Volltext: Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein

Quellensammlung 
). 
Hie und da, wenn es nötig ist, immer aber im Einverständnis mit dem Pfarr- 
amt Sevelen oder nach dessen Wunsch werden die erwachsenen männlichen 
Glieder der Gemeinde im Betsaal versammelt, seis zur Berathung über kirch- 
liche Angelegenheiten, seis für die Wahl einer Kirchenkommission, oder für 
Mittheilungen der Jahresrechnung. Diese Versammlung wird rechtzeitig 
angezeigt werden, und jeder verpflichtet sich, in derselben zur angezeigten 
Stunde rechtzeitig einzufinden. Die Versammlung wählt den Stimmenzähler 
und den Aktuar. Sofern das Pfarramt Sevelen oder sein geistlicher Stellver- 
rreter dieselbe nicht besuchen kann, leitet sie das Präsidium der Kirchen- 
kommission. 
Eine aus drei gut beleumdeten und geachteten Männern bestehende Commission 
bat ungefähr dieselben Geschäfte zu besorgen wie anderwärts die Kirchen- 
vorsteherschaft oder Kirchenpflege. Die Versammlung der evangelischen 
Gemeindeglieder wählt sie im geheimen Scrutinium je für ein Jahr, nämlich 
zuerst vom April 1881 bis April 1882; jedoch können alle oder einzelne Mit- 
zlieder derselben nach Ablauf der Amtsdauer wieder gewählt werden. Die- 
se Commission wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten für ein Jahr. Die neu 
zewählten Mitglieder geloben in die Hände des Pfarramtes Sevelen getreu 
ihre Pflichten zu erfüllen. Die Commission versammelt sich auf vorherige 
Einladung ihres Präsidenten im gottesdienstlichen Lokale. Ihre Amtsver- 
ichtungen sind folgende: 
a. die Verbindung zwischen der Gemeinde und dem Pfarramt Sevelen sowie 
umgekehrt zu erhalten; dem Pfarrer zu Sevelen soll sie auch allfällige 
Wünsche und Bedürfnisse der Gemeinde mittheilen und nichts ohne seine 
Genehmigung vollziehen. Sie berichtet ihm überdies und beräth ihn über 
Gemeindeangelegenheiten. Das Pfarramt theilt derselben zunächst alles 
mit, was im Interesse der Gemeinde ist und übergiebt ihr die eingegangenen 
Liebesgaben von Vereinen oder Privaten für die Gemeinde und theilt ihr 
anderes die Gemeinde Betreffendes mit. 
Sie wacht über das religiös-sittliche Leben der Gemeinde, sie tritt auch wo 
as nöthig ist, brüderlich, freundlich, ermahnend, strafend und vermittelnd 
bei Störungen unter den evangelischen Gemeindegenossen ein, sie ermahnt 
ferner sowohl Eltern, die ihre Kinder unfleißig in den Religionsunterricht 
and Gottesdienst schicken, als auch Erwachsene, die aus Gleichgültigkeit 
letztere öfter vernachlässigen. Sie sorgt ferner dafür, daß Gottesdienst und 
Religionsunterricht soviel, als denen, die ihn besorgen, möglich ist. Auch 
für die nöthige Ordnung in den Gottesdiensten sowie dafür, daß das in 
den früheren Paragraphen über das Lokal bemerkte beobachtet und aus- 
geführt werde, und überhaupt für alles, was zum sittlichen Wohl der evan- 
gelischen Gemeinde dienlich und erforderlich ist. 
Sie besorgt in früher angegebenem Sinne das Rechnungswesen der Ge- 
meinde und stellt jährlich vor der Erneuerungswahl, nachdem die Rechnung 
vorher vom Pfarramt Sevelen geprüft und genehmigt worden ist, der 
Männerversammlung von den Einnahmen und Ausgaben genau Rechnung, 
) 
3. 
JA
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.