Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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galt diesmal den Spanischgesinnten, für deren Haupt man Ru 
dolf v. Planta hielt. Aufgewiegelt durch die Prädikanten und 
die salische Partei griffen die Unterengadiner zu den Waffen; 
die Oberengadiner taten dasselbe. Rudolf von Planta rettete 
sich in sein Schloß Wildenberg und, als die Gefahr wuchs, 
über die Berge nach Tirol. Die Aufftändifchen schickten Ab 
teilungen ins Veltlin und nach Bergell. Dort wurde der Erz- 
priester von Sondrio, Nikolaus Ruska, hier Johann Baptist 
Prevost, genannt Zambra, ergriffen. Die Engadiner erließen 
Mahnbriefe an die übrigen Gemeinden. Thusis wurde zum 
Sammelplatz bestimmt und ein Strafgericht daselbst nieder 
gesetzt in einem großen Tenn, welchem neun Prädikanten bei 
wohnten. Der fast achtzigjährige, an der Fußgicht leidende 
Zambra ward auf die Folter gespannt, gemartert und ent 
hauptet, ohne daß er eine todeswürdige Schuld bekannt hätte. 
Nikolaus Ruska, der Erzpriester, ein ob seinen Tugenden in 
seiner Heimat geachteter Mann von schwächlicher Gesundheit, 
starb unter den Qualen der Folter, nachdem er umsonst seine 
Unschuld beteuert hatte. Sein Leichnam wurde unter dem 
Galgen verscharrt. Rudolf und Pompeius von Planta, Luzius 
von Mont und andere wurden auf ewig verbannt und für 
vogelfrei erklärt. Groß ist die Liste derjenigen, welche mit 
schweren Geldstrafen belegt wurden. Bischof Johann V. wurde 
seines Amtes für entsetzt, auf ewig aus den drei Bünden ver 
wiesen und für vogelfrei erklärt. Diesem grausamen Treiben 
widersetzte sich endlich der graue oder obere Bund, vorab die 
Lugnezer. Sie mahnten die übrigen Gemeinden, das Ver 
fahren der Engadiner mit den lebhaftesten Farben darstellend 
und rückten auf Ems. Auch die katholischen Orte der Eidge 
nossenschaft verwendeten sich für die Verbannten und ermahn 
ten die Bünde, solche Strafgerichte abzustellen und den Ver 
wiesenen Recht und sicheres Geleite zu gewähren, daß sie vor 
unparteiischen Richtern erscheinen könnten. Aus Bergell und 
Misox erschienen Fähnlein. Ein Strafgericht ward zu Chur 
niedergesetzt, trotzdem daß die Anhänger des Strafgerichts 
von Thusis aus dem Engadin, Prätigau und Davos es hatten 
gewaltsam hindern wollen. Es milderte die Urteile des thus- 
nerfchen Mördergerichts. Die Verbannten kehrten zurück. We 
gen des Bischofs und des Stiftes zu Ehur hatte Kaiser Mat 
thias eine Mahnung an die Bünde erlassen, ihn mit seinem 
Stifte bei seinen Rechten zu erhalten (1619). 
Aber die Gegenpartei und die Anhänger des thusneri- 
schen Gerichtes strömten bewaffnet nach Zizers. Auf den Wie 
sen von Jgis pflogen sie Rat, stellten das Strafgericht von
	        

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