Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Gutenberg. Der Landvogt von Proßwalden zu Vaduz berichtete 
solches dem Grafen Kaspar von Hohenems unter dem 9. Ok 
tober 1620 und bat um Verhaltungsbefehle. Am 6. März 1621 
traten Kommissäre der Regierung von Innsbruck mit Abge 
ordneten der vorarlbergischen Herrschaften zusammen, um auf 
Grundlage der früheren Landesrettungen das Aufgebot von 
12 Fähnlein, jedes zu 600 Mann, wirklich auf die Beine zu 
stellen, über Verpflegung, Aufbringung der Kosten, Fort 
schaffung des Geschützes und ähnliches sich zu beraten. Auch 
die nicht zu Oesterreich gehörenden Herrschaften Hohenems, 
Blumenegg, Vaduz und vchellenberg sollten „ins Werk ge 
zogen werden, oder man sollte sich doch im Notfall ihrer Hilfe 
versichern." 
Graf Kaspar von Hohenems, wohl einsehend, in welche 
Gefahr die Landschaften Vaduz und Schellenberg gestürzt 
würden, wenn er tätigen Anteil an dem Kriege nähme, der 
zwischen dem Erzherzog Leopold und den drei Bünden auszu 
brechen drohte, wandte sich in einem Schreiben vom 16. April 
1621 an denselben. Was er feit 30 Jahren erhauset, schrieb er, 
habe er an den Ankauf der Reichsherrschaften Vaduz und 
Schellenberg verwendet und den Kaufschilling dennoch nicht 
gänzlich abgetragen. Würden nun diese Herrschaften ver 
wüstet und verderbt, so wüßte er nicht, was er seinen armen 
Kindern hinterlassen und wie er den Schaden ersetzen sollte, 
der ihnen dadurch an ihrer Leibesnahrung und Unterhalt zu 
gefügt würde. Obgleich er gegen das Haus Oesterreich zu 
allen Diensten stets bereitwillig gewesen und noch sei, so möge 
seine erzherzogliche Durchlaucht die Lage doch bedenken, in 
der er sich befinde, und wie er verpflichtet sei, von den Leuten 
der gedachten Herrschaften so große Drangsale und so großes 
Ungemach abzuwenden. Rach den Satzungen des hl. römischen 
Reiches sei den Reichsständen das Recht und die Freiheit ein 
geräumt, die Truppen anderer Reichsstände nur unter der 
Bedingung durch ihr Gebiet ziehen zu lassen, wenn zuvor we 
gen allen Schadens, welchen sowohl das durchziehende Volk 
anrichte, als auch der Feind vor und nach Abzug desselben 
gehörig Kaution oder Sicherheit geleistet worden; auch habe 
solches Volk nichts anderes zu verlangen als Quartier; alles 
andere müsse zu den laufenden Preisen bezahlt werden. — 
Dem obersten Hauptmann des Erzherzogs in Vorarlberg, 
Herrn Werner von Raitnau, der die Öffnung der Feste Va 
duz verlangt hatte, schrieb Graf Kaspar unter gleichem Da 
tum, dieselbe stehe dem Haus Oesterreich zu Gebote; doch 
müsse sein Schloßhauptmann das Oberkommando haben, wie
	        

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