Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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biet des Grafen sich nach Bünden verlaufen hatte. Der Graf 
hatte mit Maienfeld vereinbart gehabt, die Jagdgrenze gegen 
seitig zu respektieren. 
Dagegen beklagte sich der Schloßvogt über den Grafen 
bei der Regierung in Innsbruck, weil er ihm den schuldigen 
Zins von einem Lehengut verweigere, weil er ihm das Lehen 
des Weinzehnten entzogen habe und daß er den Lehenmann 
Kaspar Wolfinger „bandisiert" habe. Die Innsbrucker Regie 
rung befahl nun dem Vogteiamt in Feldkirch, Diener und Un 
tertanen des Grafen, wenn solche auf österreichischem Boden 
ertappt werden, gefänglich einzuziehen und den Wolfinger und 
die anderen Lehenleute zu schützen. 
Der Graf verlangte vom Schloßvogt ferner die Türken 
steuer, was derselbe aus dem Grunde verweigerte, weil er 
diese Steuer an die schwäbische Ritterschaft entrichte. 
Die Vogteiverwaltung in Feldkirch meldete nach Inns 
bruck, es lasse sich aus dem Gebiete des Grafen kein Mensch 
in Feldkirch sehen, und als sie doch einen Mann vom Eschner- 
berg aufgreifen ließ, schickte sie für die „Atzungskosten" des 
selben eine große Rechnung nach Innsbruck. 
Aus einem Schreiben des Grafen an den Erzherzog, der 
auf gütlichem Wege den Streit zu schlichten suchte, erfahren 
wir noch weitere Streitpunkte: Der Vogt von Gutenberg sei 
wegen der Schloßgüter nicht anders als ein anderer Gemeinds 
mann zu achten und habe an Holz, Feld, Wunn und Weid und 
Gemeindsteil nicht mehr zu fordern als ein anderer Balzner 
Gemeindgenoß und die Gemeindslasten mit Wuhren, Steuern 
u. dgl. zu tragen. So haben es Balthasar von Ramschwag und 
seine Vordern auch gehalten. Rach altem Brauch seien auch 
alle, die in der Herrschaft Vaduz und Schellenberg eigene 
Speise kochen, Feuer, Holz, Wasser und Allmeind gebrauchen, 
der gemeinen Landschaft st e u e r b a r. Wer gar nichts aus 
treibe, müsse dennoch, wie arm er auch sei, der Landschaft ein 
Schilling Pfennig geben. Auch der jetzige Vogt Kaspar habe 
anfänglich den Steuerschilling bezahlt, nachher aber, als er 
sich mit der Gemeinde überwarfen, die Bezahlung unterlassen. 
Richt genug, er habe auch dem Kaspar Wolfinger, Besitzer 
eines österreichischen Mannlehens, veranlaßt, die Gemeinwerke 
zu verweigern und ihn dadurch in eine Strafe von 3 Pfund 
und wegen fortgesetzter Weigerung in eine solche von 40 Pfd. 
gebracht, und damit nicht zufrieden, hübe er ihm den Lehenbrief 
abgelockt und darnach vorenthalten, wohl in keiner anderen 
Absicht, als ihn des Lehens zu berauben. Roch mehr: Ramsch 
wag habe dem Wolfinger unverschuldet das beste Stück Gut
	        

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