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Andreas Büchel, die Gerichtsleute Ferdinand Nescher, Andreas
Kaiser, Ferdinand Marxer, Johann Batliner, Andreas Mar-
xer und dreizehn andere Männer.
Die Forderungen der Landschaft, welche am 22. Dezem
ber liquidiert wurden, betrugen 44.731 fl. 24 kr. Nicht ohne
große Mühe brachten es die kaiserlichen Kommissarien, der
Freiherr von Ulm und Dr. I. I. Motz zu folgendem Ver
gleiche mit den Bevollmächtigten des Landes.
1. Die beiden Landschaften übernehmen alle Reichs- und
Kreislasten, wie sie in den Verträgen von 1614 und 1688
verzeichnet sind, fürderhin zu ewigen Zeiten vom 1. Novem
ber 1696 an.
2. Dagegen ist der Schnitz aufgehoben und der Land
schaft lediglich überlassen.
3. Jene Kapitalien, welche bisher auf dem Schnitz ver
zinslich gestanden, wie auch die, wegen welcher sich die Land
schaft verbürgt und Schadloshaltung empfangen hat, zusam
men im Betrage von 44.731 fl. 24 kr. werde ihr abgenommen
und sie davon losgemacht.
4. Die von 1689 bis Ende Oktober 1696 rückständigen
Kreisgelder im Betrage von 11.782 fl. sollen ohne Zutun der
Landschaft vollkommen richtig gemacht werden.
5. Dagegen verzichtet die Landschaft auf alle Forde
rungen, die sie an die Herrschaft hat.
6. Die Landschaft übernimmt drei Kapitalien im Be
trage von zusammen 3140 fl. samt den rückständigen Zinsen.
7. Sie übernimmt ferner 6500 ft. zur erlegen.
8. In allen Punkten soll es bei den Verträgen von 1614,
1686 und 1688, soferne sie dem gegenwärtigen Vergleiche nicht
entgegen sind, sein Verbleiben haben. (Feldkirch, 29. Dezem
ber 1696; besiegelt und unterzeichnet von den kaiserlichen
Kommissarien, dem Grafen Jakob Hannibal und den beiden
Landammännern.)
Das war der Ausgang eines mehr als zwölfjährigen
Kampfes, den die Landschaft gegen ihre Herrschaft im Wege
Rechtens auszufechten unternahm, der ihr foviele Kosten ver
ursachte, ihrem Wohlstand und Kredit so schwere Wunden
schlug. Und dieser Weg Rechtens wohin führte er die Land
schaft? Dahin, daß der wichtigste Punkt in den Verträgen von
1614 und 1688 durch einen Machtspruch aufgehoben und ihr
überdies eine Summe von 9640 fl. zur Bezahlung überwiesen
ward.
Mit den übrigen Gläubigern, es waren deren zirka 243
(darunter arme Dienstboten, Taglöhner und Handwerker), ver-