Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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sten von Liechtenstein Vorstellung von dem Einten und An 
dern getan, habe aber nichts erwirken können, als daß man 
sich gegen mich erklärte, der Reichshofrat habe bereits die 
Hände in diese Differenzen geschlagen, also daß es für fetzt 
auf einer dafelbstigen Untersuchung beruhe." Später berichtete 
er: „Wegen des Aufstandes zu Triefen fei der Beschluß bei 
dem Fürsten gewesen, denselben mit bewaffneter Hand zu 
dämpfen, aber vom Reichshofrat fei ein Gegenbefehl ergangen 
und das ganze Werk beruhe auf einer rechtlichen Erörterung. 
Wegen der Urkunden, die der Abt in Handen habe über den 
Ankauf des Rovalzehnten vom Grafen Hannibal von Hohen 
ems, so behaupte man hier, es fei alles Fideikommiß gewesen 
und der Graf habe folglich nichts davon veräußern können. 
Auch diese Sache liege vor dem Reichshofrat und warte auf 
Entscheidung." 
Da der verordnete Sequester dem Kloster St. Luzi beson 
ders drückend fiel, trug der Abt dem damaligen Pfarrer von 
Bendern, P. Marianus Heiß, auf, bei den Beamten in Vaduz 
eine Aufhebung desselben zu bewirken. Uber diesen Versuch 
gab P. Marianus dem Abte folgenden Bericht: „Ich habe den 
Landvogt bei einer Gasterei angetroffen und außer dem Zim 
mer (maßen das ganze vaduzifche Gefchlepp bei Tafel gesessen) 
mit demselben geredet und den Auftrag in bester Form aus 
gerichtet und habe diese Antwort bekommen: der Abt soll 
bei dem Bischof die Aufhebung des Bannes für die Kirche in 
Bendern erwirken und wann dies geschehen, soll dem Kloster 
sogleich alles verabfolgt werden. Der Grund dieser Forderung 
an den Abt sei, weil das Kloster im Geistlichen und Weltlichen 
privilegiert nicht vom Bischof abhänge. Würde der Abt die 
Exkommunizierten in die privilegierte Kirche zu Bendern zu 
lassen, und ihnen die Sakramente erteilen, so werde man ihm 
nicht nur alles zustellen, sondern den Wohlstand des Pfarr 
hauses in Bendern nach Kräften befördern helfen. Weil ich 
dann gesehen (fährt P. Marianus fort), daß der Landvogt, 
vielleicht wegen Trunkes, ziemlich familiär mit mir geredet, 
habe ich nicht nachgelassen zu erkundigen, was dann inskünf 
tig geschehen werde. Da hat er sich folgendergestalt ausge 
lassen: Man werde weder um Milderung noch Aufhebung der 
Exkommunikation ansuchen; ob noch mehrere exkommuniziert 
werden, das sei in Wien und dem Amte gleichgültig. Würde 
der Bischof auch Bann und Interdikt freiwillig aufheben, werde 
der Sequester doch bleiben, bis der Rovalzehent wenigstens zur 
Hälfte der Herrschaft bleibe."
	        

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