Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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neue Regelung. Während bisher diese Bauten dem Ermessen 
der Gemeinden überlassen waren, was sehr oft zu heftigem 
Streit führte, kam nun zwischen den Regierungen von Liech 
tenstein und des Kantons St. Gallen ein Vertrag zustande, 
der durch spätere Vereinbarungen im Jahre 1847 noch weitere 
Ergänzungen erhielt. Es wurde eine Einschränkung des Fluß 
bettes auf 400 Fuß und die Abstände der Binnendämme auf 
700 Fuß festgesetzt. Die Mitte des Stromes bildet die Landes- 
gvenze und die alten Wuhrbriefe wurden außer Kraft gesetzt. 
Bedeutende Hochwasser traten in mehreren Jahren auf 
und im Jahre 1839 erfolgte ein Einbruch des Rheines unter 
Gamprin und überschwemmte Ruggell und Bangs. Am 28. 
Juni 1846 durchbrach der Rhein das Wuhr oberhalb Vaduz; 
die große Ebene bis nach Mauren stand sechs Wochen unter 
Wasser; die Kanalbrücke in Bendern wurde zerstört. Der Scha 
den an Feldstüchten wurde auf 100.000 fl. berechnet. An 
Hilfsgeldern aus dem In- und Ausland gingen 10.000 fl. ein, 
darunter 4000 fl. von der fürstlichen Familie. 
Im August 1847 besuchte Fürst Alois II. zum zweitenmal 
das Land und erkundigte sich eingehend um dessen Verhältnisse 
und versprach sein Möglichstes zur Hebung des Landes und 
der durch die Wasserkatastrophe erlittenen Schäden tun zu 
wollen. Der Fürst gewann das Volk durch seine Leutseligkeit, 
die sich schon bei seinem ersten Besuche im Jahre 1842 bei 
einem von ihm angeordneten Volksfeste auf der Vaduzer 
Schloßwiese gezeigt hatte. 
Im Dezember desselben Jahres konnte der Landvogt 
Menzinger dem Fürsten berichten, daß der schweizerische Son 
derbundskrieg das Fürstentum in keiner Weise beunruhigt 
habe. In den Jahren 1844—1846 fand in den Gemeinden 
eine teilweise Aufteilung des Gemeindebodens statt. 
Die Jahre 1848—1852 waren bedeutungsvoll durch die 
auch bei uns aufgetretenen politischen Bewegungen. Revolu 
tionäre Bewegungen wirken ansteckend. So griff die in den 
Nachbarstaaten im Jahre 1848 ausgebrochene Revolution auch 
einigermaßen auf unser Ländchen über; jedoch verlief die Sache 
in würdiger Weise. Am 24. März richteten die Vertreter der 
Gemeinden eine Adresse an den Fürsten und brachten ihre 
Wünsche vor. Sie baten um eine freiheitlichere Verfassung 
mit freier Wahl der Volksvertreter mit Budgetrecht, Recht der 
Initiative in Verwaltung und Gesetzessachen. Sie bitten ferner 
um unentgeltliche Aufhebung der Feudallasten, um Besetzung 
der Beamtungen vorzugsweise mit Einheimischen, um freie 
Jagd und Fischerei, um Zuweisung der Zoll-, Weg- und Stem
	        

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