Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein im Wandel der Zeit und im Zeichen seiner Souveränität

109 
Zusammenstellung der persönlichen Beiträge und der Arbeitgeber- 
und Arbeitnehmerbeiträge pro 1955: 
Abredmungspflichtige 
Persönliche 
Arbeitgeber 
Total 
Erwerbsgruppe 
Beiträge 
Arbeitnehmer 
Nichterwerbstätige 
3 36b— 
199.80 
3 560.80 
Pauschalierte 
29 050.— 
4 185.62 
33 235-62 
Gewerbe 
153 127.25 
303 046.17 
456 173-42 
Industrie 
7295-— 
445 629.75 
452924.75 
Landwirtschaft 
69275.25 
23 901.27 
93 176.52 
Freie Berufe 
5 1 421.— 
20959.46 
72 380.46 
öffentliche Dienste 
I57 5II-7I 
157 511-71 
Hauspersonal 
15 390.76 
15 390-76 
Verschiedene 
i 004.— 
10 517.12 
11 521.12 
Freiwilige Versicherte 
38— 
38.- 
Total 
314 571.50 
981 341.66 
i 295 913.16 
einschließlich der Landesinstitute) weisen 
einen Gesamtbeitrag von 157 511 Franken 
auf. Die öffentlichen Dienste zahlen also an 
Gehältern und Löhnen rund 4 Millionen 
Franken. Das Einkommen des Hausperso 
nals beträgt entsprechend den Beiträgen 
rund 400000 Franken. Das Einkommen aus 
anderen Berufen, die zum Teil als selbstän 
dige Berufe anzusehen sind, beträgt zwi 
schen 250000 und 300000 Franken. 
Die persönlichen Beiträge sind hinsichtlich 
des Einkommens nicht leicht aufzuschlüsseln 
angesichts der degressiven Skala von 4 bis 2 
Prozent der Beitragsleistung. Bekanntlich 
bezahlt der selbständig Erwerbende 4 Pro 
zent seines Einkommens an persönlichen 
Beiträgen. Sinkt jedoch das Einkommen, so 
sinkt auch der Prozentsatz des Beitrages von 
4 Prozent bis auf 2 Prozent herunter. Aus 
den Beitragsleistungen des selbständig Er 
werbenden können wir also nur Annähe 
rungswerte des Einkommens errechnen. Das 
selbständige Einkommen der Gewerbeinha 
ber wird demnach etwa 4 bis 4,5 Millionen 
Franken betragen; das bäuerliche Einkom 
men der selbständig Erwerbenden zirka 2,5 
Millionen Franken; das Einkommen freier 
Berufe zirka 1,5 Millionen Franken. Dazu 
kommt bei den freien Berufen noch ein Ein 
kommen von Angestellten und Arbeitern 
von zirka 500000 Franken. 
Das Kapitaleinkommen ist in diesen Auf 
stellungen nicht berücksichtigt. Es ist dies 
insbesondere bei der Industrie zu beachten, 
deren Ausschüttung an Dividenden in den 
AHV-Beiträgen keinen Niederschlag findet. 
Der selbständige Erwerb aus der Industrie 
beträgt 180000 Franken. Es trifft dies nur 
diejenige Industrie, die nicht in einer juri 
stischen Person organisiert ist.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.