraph 5 
> des Strafgesetzes auch ausgedehnt werden müssen. 
I Präsident: Wir müssen die Angeklagten über die- 
f sen Punkt fragen, Haben Sie, Thöny, Kenntnis ge 
nommen von der Ausdehnung der Strafklage gegen 
Sie, wonach Sie nicht nur angeklagt sind, die Landes 
bank an ihrem Vermögen, sondern auch an. ihren Rech 
ten aus Kontrolle geschädigt zu haben. Geben Sie sich 
schuldig in diesem Punkt? 
Thöny: Ich nehme es zur Kenntnis, wasj der Mir 
Staatsanwalt gesagt hat. 
Präsident: Und hinsichtlich der Schuldfrage? 
Thöny: Schuldig bekenne ich mich nicht. 
Präsident: Sie geben die gleiche Erklärung ab, wie 
zu den übriger! Anklagepunkten? Carbons ich richte 
an Eie die gleiche Frage. Sie haben Kenntnis genom 
men von der Ausdehnung der Anklage gegen Sie, 
ich frage Si^ anerkennen Sie die Ausdehnung der 
Anklage. 
Carbone: Nein. Weil ich von den Buchungen 
überhaupt nichts gewußt habe. 
Präsident: Sie geben die gleiche Erklärung ab 
wie Thöny? 
Carbone: Ja. 
Präsident: Wals« ? 
Wals«: Erste Frage ja, zweite Frage, nein. 
Präsident: Walser, Sie nahmen Kenntnis, ja, geben 
sich. nicht schuldig, nein. 
Walser: Ja. 
Präsident: Beck? 
Beck: Ich nehme Kenntnis von der Ausdehnung 
der Anklage und stehe im übrigen auf dem Standpunkt 
meiner früheren Aussage. 
Staatsanwalt: Auch von der vom Samstag auf 
meine Frage: „Waren Sie sich dessen bewußt, daß 
mit der Verunmöglichung der Buchungen, mit der Nicht 
eintragung der Verwaltungsrat - der Kontrolle benom 
men war, und daß b« Regierung die Möglichkeit der 
Kontrolle fehlte, damals am Samstag gaben Sie 
das zu. 
Beck: Ich gebe zu, daß der Regierung Md der 
Kontrollstelle Meinetwegen diese Möglichkeit fehlte, aber 
ich gebe nicht Kr, daß ich die Möglichkeit hätte geben 
sollen, das big nicht" in Meinem Ermessen. 
Staatsanwalt: Aber-daß Sie wußten, daß mit'der 
Nichtbuchung ihr dieses Recht entzogen wurde, daß 
Sie dieses Recht auf Kontrolle beeinträchtigten und ihr 
die Kontrolle verunmöglicht wurde? 
Beck: Ich nehme Kenntnis von der Ausdehnung 
der Anklage und bestätige nur meine Ausfage von früher. 
Dr. Huber: Als Verteidiger des Thöny rede ich, zu 
sammenfassend für alle Angeklagten; es geht unter kei 
nen Umständen an, daß im letzten Moment,- nach durch 
geführter Beweisoerhandlung etwas hineingeschmuggelt 
wird, über dessen Tragweite die Angeklagten gar keine 
Vorstellung hatten. Ich bedaure auch dieses Vorgehen, 
denn es scheint mir ein Mittel angewendet zu sein, ins 
besondere gegenüber den Verteidigern, daß wir selbst 
verständlich nicht annehmen könnten, da das in letzter
	        

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