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Unter diesen war Bischof Heinrich von Chur. Ihn schickte
Gregor VII. mit den Bischöfen Gerold von Ostia, Humbert
von Präneste und Rainald von Como, bei denen sich auch die
Kaiserin-Mutter Agnes befand, an Heinrich IV., um die An
gelegenheiten wegen der Belehnung mit Ring und Stab und
wegen der Simonie (Verkauf geistlicher Aemter) zu ordnen.
Sie baten den König, er möge ihnen erlauben, die Bischöfe des
Reiches zu einer Synode zu versammeln, damit dieser hoch
wichtige Gegenstand zu allgemeiner Zufriedenheit ins Reine
gebracht werde (1078). Aber vergeblich war diese Sendung.
AIs im folgenden Jahre der Erzbischof von Mainz die Prä
laten zu einer Synode versammelte, erschien auch Bischof
Heinrich von Chur, abermals im Auftrag des Papstes, bei
derselben. Er verlas das Schreiben, welches ihm der hl. Vater
übergeben und worin dem Erzbischof aufgetragen war, alle
Priester seines Sprengels anzuhalten, daß sie entweder den
Weibern oder den geistlichen Verrichtungen entsagten. AIs
die Versammlung dies vernahm, entstand eine so gewaltige
Aufregung, daß Bischof Heinrich mit dem Tode bedroht wurde
und sich nur mit Mühe retten konnte.
König Heinrich IV. siegte indessen über die Sachsen und
setzte ihre Häupter gefangen. Gregor VII. hatte mehrere Bi
schöfe, die ihre Stellen erkauft hatten, und die Räte des Kö
nigs, welche den Handel mit den geistlichen Stellen trieben,
in den Bann getan; der König aber ließ jene auf ihren Stüh
len und diese entfernte er nicht aus feiner Umgebung. So
blieb die Kirchenstrafe wirkungslos. Deshalb lud der Papst
den König zur Verantwortung nach Rom. Als Antwort dar
auf rief Heinrich IV. die ihm gefügigen Bischöfe nach Worms
zu einer Synode und diese erklärten den Papst für abgesetzt.
Die Folge dieses Schrittes war, daß der hl. Vater den König
in den Bann tat und ihn des Reiches verlustig erklärte. Zu
gleich erließ er wegen dieses Verfahrens gegen den König
Rechtfertigungsschreiben an die deutschen Fürsten. Diese ver
sammelten sich zu Tribur und waren schon im Begriff, den
König abzusetzen, als sie auf fein dringendes Bitten davon
abstanden unter der Bedingung, daß er alle Gebannten aus
feiner Umgebung entferne, sein Kriegsvolk entlasse und sich
der Reichsregierung enthalte, bis er vom Banne befreit sei.
Würde die Lösung vom Kirchenbann binnen Jahresfrist nicht
erfolgen, fei die Absetzung unwiderruflich. Der König ging
diese Bedingungen ein, wartete aber lange mit der Erfüllung
derselben; endlich, da der Papst zu Lichtmeß auf dem Reichs
tag erscheinen wollte, stieg er, um demselben zuvor zu kom