Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Schenz wegen Verwaltungssachen in Streit geraten war. Er 
wohnte in Feldkirch, wo der Fürst das kurz vorher abgebrannte 
kaiserliche Hubhaus ankaufte und ausbaute, das dann dgs 
„liechtensteinische Haus" genannt wurde. 
So waren Vaduz und Schellenberg getrennt, nachdem sie 
durch viele Jahrhunderte Freud und Leid miteinander ge 
tragen und den langen Kampf um ihre Rechte mit Stand 
haftigkeit, Mäßigung und Klugheit geführt hatten. 
Uebrigens währte die Trennung der beiden Herrschaften 
nur 13 Jahre, Die Grafschaft Vaduz blieb noch unter kaiser 
licher Verwaltung. Josef Leonhard Betschart, der später in 
die Dienste des Abtes von Pfäfers trat, war Landvogt daselbst. 
Da aber durch den Verkauf von Schellenberg die gräf 
lichen Schulden, die im Jahre 1692 nicht weniger als 191.936 
Gulden betrugen und im Jahre 1712 sich auf 233.000 fl. be 
liefen, nicht getilgt werden konnten, gedachte Graf Jakob 
Hannibal auch die Grafschaft Vaduz zu verkaufen. 
Schon im Jahre 1700 bot Fürst Johann Adam von Liech 
tenstein für Vaduz 290.000 fl. Indessen kam der Kauf da 
mals nicht zustande. Die nach mehrjähriger Unterbrechung 
wieder aufgenommenen Unterhandlungen führten jedoch zu 
dem erwünschten Erfolge. Der Kaufvertrag wurde 
am 22. Februar 1712 tatsächlich abgeschlossen. 
Kaiser Karl VI. bestätigte den Kauf, enthob den Fürst 
abt unter Werdankung seiner Dienste der Administration und 
trug ihm auf, die Grafschaft Vaduz dem neuen Besitzer einzu 
antworten (7. März 1712). Hiezu beauftragte der Abt seinen 
Kanzler Hermann Jodok von Blömegen. Am 9. Juni fand sich 
dieser in Vaduz ein. Landammann, Gericht und sämtliche Herr 
schaftsleute versammelten sich, einberufen vom Landvogt J. 
Franz Baur, auf dem Schützenplatz unter der Linde. Nachdem 
ihnen die kaiserlichen und fürstlichen Schreiben vorgelesen 
worden, redete Herr v. Blömegen folgendermaßen zur Ver 
sammlung: Es wolle sich in allweg geziemen, den Befehl und 
Willen des Kaisers zu vollziehen. Daher er im Namen Seiner 
Majestät des Kaisers und Sr. Hochfürstlichen Gnaden von 
Kempten Landammann, Gericht und sämtliche Untertanen der 
Grafschaft Vaduz von derjenigen Pflicht und demjenigen Eide, 
womit sie der kaiserlichen Administration und dem Grafen 
Jakob Hannibal verbunden gewesen, entlasse und freispreche 
und sie an Seine hochfürstliche Durchlaucht zu Liechtenstein an 
weise, wie denn der gegenwärtige Herr Jos. Franz Baur, 
liechtensteinischer Rat und Landvogt, sie zu übernehmen Ge 
walt habe, der ihnen das Weitere mitteilen werde. Hierauf
	        

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