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noch eine Stelle finden. Im Jahre 1618 schwollen die Wasser
im Herbstmonat wegen anhaltenden Regenwassers dergestalt
an, daß man Mühe hatte, zu verhindern, daß der Rhein seinen
Lauf durch das Sarganserland in den Walensee nahm. Anno
1626 wurde das Eisenbergwerk in Valors um den zehnten
Teil des Ertrages verpachtet. Auch verspürte man selbes Jahr
um Ostern ein starkes Erdbeben. Es gab aber vortrefflichen
Wein. 1629 wurde die Pulvermühle zu Vaduz und das Sal
petersieden verpachtet. Das Jahr darauf fiel am hl. Pfingst-
tag soviel Schnee, daß er Reben und Bäume zerbrach, doch
gab es ein fruchtbares Jahr. 1634 war große Teuerung; das
Viertel Kernen galt 3—4 fl.; auch herrschten allerlei Krank
heiten unter den Menschen. 1652 verspürte man wieder ein
starkes Erdbeben am Eschnerberg und brannte das Dorf Eschen
fast ganz ab. Im Jahr darauf bauten die Lehenleute zu Trie
fen die Marienkapelle neu und größer auf. Damals, „weil die
Handwerksleute, Fuhrleute und andere mit ihrem Lohn allzu
hoch gingen", wurde eine Taxe festgesetzt. So gab man, um
ein Straßenrad aufzuschlagen, 48 Kreuzer, für ein Bauernrad
40 kr., um ein neues Roßeisen aufzuschlagen 10 kr., ein altes
2Z4 kr.; für ein Roß im Wagen oder Pflug bezahlte man den
Tag 8 kr., einem Pflugheber, überhaupt jedem männlichen
Taglöhner 8 kr., der Taglöhnerin 4 kr., dem Schuhmacher
für ein Paar Schuhe machen, groß und klein, nebst Speis
und Trank, 3 kr., einem Schneider 10 kr., einer Näherin 3 kr.
Das Einkommen des Grafen aus der Grafschaft Vaduz betrug
5484fl. 13 kr., aus der Herrschaft Schellenberg 3840 fl. 31 kr.
Der Zoll zu Vaduz ertrug 183 fl., der zu Balzers 7 fl., der
zu Bendern 41 fl., der zu Ruggell 4 fl. Die Herrschastsmühle
zu Vaduz ertrug 1094 fl., das Umgeld 409 fl., die Weingärten
809 fl., das Umgeld am Eschnerberg 109 fl., die Weingärten
1096 fl. Aus den Alpen bezog der Graf das „Vogelrecht",
d. h. das Molken von einem Tage. Es betrug 200 Käse und
4 Zentner Butter aus 31 Alpen. Von diesen waren 15 im
Walgau und 16 im Vaduzer Gebiet. Die Walgauer Alpen,
zu denen auch Guschgfiel gehörte, lagen im Gebiete der alten
Grafschaft Sonnenberg und das „Vogelrecht" aus denselben
war bei der Teilung der Grafschaften den Grafen von Vaduz
vorbehalten worden. Beamte waren keine andere als der
Landvogt und der Landschreiber. Der erstere bezog als Gehalt
den vierten Teil aller Bußen, des Umgelds und aller Abzüge,
was zusammen 270—300 fl. ausmachte. Der Landschreiber
war auf seinen Anteil an den Gerichtskosten und auf die
Schreibgebühren angewiesen, was alles sich im Durchschnitt