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Zusammenstellung der persönlichen Beiträge und der Arbeitgeber-
und Arbeitnehmerbeiträge pro 1955:
Abredmungspflichtige
Persönliche
Arbeitgeber
Total
Erwerbsgruppe
Beiträge
Arbeitnehmer
Nichterwerbstätige
3 36b—
199.80
3 560.80
Pauschalierte
29 050.—
4 185.62
33 235-62
Gewerbe
153 127.25
303 046.17
456 173-42
Industrie
7295-—
445 629.75
452924.75
Landwirtschaft
69275.25
23 901.27
93 176.52
Freie Berufe
5 1 421.—
20959.46
72 380.46
öffentliche Dienste
I57 5II-7I
157 511-71
Hauspersonal
15 390.76
15 390-76
Verschiedene
i 004.—
10 517.12
11 521.12
Freiwilige Versicherte
38—
38.-
Total
314 571.50
981 341.66
i 295 913.16
einschließlich der Landesinstitute) weisen
einen Gesamtbeitrag von 157 511 Franken
auf. Die öffentlichen Dienste zahlen also an
Gehältern und Löhnen rund 4 Millionen
Franken. Das Einkommen des Hausperso
nals beträgt entsprechend den Beiträgen
rund 400000 Franken. Das Einkommen aus
anderen Berufen, die zum Teil als selbstän
dige Berufe anzusehen sind, beträgt zwi
schen 250000 und 300000 Franken.
Die persönlichen Beiträge sind hinsichtlich
des Einkommens nicht leicht aufzuschlüsseln
angesichts der degressiven Skala von 4 bis 2
Prozent der Beitragsleistung. Bekanntlich
bezahlt der selbständig Erwerbende 4 Pro
zent seines Einkommens an persönlichen
Beiträgen. Sinkt jedoch das Einkommen, so
sinkt auch der Prozentsatz des Beitrages von
4 Prozent bis auf 2 Prozent herunter. Aus
den Beitragsleistungen des selbständig Er
werbenden können wir also nur Annähe
rungswerte des Einkommens errechnen. Das
selbständige Einkommen der Gewerbeinha
ber wird demnach etwa 4 bis 4,5 Millionen
Franken betragen; das bäuerliche Einkom
men der selbständig Erwerbenden zirka 2,5
Millionen Franken; das Einkommen freier
Berufe zirka 1,5 Millionen Franken. Dazu
kommt bei den freien Berufen noch ein Ein
kommen von Angestellten und Arbeitern
von zirka 500000 Franken.
Das Kapitaleinkommen ist in diesen Auf
stellungen nicht berücksichtigt. Es ist dies
insbesondere bei der Industrie zu beachten,
deren Ausschüttung an Dividenden in den
AHV-Beiträgen keinen Niederschlag findet.
Der selbständige Erwerb aus der Industrie
beträgt 180000 Franken. Es trifft dies nur
diejenige Industrie, die nicht in einer juri
stischen Person organisiert ist.