Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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sten fürstenmäßigen Anschlag von 76 fl. ertragende Güter be 
sitzt, soll einstweilen das Kapital von 250.000 fl. dafür gelten 
und es soll in Friedenszeiten und in leidlichen Fristen wie 
der abgeführt, aber indessen ohne Zins genossen werden. Me 
noch restierenden 150.000 fl. sollen längstens bis Maria Licht 
meß 1708 auf bestimmte Wechselhäuser in Augsburg bezahlt 
werden, widrigenfalls der Fürst als nicht introduziert ange 
sehen würde. Die Einführung des Fürsten von Liechtenstein 
soll den älteren Häusern ohne Präjudiz sein und weil Liech 
tenstein den Vorsitz vor Auersperg verlangt, so soll man sich 
darüber im Fürstenrat vergleichen. — 
In öffentlichen Geschäften erscheint Fürst Johann Adam 
weniger; doch war er kaiserlicher geheimer Rat, Ritter des 
goldenen Vließes und kaiserlicher Bevollmächtigter am Reichs 
tag zu Preßburg (1708). 
Er erwarb noch die Grafschaft Vaduz durch Kauf im 
Jahre 1712 und starb am 16. Juni des gleichen Jahres. Mit 
ihm erlosch die Karolinische Linie. Die Majoratstistungen erbte 
Anton Florian von der Gundakarischen Linie. Vaduz und 
Schellenberg aber kamen durch die letztwillige Verfügung des 
Fürsten Johann Adam an Josef Wenzel von der Philippini 
schen Linie. 
Die Reihenfolge der Fürsten, welche Vaduz und Schellen 
berg inne hatten, ist diese: Johann Adam Andreas 
1699—1712, I o s e f W e n z e l 1712—1718, A nto n Flo - 
rian 1718—1721, Josef Johann 1721—1732, Jo 
hann Karl 1737—1748, wieder Josef Wenzel 1748 
bis 1772, Franz Josef 1772—1781, Alois Josef I. 
1781—1805, Johann Josef I. 1805—1836, Alois 
J o s e f II. 1836—1858, Johann II. regiert seit 1858. Die 
Abstammung mag folgende Tafel ersichtlich machen. 
2. Die Huldigung 1718. 
Bei dem Ableben des Fürsten Johann Adam war Josef 
Wenzel, dem er Vaduz und Schellenberg vermacht hatte, 
minderjährig. Walter Fürst von Dietrichstein und Max Graf 
von Kauniz übernahmen die vormundschaftliche Verwaltung. 
Die Mandate, welche von diesen Vormündern nach Vaduz 
kamen, lauteten sehr scharf und stachen sehr gegen den bis 
herigen Brauch ab. Man vernahm daher das kaiserliche 
Reskript vom 26. Jänner 1718 mit Freuden, daß Josef Wen 
zel die Volljährigkeit erreicht habe und die Regierung selbst
	        

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