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Geschwornen über neue Artikel beeidigt werden und diese
Macht haben, Bot und Verbot anzulegen und gegen männig-
lich in Strafen und bis auf drei Pfund gegen Ungehorsame
vorzufahren. Um die Landespolizei, die jedem Stand- zeige,
was es zu tun habe, bitten sie gleichmäßig und daß man ihnen
laut selbiger vor losem Gesindel, Zigeunern und Landstreichern
Schutz und Schirm halte. Und weil erst im Jahr 1696 die
Reichs- und Kreislasten an die Landschaft erwachsen, so möchte
eine Milderung im Reichsmatrikel geschehen durch Einschrei
ten der neuen Herrschaft. Schließlich dann behalten sich beide
Gerichte und Gemeinden ausdrücklich vor, daß alles, es sei vor-
oder nicht vorgebracht, nach altem Herkommen, sulzischen Ur
barien, Briefen und Siegeln werde gehalten werden, mit Ab
stellung einiger seit einiger Zeit eingeschlichenen Fehlern und
Neuerungen, wogegen sie Treue und Gehorsam anbieten und
die Landschaft in die Hochfürstliche Klemenz empfehlen."
Der fürstliche Kommissarius erwiderte: Der Landes
fürst habe sie versichern lassen, sie bei allen wohlhergebrachten
und erweislichen Rechten und Gerechtigkeiten mächtigst zu
schirmen und zu schützen. Er frage sie hiemit nochmals, ob
sie auf diese Versicherung hin ohne weiteren Vorbehalt die
Huldigung leisten wollen oder nicht. — Landammänner, Ge
richte und Gemeinden erklärten sich auf obige Versicherung
hin zur Huldigung bereit und leisteten sie. Darauf wünschte
der fürstliche Kommissarius den Gerichten und Gemeinden
Glück zur neuen Landesherrschast und alles Wohlergehen,
„daß sie unter dem süßen Regiment des durchlauchtigsten Hau
ses Liechtenstein unverrückt bis ans Ende der Welt erhalten
und wegen aller dieser Landschaften innerhalb fünfzig Jahren
zugestoßenen Regimentsveränderungen und derentwegen er
littenen Drangsalen reichlich mögen getröstet werden". Zugleich
stellte er ihnen die neuen Beamten vor: den Josef Grenzing
von Straßberg als Landvogt, Johann Adam Brändl als Ver
walter und Hermann Georg Ludovici als Landschreiber, ebenso
die Landammänner, Gerichtsleute und Landoffiziere, daß sie
jedem derselben nach seiner Würde und Stellung gebührenden
Gehorsam leisten und sich dergestalt bezeigen und aufführen,
„daß in ihrem Lande jederzeit Ehre wohne, Gerechtigkeit und
Friede sich küssen, die Erde ihr Gewächs gebe und sie in allem
ein Gott und den Menschen wohlgefälliges Leben führen".
Rach Beendigung dieser Rede gaben alle drei Fahnen ein
Salve und der Zug bewegte sich in das Schloß zurück, wo für
die Beamten, die fremden Gäste, die Geistlichkeit, die Landam
männer, Gerichtsleute und Landoffiziere ein Essen bereitstand.