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des neuen Lebens. Gern brachte er seine Muße in Gesellschaft
gelehrter und weiser Männer zu, die er um sich versammelte,
und gewöhnte noch in späteren Jahren seine Hand, die sich
besser auf Führung der Waffen verstand, die Schristzüge nach
zubilden. In Kleidung und Mahlzeit war er einfach und wid
mete der Verbesserung der Landwirtschaft große Sorgfalt;
nichts entging seinem umfassenden Geiste.
Das Reich hatte er nach allen Seiten hin erweitert; sein
Name ward auch bei fremden und fernen Nationen mit Ehr
furcht genannt, und sie suchten durch Geschenke und Gesandt
schaften den mächtigen Herrscher der Franken zu ehren. Die
Würde eines Kaisers des Abendlandes, welche so lange ge
ruht hatte, ward durch ihn erneuert. Er empfing aus den
Händen des Papstes Leo III. die höchste weltliche Krone und
dadurch erhielt, was seine Kraft und Weisheit errungen, reli
giöse Weihe. Neben das geistliche Oberhaupt der Christenheit
trat das weltliche, und die beiden Säulen waren gefunden,
welche die neue Ordnung der Dinge, die neue Kultur der
Menschheit tragen sollten.
3. Einrichtungen Karls des Großen.
Karl d. Gr. trennte im Jahre 806 nach dem Tode des
Bischofs Remedius (Remigius) die gräfliche Gewalt von der
bischöflichen und übertrug die erstere nicht mehr einem ein
heimischen Geschlecht, obwohl wahrscheinlich noch Glieder aus
der Verwandtschaft der Viktoren vorhanden waren. Als Karl
der Große Kaiser geworden, mußten ihm alle Rätier wie die
anderen Völker seines Reiches huldigen, Treue und Gehorsam
geloben.
Der Graf richtete in des Kaisers Namen an bestimmter
Gerichtsstätte (Mallstatt) und zu festgesetzter Zeit über Erbe,
Eigentum, Friedensbruch und Freiheit nach dem Ausspruch
der Schöffen und besorgte sogleich den Vollzug des Urteils.
Er ordnete den Heerbann; denn nach Karls Verordnung wa
ren alle zum Kriegsdienste verpflichtet, welche ein bestimmtes
Maß von Grundbesitz hatten. Wer vier Mansus besaß, stellte
einen vollständig ausgerüsteten Mann und versah ihn mit
Lebensmitteln auf drei Monate. Wer nicht soviel besaß, trat
mit andern kleinen Grundeigentümern zusammen, bis jenes
Maß erreicht war, das die Stellung eines Mannes erforderte.
Wer im Besitz von 12 Mansus war, stellte einen Reiter. Große
Grundeigentümer nahmen Kriegsmänner in Dienst gegen