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Joachim Quader, Adam Frick, Hans Nutt, ferner Hans Oehri,
Landammann am Efchnerberg, Jörg Graf, AIt--Landammann
und Bernhard Brendli auf Rofenberg Bürgen für 2000 fl.
Kapital und Zins. Graf Karl Ludwig und fein Bruder Ru
dolf hatten sich über das väterliche Erbe so verglichen (1602),
daß Graf Rudolf Thengen, einige Höfe und Mühlen daselbst
und die Herrschaft Blumenegg erhielt, alles übrige: die Land
grafschaft Kleggau, Vaduz und Schellenberg dem Grafen Karl
Ludwig zufielen mit der Bedingung jedoch, daß er die Schul
den des Hauses, welche sich auf 315.000 fl. beliefen, übernehme.
Karl Ludwig hatte zur Gemahlin Katharina Dorothea
Gräfin von Sayn, welche ihm die Herrschaften Montlar und
Menzburg im Lothringischen und Trierischen zubrachte. Er
beschloß daher, Vaduz und Schellenberg zu veräußern und
trug diese Herrschaften dem Abt Bernhart von St. Gallen an.
Der Abt ging in das Anerbieten ein und erwirkte von Rom
die Ermächtigung, andere Güter seines Stiftes verkaufen zu
dürfen, um diese ihm wohlgelegenen Herrschaften am Rhein
zu erwerben. Die Bevollmächtigten des Abtes und des Grafen
hielten deshalb eine Konferenz in Wil (9. Jänner 1612). Die
Kaufsurkunde wurde entworfen und bedurfte nur der Unter
schrift beider Kontrahenten. Der Kaufpreis war 207.000 fl,
von denen 50.000 fl. sogleich nach Besitznahme der Landschaften
erlegt werden sollten. Die Schulden, welche von diesen Herr
schaften herrührten und sich auf 100.000 fl. beliefen, hätte der
Abt übernommen, der Rest sollte dem Verkäufer bar, oder
binnen Jahresfrist samt Zins erlegt werden. Abt Bernhard
ging den Kaufvertrag unter den erwähnten Bedingungen ein.
Da aber das grobe Geschütz samt Munition auf dem Schloß
zu Vaduz im Kauf einbedungen war und der Graf unterdessen
vier mit dem brandisischen Wappen geschmückte Stücke hatte
fortführen lassen, verlangten die Vertreter des Abtes bei der
zweiten Zusammenkunft in Wil am 15. und 16. Jänner 1613
einen Nachlaß im Kaufschilling, welchen die Vertreter des Gra
fen nicht zugeben wollten, indem sie auf der früher ausge
machten Kaufsumme verharrten. Hierauf begehrten die Abge
ordneten des Abtes, daß man wenigstens diejenigen Punkte,
über welche man sich geeinigt hatte, nochmals zusammentragen
und zu einer Eventualratifikation hinterbringe; aber auch hiezu
ließen sich die sulzischen Abgeordneten nicht bereit finden. Die
Ursache dieses wankelmütigen Benehmens gegen die äbtifchen
Abgeordneten lag darin, daß Graf Karl Ludwig fast gleichzei
tig (23. Oktober 1612) seinem Schwiegersöhne, dem Grafen
Kaspar von Hohenems, feine Herrschaften zum Kaufe ange-