518
und nahm Platz auf der weltlichen Fürstenbank. Im schwäbi
schen Kreiskollegium aber entstand ein Streich da der Fürst
sein Kapital von 250.000 fl. zurückforderte und den Kreis
wegen des Kontingents und anderer Lasten auf Vaduz und
Schellenberg, d. i. das neue Fürstentum verwies. Ein Ver
gleich beendete den Streit.
6. Die kaiserliche Kommission.
Der Fürstbischof von Chur und der Fürstabt von St.
Gallen wandten sich an den Kaiser wegen des von der liechten
steinischen Verwaltung aufgelegten Sequesters auf alle geist
lichen Einkünfte in dem Streit um den Novalzehent. Der Kai
ser verordnete Aufhebung des Sequesters und bestellte zur
Ausgleichung der Differenzen den Fürstbischof von Konstanz.
An ihn wandte sich die Landschaft, stellte ihre Lage vor und
bat, daß die Neuerungen aufgehoben und sie in den vorigen
Stand zurückgestellt werde. Sie sagte in ihrem Schreiben, der
fürstliche Mandatar Harprecht habe nicht teilweise, sondern
gänzlich ein neues Landrecht eingeführt. Für den alten, in so
vielen Urkunden und Schriften vorkommenden Namen Land
schaft setze er Leibeigenschaft, für die Gemeinden Ämter, für
die Landammänner und Gerichte Dorfammänner; das fulzifche
Urbar und die fulzifche Erbeinigung halte er nicht, auch nicht
den noch im Jahre 1686 vom Kaiser selbst bestätigten Vertrag.
Nie seien sie leibeigen gewesen in der Art, wie es Harprecht
geltend mache, daß sie aller und jeglicher Rechte entblößt und
bar seien, und wenn das Wort „Eigenschaft" hin und wieder
vorkomme, habe es nur die Bedeutung, daß sich ihre Vorfah
ren zu gewissen'bestimmten, im sulzischen Urbar klar verzeich
neten Diensten verpflichtet hatten gegen dem, daß die Herr
schaft sie bei ihren Lands- und Gemeindsrechten, altem Her
kommen und Bräuchen belasse und schütze. So sei es von alten
Zeiten her gewesen und niemand wisse es anders. Was sie
von ihren Voreltern ererbt, das wollten sie auch ihren Kin
dern hinterlassen, und ihren ehrenhaften Stand behalten, der
ihnen bei ohnehin so mannigfachen Bedrängnissen noch allein
zu einiger Tröstung gereiche."
Der Fürstbischof von Konstanz schickte Unterkommissarien
an seiner Statt nach Vaduz, wo sie im Sommer des Jahres
1721 ankamen und die Lage der Dinge mit eigenen Augen
untersuchten. Sie hatten aber nur den Auftrag, die Differenzen
wegen des Novalzehnten und der Dominikalgüter auszu