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neue Regelung. Während bisher diese Bauten dem Ermessen
der Gemeinden überlassen waren, was sehr oft zu heftigem
Streit führte, kam nun zwischen den Regierungen von Liech
tenstein und des Kantons St. Gallen ein Vertrag zustande,
der durch spätere Vereinbarungen im Jahre 1847 noch weitere
Ergänzungen erhielt. Es wurde eine Einschränkung des Fluß
bettes auf 400 Fuß und die Abstände der Binnendämme auf
700 Fuß festgesetzt. Die Mitte des Stromes bildet die Landes-
gvenze und die alten Wuhrbriefe wurden außer Kraft gesetzt.
Bedeutende Hochwasser traten in mehreren Jahren auf
und im Jahre 1839 erfolgte ein Einbruch des Rheines unter
Gamprin und überschwemmte Ruggell und Bangs. Am 28.
Juni 1846 durchbrach der Rhein das Wuhr oberhalb Vaduz;
die große Ebene bis nach Mauren stand sechs Wochen unter
Wasser; die Kanalbrücke in Bendern wurde zerstört. Der Scha
den an Feldstüchten wurde auf 100.000 fl. berechnet. An
Hilfsgeldern aus dem In- und Ausland gingen 10.000 fl. ein,
darunter 4000 fl. von der fürstlichen Familie.
Im August 1847 besuchte Fürst Alois II. zum zweitenmal
das Land und erkundigte sich eingehend um dessen Verhältnisse
und versprach sein Möglichstes zur Hebung des Landes und
der durch die Wasserkatastrophe erlittenen Schäden tun zu
wollen. Der Fürst gewann das Volk durch seine Leutseligkeit,
die sich schon bei seinem ersten Besuche im Jahre 1842 bei
einem von ihm angeordneten Volksfeste auf der Vaduzer
Schloßwiese gezeigt hatte.
Im Dezember desselben Jahres konnte der Landvogt
Menzinger dem Fürsten berichten, daß der schweizerische Son
derbundskrieg das Fürstentum in keiner Weise beunruhigt
habe. In den Jahren 1844—1846 fand in den Gemeinden
eine teilweise Aufteilung des Gemeindebodens statt.
Die Jahre 1848—1852 waren bedeutungsvoll durch die
auch bei uns aufgetretenen politischen Bewegungen. Revolu
tionäre Bewegungen wirken ansteckend. So griff die in den
Nachbarstaaten im Jahre 1848 ausgebrochene Revolution auch
einigermaßen auf unser Ländchen über; jedoch verlief die Sache
in würdiger Weise. Am 24. März richteten die Vertreter der
Gemeinden eine Adresse an den Fürsten und brachten ihre
Wünsche vor. Sie baten um eine freiheitlichere Verfassung
mit freier Wahl der Volksvertreter mit Budgetrecht, Recht der
Initiative in Verwaltung und Gesetzessachen. Sie bitten ferner
um unentgeltliche Aufhebung der Feudallasten, um Besetzung
der Beamtungen vorzugsweise mit Einheimischen, um freie
Jagd und Fischerei, um Zuweisung der Zoll-, Weg- und Stem