Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

526 
3. Sie sollen Verträge und Obligationen besiegeln dürfen 
und darüber ein Protokoll führen. 
4. Das Frevelgericht sollen sie wie von alters her halten 
dürfen, doch keine anderen Gerichte. 
5. Zur Stellung des Kontingents und Entrichtung der 
Kreisanlagen sowie in der Gemeindsverwaltung sollen bessere 
Ordnungen getroffen werden. Zugleich wurden die Gebühren, 
welche die Landammänner und andere Vorsteher zu beziehen 
hatten, bestimmt. 
So erhielt das Land seine alte Verfassung wieder, aber 
nicht ohne bittere Zutat, indem ihr dies alles „aus bloßer 
Gnade und ohne daß ihr das geringste Recht zugestanden 
wäre, mithin auch ohne Konsequenz" bewilliget wurde, wie 
das Schreiben sagt. 
Von bemerkenswerten Vorkommnissen je 
ner Zeit mögen die folgenden Erwähnung finden. 
Im Jahre 1719 fing man an, Enzian-Branntwein zu 
brennen und zahlte der Landschaft für das dazu gebrauchte 
Holz zwei Gulden. 
Im Juli 1720 berichtete der Vogteiverwalter in Feldkirch 
dem Kaiser, es sei ein Gerichtsbote des Rankweiler Landge 
richtes in Vaduz verhaftet worden und der Oberst Andreas 
von Bach sei von österreichischer Seite beauftragt worden, mit 
Gewalt den Gefangenen zu befreien. Die liechtensteinische Re 
gierung erklärte, daß das Landgericht von Rankweil in Liech 
tenstein keine Kompetenz habe und nicht berechtigt sei, einen 
Gerichtsboten mit Aufträgen daher zu schicken. Der Kaiser 
anerkannte dies und man verständigte sich friedlich. 
AIs aber im Jahre 1721 Liechtenstein in Vaduz fünf Jahr 
märkte und einen Wochenmarkt einführen wollte, wehrte sich 
die Stadt Feldkirch dagegen. Sie schrieb an den Kaiser: „Das 
wäre ihr Ruin. Die Vaduzer Beamten haben ihren Leuten den 
Besuch der Feldkircher Märkte verboten und die Schweizer 
müssen ihre Schmalzfuhren in Vaduz ablegen, statt nach Feld 
kirch und Tirol zu fahren. Mit Aufschlag wird es dann außer 
Landes verkauft. Ja, was noch mehr, daß die Vaduzische Zoll 
steigerung absonderlich aber wegen Hinüberleitung der Güter 
fuhren jenseits des Rheins, diesseits eine große Bestürzung 
machen täte. Auch könnte es Anlaß geben, daß die liechten 
steinischen Beamten dem Domkapitel zu Chur und dem in 
Bünden liegenden Gotteshaus St. Luzi, ungeachtet selbes mit 
denen balznerischen Zehent-Streitsachen nichts zu tun, den 
Einzug ihrer Gefälle hemmen und mit Arrest belegen wollten. 
Ebenso die Kaufmannsfuhren, die in der Rod zu- und abge
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.