Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Auch dem Kloster St. Johann im Thurtal, das seit 1555 
der Abtei St. Gallen inkorporiert war, wurden seine Gefälle 
gesperrt. Der Abt von St. Gallen wandte sich sofort an den 
Kaiser. 
Großes Aufsehen erregte diese Sache in der Nachbarschaft, 
im Lande selbst Trauer und Besorgnisse. 
5. Die Anstände mit den Gemeinden. 
Die Erhebung der Herrschaften Vaduz und Schellenberg 
zu einem Reichsfürstentum Liechtenstein hatte bedeutendere 
Folgen als man voraussehen konnte. Es knüpften sich daran 
nach dem Muster anderer Reichsfiirstentümer Forderungen 
und Rechte, die in dieser Ausdehnung bis dahin unbekannt 
waren. Unter beständiger Versicherung, die Leute beim alten 
Herkommen zu lassen, wurde ein Stück dieses alten Herkom 
mens nach dem andern abgetan. Rach der damaligen Reichs 
verfassung fehlte den Reichsfürsten wenig mehr zur völligen 
Souveränität als der Titel. Bei ihnen standen alle hoheitlichen 
Rechte und Befugnisse. Diese brachten die Rechtsgelehrten in 
eine Art System und behaupteten vom Eigentum der Unter 
tanen, daß diesen nur die Oberfläche, was aber unter derselben 
sei (z. B. Bergwerke) dem Landesherrn gehöre. Überhaupt 
stellten sie in bezug auf Eigentum, Besitz und anderes ganz 
unchristliche Grundsätze auf. Doch lehrten sie wieder, daß in 
dem Reichsgebiet den Landständen ihre Rechte ungeschmälert 
bleiben sollen, und falls Verträge zwischen dem Landesherrn 
und den Untertanen errichtet wären, so müßten sie gehalten 
werden. Es fragte sich nun, ob durch Erhebung zu einem 
Fürstentum und Veränderung des Namens alle Rechte und 
Herkommen, die zu Vaduz und Schellenberg seit Jahrhunderten 
galten, aufgehoben und verändert worden seien. 
Die ersten Anstände erhoben sich wegen Zurückgabe von 
Herrschastsgütern. Es betraf dies vorzüglich die Gemeinden 
Schaan, Vaduz, Triefen und Balzers. Am 15. Juli 1718 er 
schien nämlich ein kaiserliches Mandat, welches ungesäumte 
Zurückgabe des Dominikalgutes befahl. Vaduz und Schaan 
hatten die Au am Rhein, die Allmeind ob Pardell genannt, 
eine Strecke untragbaren Bodens an der Landstraße gegen 
Triefen und andere anderes ausgereutet und urbar gemacht. 
Die Gemeinden behaupteten, sie hätten die angesprochenen 
Güter von den Grafen von Hohenems erkauft und verwei 
gerten die Herausgabe. Weder durch Geldstrafen noch durch
	        

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