Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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Walser: iSÜJIan hat einen mündlichen Vertrag abge 
schlossen, der Verkauf war getätigt, aber es war zur Be 
dingung gemacht, die Sache schriftlich niederzulegen, 
aber um diesen Geschäften Nechtsgültigkeit zu geben 
und um das Geschäft schriftlich mächen zu können, 
mutzte.Goldfinger diese Voraussetzungen.erfüllen. 
Staatsanwalt: Galt der Vertrag als nicht abge 
schlossen, wenn er nicht schriftlich bestätigt war? 
Walser: Gr galt nicht als abgeschlossen, wenn die 
mündlichen Aussagen Goldfingers nicht stimmten. 
Staatsanwalt: Die Schriftlichkeit selbst wäre nicht 
Voraussetzung? 
Walser: Nein. 
Staatsanwalt: Zwicky stellt die Sache anders dar 
wegen dem Verwaltungsrat. Cie gaben mir an, Sie 
ließen Zwicky nicht im Zweifel darüber, datz der Ver 
waltungsrat von dieser Wechselbegebung Kenntnis hat, 
und datz sie auch nicht zur Kenntnis gebracht werden 
soll. Zwicky sagt, datz ihm davon nicht im minde 
sten etwas gesagt worden sei, sondern datz ihm das 
Geschäft als vollkommen normal bezeichnet wurde. 
Beck: Ich möchte mitteilen, datz ich Zwicky die von 
ihm verlangte Bestätigung der Einzelunterschriftsberech- 
tigung gebracht habe, und datz ich ihin über die fra 
gen Auskunft gegeben habe, und datz ich ihm das 
Eefchäftsreglement und Statut ordnungsgemäß übergeben 
habe, woraus er hätte ersehen können, wie; das Geschäft 
ist. 
Staatsanwalt: Gr gibt an, datz Sie ausdrücklich 
erklärt hätten, datz die Sache in Ordnung gehe lind 
Thöny habe ihm ja mitgeteilt, daß die Bank die- 
serhalb wegen Rückbürgen gedeckt sei. 
Bock: Wir waren dazumal tatsächlich in Unter 
handlung mit Rückbürgen. 
Staatsanwalt: Nun, Tarbone gab dann noch an. 
das sind Ginzeldisferer^en aus der Vernehmung, daß 
er aus der Firma ausgetreten -jd, aus der Holzhan 
dels A.-E. Zürich hauptsächlich deswegen, weil er außer 
ordentlich erfreut darüber war, jetzt für die liech 
tensteinische Landesbank als Eeldwerber tätig zu sein. 
Sie, Herr Beck, gaben etwas anderes an. 
Beck: Nach meiner Auffassung war Tarbone nicht 
nur aus diesem Grunde aus der Holzhandels A..--G. 
ausgetreten, denn eine' Stellung bei der Holzhandels- 
A.-G. mit 1000 Franken Monatsgehalt wäre wolL eine, 
sicherere Erislenz gewesen, als die Aussicht, die ihm die 
.Landesbank hätte, auch nach seinen Ausführungen, bie 
ten können. Ich stelle mich auf den Standpunkt Und 
bin überzeugt, datz Tarbone keine Veranlassung hat zu 
glauben, er könne für die Landesbank arbeiten, er hat 
keinen Auftrag dazu erhalten und wurde deswegen'nicht 
angegangen. Nachdem ich ihm das erste Darlehen, * ohne 
datz er etwas geleistet hätte, gab, haben wir darüber 
gesprochen, ob er in der läge sei Wechsel zu diskontie 
ren und zwar hat er angeboten, erl hätte Beziehungen!, 
bei denen es ihm sehr leicht sei, diese Sache durchzuführen, 
wahrscheinlich auch ohne Bürgschaft und er sei zu Dank 
verpflichtet. Ich konnte nicht der Auffassung sein, daß 
diese Tätigkeit bei der Landesbank für ihn ein Aus 
kommen biete oder die gpm einer Anstellung fein 
könne, .oder datz diese Beziehungen mit der Landes 
bank für ihn eine Finanzierungsmöglichfeit für seine 
großen Geschäfte gewesen wäre. 
