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Herrschaft ihren Verpflichtungen gegen die Gläubiger, gegen
das Reich und den Kreis nicht nachkam. Nach der oben er
wähnten Anweisung an den Rentmeister sollten jährlich von
dem Einkommen der gräflichen Familie 6700 fl. verwendet
werden. Dasselbe betrug aber unter dem Grasen Kaspar
9840 fl. Es ergab sich sonach ein Uberschuß von mehr als
3000 fl. Wozu dieser verwendet wurde, erhellt nicht aus den
Rechnungen und Akten.
In ihren Hoffnungen abermals getäuscht und tief ge
kränkt über solche Behandlung wandte sich die Landschaft
zunächst an den Fürstabt und stellte vor, wie ein solches Pro
jekt, nämlich die Anweisung von 2500 fl. mit Nichten eine
Erleichterung sei und sie dasselbe nicht annehmen könne. Sie
hätte sich allein für 42.846 sl. für die Herrschaft verbürgt,
wovon die Zinse seit mehreren Jahren ausständig seien, so
daß jene 2500 fl. bei weitem nicht zur Tilgung der Zinse aus
reichen, geschweige denn, daß an Abzahlung der Kapitalien
gedacht werden könne. Zudem hätte die Landschaft in Erfah
rung gebracht, daß die Herrschaft mit 12.000 fl. an Kreis
prästationen im Rückstände sei; bei unterbleibender Bezahlung
werde die Landschaft mit Exekution heimgesucht, da sie doch
laut Vertrag von allen Reichs- und Kreisanlagen frei sei. Da
der Graf der Regierung enthoben sei, liege die Bezahlung
der kaiserlichen Administration ob. Man bitte daher, den
Fürstabt, er wolle die von allen Seiten angegriffene Land
schaft bei dem Vertrage von 1688 schützen und schirmen.
Gleichzeitig wandte sich die Landschaft an den Kaiser:
„Obwohl wir besorgen müssen, Ew. kaiserl. Majestät mit so
vielfältigem Sollizitieren verdrießlich vorzukommen, so treibt
uns doch, wie gerne wir dessen überhoben sein möchten, hiezu
die äußerste Rot und gibt uns Ew. kaff. Majestät Milde und
Eifer in Beschützung und Beschirmung aller Bedrängten die
ungezweifelte Hoffnung, wir möchten davon nicht ausge
schlossen sein, sondern mit barmherzigen Augen angesehen
und willigen Ohren angehört und erhört werden, daß wir,
sonst von männiglich verlassene und von allen Seiten be
drängte, des hl. römischen Reichs jederzeit gewesene treugehor
samste Untertanen zu Ew. Majestät unsere Zuflucht nehmen
und um allergnädigste Hilfreichung anrufen dürfen." Hierauf
wird erzählt, welche Projekte und Vorschläge die kaiserliche
Administration „durch vielfältiges Nachsinnen auf das Tapet
gebracht, die aber die Landschaft nicht erleichterten und den
Vertrag von 1688 nicht zu, einer Wahrheit machten". Gebe
es keine anderen Mittel, die Landschaft zu entlasten und sie des