Volltext: Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein

Konstitutionelle Verfassung von 1862 
auf die gegenwärtige politische Situation in einzelnen Bundesstaaten 
ein solcher Abschluß als inopportun erachtet wurde *, Die Bemühun- 
gen um eine Übereinkunft in den strittigen Angelegenheiten hielten 
jedoch auf beiden Seiten unvermindert an. Dabei wurde anstelle 
einer Gesamtregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche, 
wie es das Konkordat anstrebte, der Weg über Spezialabkommen 
in Einzelmaterien mit dem bischöflichen Ordinariate gewählt ? 
$ 7. Die konstitutionelle Verfassung von 1862 
I. Der Stand der Entwicklung des Bechtensteinischen Staatskirchenrechts 
Die Verfassung von 1862 läßt Anzeichen eines Neubeginns des 
Staat-Kirche-Verhältnisses durchblicken und deutet auf eine Entwick- 
lung hin, die auf eine Angleichung an das System der staatlichen 
Kirchenhoheit ausgerichtet ist. In den Konkordatsverhandlungen 
werden Staat und Kirche mit den ungelösten Problemen der 1848iger 
Zeit konfrontiert. 
Dieser Faktor trägt allmählich zu einer Lockerung des bisherigen 
Systems und zur Klätung hängiger Fragen bei °. Auch bis zu einem 
gewissen Grad eine Folge der Konkordatsverhandlungen ist die 
Akzentverschiebung der staatlichen und kirchlichen Interessen auf 
das Gebiet des Kirchengutes *. 
Den wohl deutlichsten Hinweis auf eine mögliche Distanzierung 
vom Prinzip der Einheit von Staat und Kirche erbringt $ 8 der Ver- 
fassung, der die «Freiheit der äußeren Religionsausübungen» garan- 
tiert. Im Lichte der Enstehungsgeschichte verliert diese Bestimmung 
jedoch bedeutend an Gewicht. Sie ist ein Relikt des Alternativent- 
wurfes der Grundrechte des Volkes von Menzinger, der im Anschluß 
an die Frankfurter Reichsverfassung die volle Glaubens- und Gewis- 
sensfreiheit zum Wortlaut hatte. Durch die heftige Opposition der 
ı Siehe das Schreiben von Hausens an den Bischof vom 13. November 1865, 
BAC O 193 e/1865. 
2? Die nachfolgende Gesetzgebung bestätigt dies. 
‘ Wie z. B. die Zehnt-, Kirchenguts- und Mischehenfrage. 
Siehe A 13/$$ 51 und 53. 
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