Tarbone: Zuerst möchte ich darauf Antwort geben, 
das entspricht nicht dem, was ich in Wirklichkeit gesagt 
habe. Zch will nicht behaupten, datz das der Haupt 
grund gewesen ist, sondern diese Möglichkeit, die ich 
für diese Arbeit- gesehen habe, hat mich in gewis 
sem Mätze veranlaßt, die Differenzen, die internen 
Bestände nicht beizulegen. Im weiteren möchte ich fol 
gendes sagen. Beck ist an mich herangetreten. Beck ist 
nicht nur zur Holzhandlung gekommen, sondern zu mir. 
Beck schuldete der Holzhandlung 5000 Franken und die 
Holzhandlung wollte strafrechtlich vorgehen. Durch mich 
ist das unterbunden worden, deshalb habe ich unter 
bunden, weil ich die gesamten Interessen der Holz 
handels A.-G. wahren mutzte. An mich istcmän herange 
treten. Ich habe von den liechtensteinischen Landes 
bank nichts gewutzt. Woher sollte ich die tLristenz ge 
kannt haben. Die mützte ich doch gekannt haben, wenn 
ich an Beck herangetreten wäre. Beck hat mit Werden- 
berg gesprochen und er wird ihm von mir dieses oder 
jenes erzählt haben über meine Beziehungen, dis ihm 
derselbe vielleicht in übertriebener Weise schilderte, und 
dann wird Beck gedacht haben, datz er durch mich die 
Diskontierung vornehmen könnte. 
Präsident: Gs ist schon richtig, datz Differenzen be 
standen haben zwischen Ihnen und der Holzhandels 
A. ° G. 
Beck: Ich habe das mitgeteilt in aller Form, 
aber ich bestreite, datz Tarbone ersucht wurde oder 
auch, datz er irgend etwas unternommen habe, in dieser 
Richtung für mich etwas zu tun. Es sind eventuell die 
Zeugen zu befragen, wenn Tarbone besteht, datz diese 
Behauptung richtig ist. Ob die Frage einer Straf- 
kiage gerechtfertigt war oder nicht, darüber kann ich 
mich ja auch noch äußern, wenn Sie wünschen. 
Staatsanwalt: Sie haben dasselbe Empfinden ge 
habt, wie Tarbone, ' als er Ihren Zettel sah. 
Beck: Ich kann nur das eine sagen: Nachdem die 
Herren dort wußten, daß ich mit der Landesbank in Be 
ziehung war, hat man mir eine Bürgschaft vorgelegt-, 
die ich decken sollte; man hat oerlangtsvon ir.ir eine Un 
terschrift der Landesbank für 5,000 Franken. 
Tarbone: Ich möchte behaupten, ich habe seinerzeit 
dem Prokuristen Peter davon mitgeteilt und später ist 
Weck in Berlin zu mir gekommen und hat gesagt, ich 
werde wieder von der Holzhandlung gedrängt und habe 
Schwierigkeiten wegen der Bezahlung, daraufhin habe 
ich den Syndikus schriftlich gebeten, er möchte, in mei 
nem Interesse gegen Beck nichts unternehmen. 
Beck: Nachdem diese Anschuldigung Carbones für 
mich nicht sehr angenehm ist und mir eine Strafklage 
vorliegt, so will ich sagen, datz ich wahrscheinlich nicht 
Tarbone in Anspruch genommen hätte, für mich einzu 
treten, und die 4000 Franken hätte ich zur Bezahlung 
meiner eigenen Schulden verwendet, statt sie Tarbone, zu 
geben. 
Staatsanwalt: Sie gaben an, am Samstag liehen 
Sie Tarbone 4000 Franken und am Sonntag seren 
Sie ihm gepfändet worden. Nun aber haben Sie ihm 
wieder Geld gegeben. . . _ .
	        

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