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Schenz wegen Verwaltungssachen in Streit geraten war. Er
wohnte in Feldkirch, wo der Fürst das kurz vorher abgebrannte
kaiserliche Hubhaus ankaufte und ausbaute, das dann dgs
„liechtensteinische Haus" genannt wurde.
So waren Vaduz und Schellenberg getrennt, nachdem sie
durch viele Jahrhunderte Freud und Leid miteinander ge
tragen und den langen Kampf um ihre Rechte mit Stand
haftigkeit, Mäßigung und Klugheit geführt hatten.
Uebrigens währte die Trennung der beiden Herrschaften
nur 13 Jahre, Die Grafschaft Vaduz blieb noch unter kaiser
licher Verwaltung. Josef Leonhard Betschart, der später in
die Dienste des Abtes von Pfäfers trat, war Landvogt daselbst.
Da aber durch den Verkauf von Schellenberg die gräf
lichen Schulden, die im Jahre 1692 nicht weniger als 191.936
Gulden betrugen und im Jahre 1712 sich auf 233.000 fl. be
liefen, nicht getilgt werden konnten, gedachte Graf Jakob
Hannibal auch die Grafschaft Vaduz zu verkaufen.
Schon im Jahre 1700 bot Fürst Johann Adam von Liech
tenstein für Vaduz 290.000 fl. Indessen kam der Kauf da
mals nicht zustande. Die nach mehrjähriger Unterbrechung
wieder aufgenommenen Unterhandlungen führten jedoch zu
dem erwünschten Erfolge. Der Kaufvertrag wurde
am 22. Februar 1712 tatsächlich abgeschlossen.
Kaiser Karl VI. bestätigte den Kauf, enthob den Fürst
abt unter Werdankung seiner Dienste der Administration und
trug ihm auf, die Grafschaft Vaduz dem neuen Besitzer einzu
antworten (7. März 1712). Hiezu beauftragte der Abt seinen
Kanzler Hermann Jodok von Blömegen. Am 9. Juni fand sich
dieser in Vaduz ein. Landammann, Gericht und sämtliche Herr
schaftsleute versammelten sich, einberufen vom Landvogt J.
Franz Baur, auf dem Schützenplatz unter der Linde. Nachdem
ihnen die kaiserlichen und fürstlichen Schreiben vorgelesen
worden, redete Herr v. Blömegen folgendermaßen zur Ver
sammlung: Es wolle sich in allweg geziemen, den Befehl und
Willen des Kaisers zu vollziehen. Daher er im Namen Seiner
Majestät des Kaisers und Sr. Hochfürstlichen Gnaden von
Kempten Landammann, Gericht und sämtliche Untertanen der
Grafschaft Vaduz von derjenigen Pflicht und demjenigen Eide,
womit sie der kaiserlichen Administration und dem Grafen
Jakob Hannibal verbunden gewesen, entlasse und freispreche
und sie an Seine hochfürstliche Durchlaucht zu Liechtenstein an
weise, wie denn der gegenwärtige Herr Jos. Franz Baur,
liechtensteinischer Rat und Landvogt, sie zu übernehmen Ge
walt habe, der ihnen das Weitere mitteilen werde. Hierauf