Volltext: Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein

Quellensammlung 
wir sowohl dem Hochwürdigen Curat-Clerus, als auch dem lieben Volke von 
Liechtenstein die dringende Ermahnung an’s Herz, daß die Sonn- und Fest- 
tage mit um so größerem Eifer und größerer Andacht begangen und nicht 
durch knechtliche Arbeiten, lärmende Feste, Trinkgelagen, oder unnöthige 
zeitliche Geschäfte entweiht und entheiligt werden. «Wenn der Herr das Haus 
nicht baut, so arbeiten die Bauleute umsonst; wenn der Herr die Stadt nicht 
behütet, so wachen die Hüter vergebens.» Was ist die Ursache der an manchen 
Orten zunehmenden Verarmung, als, weil viele des alten Spruches vergessend: 
bete und arbeite, sich nicht mehr angelegen sein lassen durch die Heiligung 
ihres Tageswerks vermittelst Gebet und durch gewissenhafte Beobachtung der 
Tage des Herrn und seiner Heiligen den göttlichen Segen und den besondern 
göttlichen Schutz auf ihre Arbeiten und Unternehmungen herabzuziehen. 
5. Gegenwärtige Verordnung soll am 3. Sonntag nach Pfingsten (21. Juni) in 
allen Pfarr- und Curatie-Kirchen des Fürstenthums Liechtenstein öffentlich 
von der Kanzel verlesen und vom Tage der Verlesung an in Wirksamkeit 
treten. 
Aktenzeichen: LRA Landtagsakten ]g. 1868/Akt Nr. L 5, 
‘881 
Jun1 D. 
Kirchenordnung 
für die evangelische Gemeinde in Triesen 
L. Nach erhaltener Landesherrlicher Bewilligung, die dem Pfarramt Sevelen un- 
ter dem Versprechen seiner Obsorge und Verantwortlichkeit ertheilt wurde, 
constituiert sich in Triesen (Fürstenthum Liechtenstein) aus den dortigen evan- 
gelischen Ansassen, sowie aus andern benachbarten Liechtensteinischen Kirch- 
gemeinden eine Evangelische Diasporagemeinde, d. h. eine Gemeinde von Be- 
kennern der evangelischen Kirche, die durch Gottes Gnade den wahren christ- 
lichen Glauben nach der heiligen Schrift des alten und neuen Testaments und 
den Glauben der ersten Christengemeinde wiederhergestellt hat. Nach der 
Forderung der Landesobrigkeit verspricht dieselbe, daß sie für ihren Gottes- 
dienst und Religionsunterricht u.s.w. weder an das Fürstenthum Liechten- 
stein noch an die Gemeinde Triesen jemals eine Ansprache oder Bitte stellen, 
vielmehr auf andere Weise für Deckung dieser Kosten sorgen werde. 
Sie sorgt unter Beihilfe und Beirath des evangelischen Pfartamts Sevelen, der 
Sankt Gallisch-Appenzellischen Evangelischen Gesellschaft, sowie der schwei- 
zerischen und deutschen protestantisch-kirchlichen Hilfsvereine sowohl für 
möglichst häufigen öffentlichen Gottesdienst nach dem Glauben ihter Kirche 
in einem passenden Lokale in Triesen, als auch für möglichst regelmäßigen 
Religionsunterricht ihrer Kinder und anerbietet sich auch. nach ihrem Ver- 
mögen dazu beizusteuern. 
3. Der Gottesdienst soll an Sonn- und Festtagen Morgens oder Nachmittags, 
sowie an katholischen Feiertagen in dem nun feierlicheingerichteten Lokale 
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