Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Kaiser um Bestätigung desselben geziemend ersucht werden. 
Unterschrieben und besiegelt wurde derselbe von den kaiserlichen 
Kommissarien, von den beiden Grafen und von den Landam- 
männern Basilius Hopp und Adam Marxer. 
Der Fürstabt von Kempten gab dem Vertrage seine Be- 
stätigung und ebenso der Kaiser. Aber was half dem Lande 
der so feierlich geschlossene und bestätigte Vertrag? Das Reich 
erklärte im Jahre 1689 an Frankreich den Krieg; das Kontin 
gent mußte gestellt und unterhalten und die Kosten an die 
schwäbische Kreiskasse abgetragen werden. Die Schulden, für 
die sich das Land verbürgt hatte, wurden weder bezahlt noch 
verzinset, die Reichs- und Kreislasten nicht abgetragen, die 
Exekutionen nicht abgewendet, das Land an Hab und Gut, an 
Ehre und gutem Namen vor fremden Gerichten nicht geschützt. 
Es hatte zwar den Regreß an die saumseligen Beamten; aber 
bei wem sollte es Klage gegen dieselben führen? Es konnte 
den Schnitz zur Bezahlung der Kreis- und Reichslasten ver 
wenden; er reichte wohl für die laufenden Anlagen hin, aber 
nicht für die rückständigen. Die Grafen und ihre Beamten 
wußten, daß das Land am Ende doch herhalten müsse, und sie 
beeilten sich nicht mit der Bezahlung. Welche Mittel hatte die 
Landschaft, die Grafen zur Haltung des Vertrages zu zwin 
gen und vor welchem Gericht konnten sie ihre Klage anbrin 
gen? Ihre Geduld wurde auf eine harte Probe gesetzt. Sie 
wandte sich abermals an das Reichsoberhaupt. Christoph 
Walser war an der Spitze der Abgeordneten (1690). Der 
Fürstabt gab ihnen Empfehlungsschreiben an seinen Agenten 
in Wien mit. Sie baten den Kaiser um seinen Schutz und 
daß die Landschaft endlich einmal in den Genuß derjenigen 
Rechte gelange, welche ihr durch die Verträge von 1614 und 
1688 zugesichert wurden. Sie ermangelten nicht darzustellen, 
wie der Graf Jakob Hannibal nicht nur die früheren Schul 
den nicht bezahlt, sondern noch neue im Betrag von 20.000 
Gulden gemacht habe. Der Kaiser befahl, die Klagen der 
Landschaft zu untersuchen. Sie wurden nur zu wahr befun 
den; worauf der Kaiser den Grafen in der Regierung ein 
stellte und Vaduz und Schellenberg durch die kaiserliche Kom 
mission verwalten ließ. An der Spitze derselben standen der 
Fürstbischof von Konstanz und der Fürstabt von Kempten. 
Sie ernannten Ilnterkommissäre oder Subdelegierte. Im Fe 
bruar 1693 ließen die beiden kaiserlichen Administratoren 
durch ihre Subdelegierten von den beiden Landschaften die 
Huldigung einnehmen. Sie leisteten dieselbe unter Vorbehalt 
ihrer Herkommen und der Verträge von 1614 und 1688.
	        

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