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Präsident: £<r genügt Uns die gerichtliche Bestä
tigung. ¡(lieft) . . . .
Dr. Budschedl: Dann liegt noch ein Vergleich
hier, der abgeschlossen wurde mit dem Barmer Bank
verein. Der Barmer Bankverein hat 123,000 Mjark nach
gelassen.
Präsident: Soll ich den Vergleich, der abgeschlos
sen wurde Mit' dem Barmer Bankverein zur Verle
sung bringen? (liest).
Nun wären wir am Ende unserer BeweisverHand
lungen. Es wird noch ein Gutachten eingeholt über
Carbone durch die Herren Dr. Batlinger und Dr. Pa-
reggcr, Direktor der Landesanstalt Dalduna in Rank-
weil. Die Untersuchung wird morgen stattfinden. Wir
werden das Gutachten noch morgen vor Abschluß der
Verhandlungen bekanntgeben.
Dr. Budschedl: Ich möchte die Herren Verteidiger
fragen, ob sie sich begnügen Mit dieser Aufstellung,
ob sie zufrieden sind, -daß ich mich darauf betzie
hen darf. Sonst müßte ich die Men beantragen.
Dr. Kuber: Ich anerkenne die Mitteilungen, die
uns gemacht worden sind. Aber wir müssen selbstver
ständlich uns alle vorbehalten, im Pläidoyer darauf
zurückzukommen.
Dr. Budschedl: Wir wollen nur d ie Tatsachen fest
stellen, daß das und das geschehen ist in dieser Hin
sicht. Wird das nicht bestritten?
Verteidiger: Nein.
Präsident: Dann ist in diesem Punkte die Begut
achtung des Carbone und es wäre nach meiner Ueber
zeugung, wenn etwas anderes nicht mitgeteilt wird, das
Beweisoerfahren geschlossen. .
Staatsanwalt: Mit Rücksicht auf die am 23. No
vember von den Angeklagten Thöny, Walser und Beck
in vollem Umfange, von Carbone zum mindesten zum
größeren Teil gemachten Erklärung, daß sie sich be
wußt waren, daß durch die Nichtbuchung die Kon
trolle der Regierung, des Landtages und der Kontrolle
stelle verunmöglicht war und sie das beabsichtigen, wiH
dies ausdrücklich auf Befragung festgestellt worden ist/
sehe ich mich auf Grund dieses jetzt in der Verhand-'
lung gemachten Geständnisses genötigt, die Anklage - in
soweit zu ergänzen und -auszudehnen im- Sinne bei
Paragraph 204 der Strafprozeßordnung, daß es Heißei
soll:
!Zu a): Es habe Franz Thöny in der Zeit von
1926 bis 8. Juni 1928, usw. Wd in weiterer Folgq,
das Fürstentum Liechtenstein als unbeschränkter Garant
an seinen Rechten auf Kontrolle und an seinem Ver
mögen (Präsident: Seite ?).
Staatsanwalt: Bei der Anklage A, es habe Franz
Thöny in der Zeit von 1926 bis 8. Juni 1928 durch
listige Vorstellungen oder Handlungen.... liest. In
dieser Richtung wird die Anklage gemäß Paragraph 5
> des Strafgesetzes auch ausgedehnt werden müssen.
I Präsident: Wir müssen die Angeklagten über die-
f sen Punkt fragen, Haben Sie, Thöny, Kenntnis ge
nommen von der Ausdehnung der Strafklage gegen
Sie, wonach Sie nicht nur angeklagt sind, die Landes
bank an ihrem Vermögen, sondern auch an. ihren Rech
ten aus Kontrolle geschädigt zu haben. Geben Sie sich
schuldig in diesem Punkt?
Thöny: Ich nehme es zur Kenntnis, wasj der Mir
Staatsanwalt gesagt hat.
Präsident: Und hinsichtlich der Schuldfrage?
Thöny: Schuldig bekenne ich mich nicht.
Präsident: Sie geben die gleiche Erklärung ab, wie
zu den übriger! Anklagepunkten? Carbons ich richte
an Eie die gleiche Frage. Sie haben Kenntnis genom
men von der Ausdehnung der Anklage gegen Sie,
ich frage Si^ anerkennen Sie die Ausdehnung der
Anklage.
Carbone: Nein. Weil ich von den Buchungen
überhaupt nichts gewußt habe.
Präsident: Sie geben die gleiche Erklärung ab
wie Thöny?
Carbone: Ja.
Präsident: Wals« ?
Wals«: Erste Frage ja, zweite Frage, nein.
Präsident: Walser, Sie nahmen Kenntnis, ja, geben
sich. nicht schuldig, nein.
Walser: Ja.
Präsident: Beck?
Beck: Ich nehme Kenntnis von der Ausdehnung
der Anklage und stehe im übrigen auf dem Standpunkt
meiner früheren Aussage.
Staatsanwalt: Auch von der vom Samstag auf
meine Frage: „Waren Sie sich dessen bewußt, daß
mit der Verunmöglichung der Buchungen, mit der Nicht
eintragung der Verwaltungsrat - der Kontrolle benom
men war, und daß b« Regierung die Möglichkeit der
Kontrolle fehlte, damals am Samstag gaben Sie
das zu.
Beck: Ich gebe zu, daß der Regierung Md der
Kontrollstelle Meinetwegen diese Möglichkeit fehlte, aber
ich gebe nicht Kr, daß ich die Möglichkeit hätte geben
sollen, das big nicht" in Meinem Ermessen.
Staatsanwalt: Aber-daß Sie wußten, daß mit'der
Nichtbuchung ihr dieses Recht entzogen wurde, daß
Sie dieses Recht auf Kontrolle beeinträchtigten und ihr
die Kontrolle verunmöglicht wurde?
Beck: Ich nehme Kenntnis von der Ausdehnung
der Anklage und bestätige nur meine Ausfage von früher.
Dr. Huber: Als Verteidiger des Thöny rede ich, zu
sammenfassend für alle Angeklagten; es geht unter kei
nen Umständen an, daß im letzten Moment,- nach durch
geführter Beweisoerhandlung etwas hineingeschmuggelt
wird, über dessen Tragweite die Angeklagten gar keine
Vorstellung hatten. Ich bedaure auch dieses Vorgehen,
denn es scheint mir ein Mittel angewendet zu sein, ins
besondere gegenüber den Verteidigern, daß wir selbst
verständlich nicht annehmen könnten, da das in letzter