Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Geschwornen über neue Artikel beeidigt werden und diese 
Macht haben, Bot und Verbot anzulegen und gegen männig- 
lich in Strafen und bis auf drei Pfund gegen Ungehorsame 
vorzufahren. Um die Landespolizei, die jedem Stand- zeige, 
was es zu tun habe, bitten sie gleichmäßig und daß man ihnen 
laut selbiger vor losem Gesindel, Zigeunern und Landstreichern 
Schutz und Schirm halte. Und weil erst im Jahr 1696 die 
Reichs- und Kreislasten an die Landschaft erwachsen, so möchte 
eine Milderung im Reichsmatrikel geschehen durch Einschrei 
ten der neuen Herrschaft. Schließlich dann behalten sich beide 
Gerichte und Gemeinden ausdrücklich vor, daß alles, es sei vor- 
oder nicht vorgebracht, nach altem Herkommen, sulzischen Ur 
barien, Briefen und Siegeln werde gehalten werden, mit Ab 
stellung einiger seit einiger Zeit eingeschlichenen Fehlern und 
Neuerungen, wogegen sie Treue und Gehorsam anbieten und 
die Landschaft in die Hochfürstliche Klemenz empfehlen." 
Der fürstliche Kommissarius erwiderte: Der Landes 
fürst habe sie versichern lassen, sie bei allen wohlhergebrachten 
und erweislichen Rechten und Gerechtigkeiten mächtigst zu 
schirmen und zu schützen. Er frage sie hiemit nochmals, ob 
sie auf diese Versicherung hin ohne weiteren Vorbehalt die 
Huldigung leisten wollen oder nicht. — Landammänner, Ge 
richte und Gemeinden erklärten sich auf obige Versicherung 
hin zur Huldigung bereit und leisteten sie. Darauf wünschte 
der fürstliche Kommissarius den Gerichten und Gemeinden 
Glück zur neuen Landesherrschast und alles Wohlergehen, 
„daß sie unter dem süßen Regiment des durchlauchtigsten Hau 
ses Liechtenstein unverrückt bis ans Ende der Welt erhalten 
und wegen aller dieser Landschaften innerhalb fünfzig Jahren 
zugestoßenen Regimentsveränderungen und derentwegen er 
littenen Drangsalen reichlich mögen getröstet werden". Zugleich 
stellte er ihnen die neuen Beamten vor: den Josef Grenzing 
von Straßberg als Landvogt, Johann Adam Brändl als Ver 
walter und Hermann Georg Ludovici als Landschreiber, ebenso 
die Landammänner, Gerichtsleute und Landoffiziere, daß sie 
jedem derselben nach seiner Würde und Stellung gebührenden 
Gehorsam leisten und sich dergestalt bezeigen und aufführen, 
„daß in ihrem Lande jederzeit Ehre wohne, Gerechtigkeit und 
Friede sich küssen, die Erde ihr Gewächs gebe und sie in allem 
ein Gott und den Menschen wohlgefälliges Leben führen". 
Rach Beendigung dieser Rede gaben alle drei Fahnen ein 
Salve und der Zug bewegte sich in das Schloß zurück, wo für 
die Beamten, die fremden Gäste, die Geistlichkeit, die Landam 
männer, Gerichtsleute und Landoffiziere ein Essen bereitstand.
	        

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