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laten eingeladen. Heinrich V. schickte für diese Versammlung
einige Abgeordnete, suchte aber den Besuch der Synode zu
hintertreiben. Bischof Wido nahm an derselben teil mit eini
gen wenigen deutschen Bischöfen. Der Papst mußte bald ore
Erfahrung machen, daß Heinrich V. ein noch gefährlicherer und
falscherer Gegner als sein Vater war, der seine Absichten mit
mehr Offenheit verfolgt hatte. Die Synode erneuerte die Ge
setze gegen Simonie, Priesterkonkubinat und Laieninvestitur.
Sie setzte falsche Bischöfe ab und traf allerlei Maßregeln zur
Wiederherstellung der kirchlichen Ordnung. Bischof Wido wurde
vom Papste zum Schiedsrichter bestellt in einer Streitsache,
die den Bischof von Augsburg betraf. Als Heinrich V. im
Jahre 1108 zu Speyer einen Reichstag hielt, erschien auch Bi
schof Wido. Seine Bemühungen um den Frieden hatten keinen
Erfolg. Im folgenden Jahre weihte der Bischof von Ehur
mit dem von Konstanz die Klosterkirche von Zwifalten in
Schwaben ein. Damals wurde der wieder aufgefundene Leih
des hl. Luzius in die Domkirche übertragen.
Im August 1110 trat Heinrich V. seine Romreise an. Die
langen Verhandlungen mit dem Papste wegen der Kaiserkrö
nung und der Laieninvestitur endigten damit, daß der treu
lose König den Papst gefangen nehmen und unerhörte Ge
walttätigkeiten an ihm verüben ließ, so daß der Papst in Hin
sicht auf ein drohendes Schisma und wegen der Gefahr wei
teren Blutvergießens sich gezwungen fühlte, nachzugeben. Er
gestattete die Investitur mit Ring und Stab, wenn die Prä
laten ohne alle Simonie, aber mit Zustimmung des Königs
gewählt wurden. Darauf wurde Heinrich zum Kaiser gekrönt.
Derselbe hatte es auch zustande gebracht, daß sein verstorbener
Vater durch den Papst vom Banne befreit wurde. Sogleich
nach seiner Rückkehr ließ der Kaiser dessen Leiche, welche fünf
Jahre lang in einem steinernen Sarge unbestattet geblieben
war, mit großer Feierlichkeit in Speyer beisetzen. Dabei war
auch Bischof Wido gegenwärtig, ebenso bei der Einführung
des neuen Bischofs von Mainz in sein Amt durch den König.
Aber allenthalben erhob sich ein lauter Widerspruch ge
gen die Nachgiebigkeit des Papstes, so daß dieser schon an
Abdankung dachte. Die Lateransynode im März 1112 er
klärte das dem Kaiser erteilte Privilegium für erzwungen
und daher für null und nichtig. Diesen Beschluß unterzeich
neten 149 Kardinäle und Bischöfe.
Im Jahre 1113 weihte Bischof Wido auf Wunsch des
Herzogs von Zähringen die Kirche des Klosters St. Peter