Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Herrschaft ihren Verpflichtungen gegen die Gläubiger, gegen 
das Reich und den Kreis nicht nachkam. Nach der oben er 
wähnten Anweisung an den Rentmeister sollten jährlich von 
dem Einkommen der gräflichen Familie 6700 fl. verwendet 
werden. Dasselbe betrug aber unter dem Grasen Kaspar 
9840 fl. Es ergab sich sonach ein Uberschuß von mehr als 
3000 fl. Wozu dieser verwendet wurde, erhellt nicht aus den 
Rechnungen und Akten. 
In ihren Hoffnungen abermals getäuscht und tief ge 
kränkt über solche Behandlung wandte sich die Landschaft 
zunächst an den Fürstabt und stellte vor, wie ein solches Pro 
jekt, nämlich die Anweisung von 2500 fl. mit Nichten eine 
Erleichterung sei und sie dasselbe nicht annehmen könne. Sie 
hätte sich allein für 42.846 sl. für die Herrschaft verbürgt, 
wovon die Zinse seit mehreren Jahren ausständig seien, so 
daß jene 2500 fl. bei weitem nicht zur Tilgung der Zinse aus 
reichen, geschweige denn, daß an Abzahlung der Kapitalien 
gedacht werden könne. Zudem hätte die Landschaft in Erfah 
rung gebracht, daß die Herrschaft mit 12.000 fl. an Kreis 
prästationen im Rückstände sei; bei unterbleibender Bezahlung 
werde die Landschaft mit Exekution heimgesucht, da sie doch 
laut Vertrag von allen Reichs- und Kreisanlagen frei sei. Da 
der Graf der Regierung enthoben sei, liege die Bezahlung 
der kaiserlichen Administration ob. Man bitte daher, den 
Fürstabt, er wolle die von allen Seiten angegriffene Land 
schaft bei dem Vertrage von 1688 schützen und schirmen. 
Gleichzeitig wandte sich die Landschaft an den Kaiser: 
„Obwohl wir besorgen müssen, Ew. kaiserl. Majestät mit so 
vielfältigem Sollizitieren verdrießlich vorzukommen, so treibt 
uns doch, wie gerne wir dessen überhoben sein möchten, hiezu 
die äußerste Rot und gibt uns Ew. kaff. Majestät Milde und 
Eifer in Beschützung und Beschirmung aller Bedrängten die 
ungezweifelte Hoffnung, wir möchten davon nicht ausge 
schlossen sein, sondern mit barmherzigen Augen angesehen 
und willigen Ohren angehört und erhört werden, daß wir, 
sonst von männiglich verlassene und von allen Seiten be 
drängte, des hl. römischen Reichs jederzeit gewesene treugehor 
samste Untertanen zu Ew. Majestät unsere Zuflucht nehmen 
und um allergnädigste Hilfreichung anrufen dürfen." Hierauf 
wird erzählt, welche Projekte und Vorschläge die kaiserliche 
Administration „durch vielfältiges Nachsinnen auf das Tapet 
gebracht, die aber die Landschaft nicht erleichterten und den 
Vertrag von 1688 nicht zu, einer Wahrheit machten". Gebe 
es keine anderen Mittel, die Landschaft zu entlasten und sie des
	        

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