Volltext: Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein

Staat und Kirche seit der landständischen Verfassung 
IIT. Keine Neuordnung des Staatskirchenrechts 
in der Verfassung von 1818 
Konfessionelle Angelegenheiten finden keine Positivierung in irgend- 
einer Verfassungsbestimmung, Eine Umstrukturierung der Verhält- 
nisse, die eine Neugestaltung der Staat-Kirche-Beziehungen gerecht- 
fertigt hätten, fehlte. Die religiösen Zustände sind staatsrechtlich ge- 
sehen stationär geblieben und in gewissem Sinne einfach gelagert, 
da keine Mischung der Konfessionen sich abzuzeichnen beginnt, die 
Konfliktssituationen hätte herbeiführen können *, Liechtenstein bleibt 
dem Staatskirchentum des 18. Jahrhunderts, wie es in den deutschen 
Territorien bestanden hat, verhaftet 2, Eine «etwaige Duldung weni- 
ger Anhänger eines andern Bekenntnisses blieb im Allgemeinen eine 
Ausnahme und konnte daher auf die Gestaltung des Staatskirchen- 
tums keinen Einfluß äußern» 3. Von den durch Säkularisation und 
Mediatisierung verursachten Gebietsveränderungen, die die Liqui- 
dierung des rein konfessionellen Charakters der Staaten zur Folge 
hatten *, blieb Liechtenstein verschont. Die «sakrale Basis in Gestalt 
der Einheit der Kirche» als Grundlage des deutschen Reiches war 
durch dessen Auflösung (1806) vollends verloren gegangen °. 
Liechtenstein bleibt ein konfessionell geschlossener Staat ®, dessen 
geistige Prägung noch stark an das mittelalterliche einheitliche «Cor- 
pus christianum» erinnert 7. 
‘4 Vgl. $ 3/11 2 b. Noch 1858 schreibt Menzinger an Wenzel, LRA 1858, CV 
Nr. 967, daß die Liechtensteiner. «durchwegs Katholiken» seien, und es «kaum 
3 Ehen gemischt» gebe. 
? Als Bestätigung die Beispiele, die MALIN 65 £. anführt, 
Hınyscmus 210. 
In diesem Sinne Hınscmvs 211, Kauı, Lehrsystem 269, 271, RAAB 91; 
GRUNDMANN, Vertragskirchenrecht 250. 
5 GRUNDMANN, Vertragskirchenrecht 250. 
5 Vgl. Fußn. 1. BıIsınGEr 375 schreibt: QUnter_den deutschen Bundesstaaten 
sind die Fürstenthümer Hohenzollern und Liechtenstein ganz katholisch.» So 
zuch SCHNABEL 27. 
7 Vgl. MıxaAt, KuSt 438, Marıer H., StuK 103 £. 
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