Volltext: Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein

Quellensammlung 
56 Schulstunden 
Der Anfang der täglichen Schulzeit kann von dem Ortsseelsorger einvernehm- 
'ich mit dem Schullehrer u. Gemeindevorsteher, dann mit dem Vorwissen u. 
der Genehmigung des Schuloberaufsehers nach Erforderniß der jedes- 
maligen Umstände auf frühere oder spätere Stunden festgesetzt werden ..... 
Verpflichtung der Seelsorger 
Wo es ausführbar ist, soll die gesammte Schuljugend täglich vor der vormit- 
tagigen Schule unter Aufsicht der Lehrer zur heil. Messe gefuhret, u. ebenso 
zum wenigsten um Allerheiligen, Weihnachten, Ostern u. Pfingsten zur 
Beicht u. Kommunion angehalten werden. Es wird aber auch dem Ortsseel- 
sorger zur Pflicht gemacht, die Schüler fleißig zu inspizieren u. wenigstens 
wochentlich 2 mal in der Sitten- u. Christenlehre selbst Unterricht zu geben, 
Der Tag der Endprüfung muß von dem Ortsseelsorger gemeinschaftlich 
mit dem Schuloberaufseher bestimmt werden .... 
Der Schuloberaufseher u. der Ortsseelsorger müssen bei den Prüfungen von 
amtswegen erscheinen ..... Nebst dieser Hauptprüfung sollen aber auch halb- 
jährige Prüfungen jedes mal vor Ostern gehalten werden, bei welchen aber 
nicht mit dieser Feierlichkeit vorzugehen ist u. welche bloß in Beisein des 
Schuloberaufsehers u. des Lokalseelsorgers vorzunehmen sind. 
$11 Fleißkatalog — Fortgangstabellen 
„... Die Note über den Fortgang in der Religion hat aber nicht der Schul- 
lehrer sondern der Ortspfarrer zu machen. 
512 Schulzeugnisse 
Schulzeugnisse, wenn sie verlangt werden, sind von dem Schullehrer unent- 
geldlich zu erteilen u. von dem Ortsseelsorger zu vidiren, in welchen der 
Schütbesuch mit den Worten: sehr fleißig, fleißig, unbeständig oder selten, 
Jas sittliche Verhalten u. der Fortgang aber mit den Worten: sehr gut, gut, 
mittelmäßig oder schlecht zu bezeichnen ist .... 
$ 16 Für solche Fälle (Lehrerprüfung) werden als Prüfungskommission bestimmt: 
der jeweilige Landvogt oder in dessen Verhinderung ein von ihm zu bestim- 
mender Substitut, der Schuloberaufseher, ein von unserem Oberamte zu 
bestimmender Pfarter und Schullehter, Von dieser Kommission wäre der 
Kandidat, nachdem ihm vorläufig über seine Bitte um Zulassung zur Prü- 
fung von unserem Oberamte Tag u. Stunde bestimmt worden ist, mündlich 
a. schriftlich über die in $2 bestimmten Gegenstände zu prüfen,...... 
$25 Aufsicht 
Zur beständigen Aufsicht werden die Ortsseelsorger, deren Obliegenheiten 
schon in dem frühern $ 5 bestimmt sind, verpflichtet. Zur Oberaufsicht wird 
aber jedes mal, wenn es notwendig ist, Unser Oberamt einen von den Pfarrern 
Unseres Fürstenthums als Schuloberaufseher in Vorschlag bringen, den 
Unsere Hofkanzlei zu bestätigen haben wird, 
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