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sten fürstenmäßigen Anschlag von 76 fl. ertragende Güter be
sitzt, soll einstweilen das Kapital von 250.000 fl. dafür gelten
und es soll in Friedenszeiten und in leidlichen Fristen wie
der abgeführt, aber indessen ohne Zins genossen werden. Me
noch restierenden 150.000 fl. sollen längstens bis Maria Licht
meß 1708 auf bestimmte Wechselhäuser in Augsburg bezahlt
werden, widrigenfalls der Fürst als nicht introduziert ange
sehen würde. Die Einführung des Fürsten von Liechtenstein
soll den älteren Häusern ohne Präjudiz sein und weil Liech
tenstein den Vorsitz vor Auersperg verlangt, so soll man sich
darüber im Fürstenrat vergleichen. —
In öffentlichen Geschäften erscheint Fürst Johann Adam
weniger; doch war er kaiserlicher geheimer Rat, Ritter des
goldenen Vließes und kaiserlicher Bevollmächtigter am Reichs
tag zu Preßburg (1708).
Er erwarb noch die Grafschaft Vaduz durch Kauf im
Jahre 1712 und starb am 16. Juni des gleichen Jahres. Mit
ihm erlosch die Karolinische Linie. Die Majoratstistungen erbte
Anton Florian von der Gundakarischen Linie. Vaduz und
Schellenberg aber kamen durch die letztwillige Verfügung des
Fürsten Johann Adam an Josef Wenzel von der Philippini
schen Linie.
Die Reihenfolge der Fürsten, welche Vaduz und Schellen
berg inne hatten, ist diese: Johann Adam Andreas
1699—1712, I o s e f W e n z e l 1712—1718, A nto n Flo -
rian 1718—1721, Josef Johann 1721—1732, Jo
hann Karl 1737—1748, wieder Josef Wenzel 1748
bis 1772, Franz Josef 1772—1781, Alois Josef I.
1781—1805, Johann Josef I. 1805—1836, Alois
J o s e f II. 1836—1858, Johann II. regiert seit 1858. Die
Abstammung mag folgende Tafel ersichtlich machen.
2. Die Huldigung 1718.
Bei dem Ableben des Fürsten Johann Adam war Josef
Wenzel, dem er Vaduz und Schellenberg vermacht hatte,
minderjährig. Walter Fürst von Dietrichstein und Max Graf
von Kauniz übernahmen die vormundschaftliche Verwaltung.
Die Mandate, welche von diesen Vormündern nach Vaduz
kamen, lauteten sehr scharf und stachen sehr gegen den bis
herigen Brauch ab. Man vernahm daher das kaiserliche
Reskript vom 26. Jänner 1718 mit Freuden, daß Josef Wen
zel die Volljährigkeit erreicht habe und die Regierung selbst