Volltext: Staat und Kirche im Fürstentum Liechtenstein

Situationsanalyse und Begriffsklärung 
Ordnung und kann sich nur auf privater Ebene zu einer Korporation 
zusammenschließen. Eine solche Konstituierung bedarf laut $ 44 der 
Amtsinstruktion. von 18621 der Genehmigung durch den Landes- 
verweser, 
Am 5. Juni 1881 erfolgte die Zustimmung des Landesverwesers 
von Hausen zu den Statuten der evangelischen Gemeinde Triesen, 
die am 20. Oktober 1885 durch die Zusatzbestimmung Ziffer 12 ?, 
die die Frage der Eigentumsrechte an einem Haus in Triesen bei einer 
eventuellen Auflösung der Bekennergemeinde regelte, erweitert wird?3. 
2. Abschnitt: 
DIE PARITÄT IN DER GELTENDEN VERFASSUNG 
S 3. Situationsanalyse und Begriffsklärung 
I. Die geltende Verfassung 
Auch die Verfassung von 1921 ist einer normativen Erfassung des 
konfessionellen Paritätsgrundsatzes nicht gewogener als die voran- 
gehenden. Dies erklärt sich aus verschiedenen kirchenpolitischen 
Momenten: 
1. Eine Umwandlung in einen paritätischen Staat mit religiös ge- 
mischter Bevölkerung wurde durch das Auftreten der evangeli- 
schen Bekennergemeinde bis 1921 nicht beschleunigt, da sie kaum 
merklich wuchs und nie über eine Außenseiterrolle hinauskam * 
2. Die Spannungen oder besser: Unstimmigkeiten zwischen katholi- 
scher Kirche und Staat, die sich im Gefolge der Verfassungs- 
gebung in manchen Teilgebieten des Staatskirchenrechts > auf- 
gestaut hatten, wurden größtenteils behoben oder doch gemildert, 
Der katholischen Kirche wurden staatlicherseits Zugeständnisse 
ı B 30. 
2 C6. 
3 Vgl. LRA Jg. 1881 Reg. Fasz. 869. 
* Vgl. Kap. I/$ 9 113, 
5 Z. B. in der Frage der Unterstellung des gesamten Erziehungs- und Unter- 
richtswesens unter die oberste staatliche Aufsicht. 
Le
	        

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