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das bei der Huldigung Versprochene ebenfalls halten werde.
Sie wünsche, bei dem vom Kaiser selbst bestätigten Vertrag von
1686 zu verbleiben. Bon Aufruhr und Aufwieglung wisse sie
nichts; wenn sie aber beunruhigt sei, so habe sie dazu Grund,
wie der fürstliche Mandatar am besten wisse. Was die Vaduzer
Au betreffe, sei dieselbe jetzt und alle Zeit dieser Gemeinde
eigentümlich, aber mit Stauden und Stöcken überwachsen ge
wesen, und die Grafen von Hohenems hätten darauf nur das
Iagdrecht gehabt, welches sie um 180 fl. abgelöst habe. Grund
und Boden sei aber nicht erkauft worden, mithin gehe sie das
kaiserliche Mandat, die herrschaftlichen Güter betreffend, nichts
an. Nichtsdestoweniger jedoch habe sich die gesamte Landschaft
dahin ausgesprochen, auf ein klein weniges nicht zu sehen, wenn
sie sich dadurch der Herrschaft empfehlen könne. Im übrigen
widersprach der Anwalt allem vorigen Anbringen und wollte
durch Stillschweigen nichts eingeräumt haben.
In dieser Form wurden die Verhandlungen fortgesetzt,
außer daß Harprecht gegen den Anwalt der Landschaft prote
stierte, da er keine Vollmacht habe; die Gemeinden sollen durch
ihre Ausschüsse die Sache selber führen. Da erschienen die
Ausschüsse, von Balzers Basil Hopp, Hans Jörg Frick, Lien-
hard Wolfinger, Hans Ulrich Gehr; von Triefen Peter Rig
und Egidi Kindle; vom Berg Hans Schedler und Hans Hilbi;
von Vaduz Thomas Walser, Johann Laternser und Florin
Wolf; von Schaan Thomas Neigele, Toni Tschetter und Jo
hann Thöni; von Planken Martin Frummolt und Enderli
Gantner. Balzers und Mäls und Triefen verglichen sich we
gen der Neugereute mit der Herrschaft; Vaduz und Schaan
widersetzten sich am längsten, gaben aber ebenfalls nach, bra
chen die Zäune ab und was der Kultur gewonnen war, wurde
wieder der Jagd eingeräumt. Noch nahm Harprecht Anlaß, als
der Schaaner Ausschuß dem Landammann Tschetter in die
Rede fiel und ihn unterbrach und darüber ein Tumult ent
stand, der kaiserlichen Kommission bemerkbar zu machen, ,.wie
mit diesen Leuten nichts auszurichten und Tauf und Chrisam
an ihnen verloren sei". Er hatte mit Absicht einen solchen
Auftritt herbeizuführen gesucht.
Der ganze Streit drehte sich übrigens nur um einige
Strecken Landes, das mit Stauden und Stöcken überwachsen,
oder durch Anlegung von Wuhren dem Rhein entrissen und
urbar gemacht worden war. Man nannte es Neugereut. Die
Geistlichkeit sprach davon den Zehnten an, die Herrschaft das
Eigentum. Einige solcher Strecken Landes aber waren wirk
liches Eigentum der Gemeinden, andere von den Grafen von