Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Joachim Quader, Adam Frick, Hans Nutt, ferner Hans Oehri, 
Landammann am Efchnerberg, Jörg Graf, AIt--Landammann 
und Bernhard Brendli auf Rofenberg Bürgen für 2000 fl. 
Kapital und Zins. Graf Karl Ludwig und fein Bruder Ru 
dolf hatten sich über das väterliche Erbe so verglichen (1602), 
daß Graf Rudolf Thengen, einige Höfe und Mühlen daselbst 
und die Herrschaft Blumenegg erhielt, alles übrige: die Land 
grafschaft Kleggau, Vaduz und Schellenberg dem Grafen Karl 
Ludwig zufielen mit der Bedingung jedoch, daß er die Schul 
den des Hauses, welche sich auf 315.000 fl. beliefen, übernehme. 
Karl Ludwig hatte zur Gemahlin Katharina Dorothea 
Gräfin von Sayn, welche ihm die Herrschaften Montlar und 
Menzburg im Lothringischen und Trierischen zubrachte. Er 
beschloß daher, Vaduz und Schellenberg zu veräußern und 
trug diese Herrschaften dem Abt Bernhart von St. Gallen an. 
Der Abt ging in das Anerbieten ein und erwirkte von Rom 
die Ermächtigung, andere Güter seines Stiftes verkaufen zu 
dürfen, um diese ihm wohlgelegenen Herrschaften am Rhein 
zu erwerben. Die Bevollmächtigten des Abtes und des Grafen 
hielten deshalb eine Konferenz in Wil (9. Jänner 1612). Die 
Kaufsurkunde wurde entworfen und bedurfte nur der Unter 
schrift beider Kontrahenten. Der Kaufpreis war 207.000 fl, 
von denen 50.000 fl. sogleich nach Besitznahme der Landschaften 
erlegt werden sollten. Die Schulden, welche von diesen Herr 
schaften herrührten und sich auf 100.000 fl. beliefen, hätte der 
Abt übernommen, der Rest sollte dem Verkäufer bar, oder 
binnen Jahresfrist samt Zins erlegt werden. Abt Bernhard 
ging den Kaufvertrag unter den erwähnten Bedingungen ein. 
Da aber das grobe Geschütz samt Munition auf dem Schloß 
zu Vaduz im Kauf einbedungen war und der Graf unterdessen 
vier mit dem brandisischen Wappen geschmückte Stücke hatte 
fortführen lassen, verlangten die Vertreter des Abtes bei der 
zweiten Zusammenkunft in Wil am 15. und 16. Jänner 1613 
einen Nachlaß im Kaufschilling, welchen die Vertreter des Gra 
fen nicht zugeben wollten, indem sie auf der früher ausge 
machten Kaufsumme verharrten. Hierauf begehrten die Abge 
ordneten des Abtes, daß man wenigstens diejenigen Punkte, 
über welche man sich geeinigt hatte, nochmals zusammentragen 
und zu einer Eventualratifikation hinterbringe; aber auch hiezu 
ließen sich die sulzischen Abgeordneten nicht bereit finden. Die 
Ursache dieses wankelmütigen Benehmens gegen die äbtifchen 
Abgeordneten lag darin, daß Graf Karl Ludwig fast gleichzei 
tig (23. Oktober 1612) seinem Schwiegersöhne, dem Grafen 
Kaspar von Hohenems, feine Herrschaften zum Kaufe ange-
	        

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