Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Andreas Büchel, die Gerichtsleute Ferdinand Nescher, Andreas 
Kaiser, Ferdinand Marxer, Johann Batliner, Andreas Mar- 
xer und dreizehn andere Männer. 
Die Forderungen der Landschaft, welche am 22. Dezem 
ber liquidiert wurden, betrugen 44.731 fl. 24 kr. Nicht ohne 
große Mühe brachten es die kaiserlichen Kommissarien, der 
Freiherr von Ulm und Dr. I. I. Motz zu folgendem Ver 
gleiche mit den Bevollmächtigten des Landes. 
1. Die beiden Landschaften übernehmen alle Reichs- und 
Kreislasten, wie sie in den Verträgen von 1614 und 1688 
verzeichnet sind, fürderhin zu ewigen Zeiten vom 1. Novem 
ber 1696 an. 
2. Dagegen ist der Schnitz aufgehoben und der Land 
schaft lediglich überlassen. 
3. Jene Kapitalien, welche bisher auf dem Schnitz ver 
zinslich gestanden, wie auch die, wegen welcher sich die Land 
schaft verbürgt und Schadloshaltung empfangen hat, zusam 
men im Betrage von 44.731 fl. 24 kr. werde ihr abgenommen 
und sie davon losgemacht. 
4. Die von 1689 bis Ende Oktober 1696 rückständigen 
Kreisgelder im Betrage von 11.782 fl. sollen ohne Zutun der 
Landschaft vollkommen richtig gemacht werden. 
5. Dagegen verzichtet die Landschaft auf alle Forde 
rungen, die sie an die Herrschaft hat. 
6. Die Landschaft übernimmt drei Kapitalien im Be 
trage von zusammen 3140 fl. samt den rückständigen Zinsen. 
7. Sie übernimmt ferner 6500 ft. zur erlegen. 
8. In allen Punkten soll es bei den Verträgen von 1614, 
1686 und 1688, soferne sie dem gegenwärtigen Vergleiche nicht 
entgegen sind, sein Verbleiben haben. (Feldkirch, 29. Dezem 
ber 1696; besiegelt und unterzeichnet von den kaiserlichen 
Kommissarien, dem Grafen Jakob Hannibal und den beiden 
Landammännern.) 
Das war der Ausgang eines mehr als zwölfjährigen 
Kampfes, den die Landschaft gegen ihre Herrschaft im Wege 
Rechtens auszufechten unternahm, der ihr foviele Kosten ver 
ursachte, ihrem Wohlstand und Kredit so schwere Wunden 
schlug. Und dieser Weg Rechtens wohin führte er die Land 
schaft? Dahin, daß der wichtigste Punkt in den Verträgen von 
1614 und 1688 durch einen Machtspruch aufgehoben und ihr 
überdies eine Summe von 9640 fl. zur Bezahlung überwiesen 
ward. 
Mit den übrigen Gläubigern, es waren deren zirka 243 
(darunter arme Dienstboten, Taglöhner und Handwerker), ver-
	        

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