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kaiserlichen Notar Unterschrift und Siegel und forderte dann
die Versammlung auf, über vorerwähnte Anträge ihre Stimme
abzugeben. Nachdem dieselbe lange Rat unter sich gepflogen,
erklärten sie sich einstimmig dahin: „bei ihren Verträgen und
Reversen und bei Siegel und Brief zu bleiben, nicht davon
zu weichen und sich davon stoßen zu lassen. Die verlangte Ab
rechnung sodann wollen sie bei dem Kreiskonvent in Ulm ge
statten, doch soll dies ihren Rechten nichts benehmen, und mit
dem ausdrücklichen Zusatz, daß die Herrschaftsbeamten einen
in bester Form abgefaßten und mit dem Kanzleisiegel ver
sehenen Revers der Landschaft zuvor einhändigen und von
dem kaiserlichen Administrationsamt bestätigen lassen, daß
die bewilligte und durch die Not abgedrungene Abrechnung
nicht im mindesten der Landschaft zur Präjudiz und zum
Nachteil gereichen möge.
Im folgenden Jahre sandte die Landschaft Abgeordnete
an den Reichshofrat, um die Entscheidung ihrer Angelegen
heiten durch persönliche Gegenwart zu beschleunigen. Der
Fürstabt von Kempten gab ihnen ein Schreiben an den Reichs
hofrat Heuwell mit. „Wenn nicht (heißt es in demselben) der
von der kaiserlichen Administrationskommission und von ihm
insonderheit abgestattete Bericht über den Zustand der Graf-
und Herrschaft Vaduz und Schellenberg zu einer baldigen
Entscheidung führe, so fallt es besagter Herrschaft unmöglich,
länger auszudauern. Uebrigens ist mir von dem vaduzischen
Rentmeister Schenz mehrmal referiert worden, wie verächtlich
und schimpflich von dem im Jahre 1688 des Schnitzes halber
von der kaiserlichen Kommission aufgerichteten und darauf
von Ihrer kais. Majestät allergnädiglich bestätigten Vergleich
der dermalige Landvogt Joh. Franz Baur zu reden sich er
kühne, wovon etwa die Partikularia ersagter Schenz selber
wird berichtet haben." — Die Verzögerung übrigens, welche
die Entscheidung dieser Sachen erfuhr, kam daher, weil die
Eingaben der Landschaft an den Kaiser und den Reichshofrat
zur Berichterstattung an die kaiserliche Administrationskom
mission zurückgeschickt wurden, und weil auch Graf Jakob
Hannibal seine Memorialien einsandte, in welchen er besonders
den Fürstabt hart angriff, so daß der Reichshofrat sie dem
Grafen dreimal zurückschickte, um die allzu beleidigenden Aus
drücke daraus zu entfernen. Der Kaiser selbst erließ ein sehr
scharfes Schreiben an den Grafen, worin er ihn zur Ordnung
und zum Recht verwies.
Christoph Walser, welcher bei seiner letzten Anwesenheit
in Wien mit einem dem Reichshofrat Heuwell nahestehenden