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biet des Grafen sich nach Bünden verlaufen hatte. Der Graf
hatte mit Maienfeld vereinbart gehabt, die Jagdgrenze gegen
seitig zu respektieren.
Dagegen beklagte sich der Schloßvogt über den Grafen
bei der Regierung in Innsbruck, weil er ihm den schuldigen
Zins von einem Lehengut verweigere, weil er ihm das Lehen
des Weinzehnten entzogen habe und daß er den Lehenmann
Kaspar Wolfinger „bandisiert" habe. Die Innsbrucker Regie
rung befahl nun dem Vogteiamt in Feldkirch, Diener und Un
tertanen des Grafen, wenn solche auf österreichischem Boden
ertappt werden, gefänglich einzuziehen und den Wolfinger und
die anderen Lehenleute zu schützen.
Der Graf verlangte vom Schloßvogt ferner die Türken
steuer, was derselbe aus dem Grunde verweigerte, weil er
diese Steuer an die schwäbische Ritterschaft entrichte.
Die Vogteiverwaltung in Feldkirch meldete nach Inns
bruck, es lasse sich aus dem Gebiete des Grafen kein Mensch
in Feldkirch sehen, und als sie doch einen Mann vom Eschner-
berg aufgreifen ließ, schickte sie für die „Atzungskosten" des
selben eine große Rechnung nach Innsbruck.
Aus einem Schreiben des Grafen an den Erzherzog, der
auf gütlichem Wege den Streit zu schlichten suchte, erfahren
wir noch weitere Streitpunkte: Der Vogt von Gutenberg sei
wegen der Schloßgüter nicht anders als ein anderer Gemeinds
mann zu achten und habe an Holz, Feld, Wunn und Weid und
Gemeindsteil nicht mehr zu fordern als ein anderer Balzner
Gemeindgenoß und die Gemeindslasten mit Wuhren, Steuern
u. dgl. zu tragen. So haben es Balthasar von Ramschwag und
seine Vordern auch gehalten. Rach altem Brauch seien auch
alle, die in der Herrschaft Vaduz und Schellenberg eigene
Speise kochen, Feuer, Holz, Wasser und Allmeind gebrauchen,
der gemeinen Landschaft st e u e r b a r. Wer gar nichts aus
treibe, müsse dennoch, wie arm er auch sei, der Landschaft ein
Schilling Pfennig geben. Auch der jetzige Vogt Kaspar habe
anfänglich den Steuerschilling bezahlt, nachher aber, als er
sich mit der Gemeinde überwarfen, die Bezahlung unterlassen.
Richt genug, er habe auch dem Kaspar Wolfinger, Besitzer
eines österreichischen Mannlehens, veranlaßt, die Gemeinwerke
zu verweigern und ihn dadurch in eine Strafe von 3 Pfund
und wegen fortgesetzter Weigerung in eine solche von 40 Pfd.
gebracht, und damit nicht zufrieden, hübe er ihm den Lehenbrief
abgelockt und darnach vorenthalten, wohl in keiner anderen
Absicht, als ihn des Lehens zu berauben. Roch mehr: Ramsch
wag habe dem Wolfinger unverschuldet das beste Stück Gut