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anderen Punktes dürften sie nichts ändern, da dies nicht in
ihrer Vollmacht liege. Was aber den dritten Punkt angehe,
werden sie die Umstände in Erwägung ziehen und dann nach
Gestalt der Sache ihrem Begehren entsprechen.
Bis 1577 wurde die Reichssteuer nicht direkt vom Volke,
sondern von der Herrschaft aus dem eingehobenen Vermö
gensschnitz mit 20—40 Kreuzer von je 100 fl. entrichtet. So
betrug der Reichsanschlag im Jahre 1521 für die drei bran-
disischen Herrschaften (Vaduz, Schellenberg und Blumenegg)
zusammen ein Mann zu Roß und sechs Mann zu Fuß oder
an Geld 36 fl. Dazu kam noch im Jahre 1521 zum erstenmal
der Beitrag zum Reichskammergericht mit 9 fl. Diese Aus
lagen wurden auf die drei Herrschaften verteilt und zwar
so, daß die Hälfte auf Blumenegg und die andere Hälfte auf
Vaduz und Schellenberg entfiel. Die Kammergerichtssteuer er
höhte sich in den Jahren 1566 und 1570 und betrug im Jahre
1570 15 fl.
Bald darauf trat die vormundschaftliche Regierung ab, da
Karl Ludwig die Volljährigkeit erreicht hatte und die Regie
rung selber übernahm. Die Klagen wegen der auswärtigen
Gerichte erneuerten sich und dem Grafen lag alles daran, seine
oberländischen Herrschaften von dieser Plage zu befreien. Er
berief den geschwornen Notar Konrad Kassius von Lindau
nach Vaduz, um die Privilegien mit dem dortigen Land
schreiber zu untersuchen. Sie fanden ein Privilegium, das
Kaiser Sigismund im Jahre 1431 dem Freiherrn Wolfhart
von Brandts ausgestellt hatte für dessen Herrschaften Vaduz,
Eschnerberg und im Walgau. Vermöge desselben waren die
in jenen Herrschaften gesessenen Leute dermaßen frei, daß nicht
nur alle gegen sie ergangenen Prozesse, Vorladungen, Ver
kündigungen und Ächtungen aufgehoben, kassiert und ver
nichtet waren, sondern die Kläger noch in eine Strafe von 60
Mark lötigen Goldes verfällt wurden. Man hatte versäumt,
dieses Privilegium den Kaisern zur Bestätigung vorzulegen,
weshalb die späteren kaiserlichen Privilegien eine mehr allge
meine Fassung hatten. Run wurde aber das alte brandisische
Privilegium dem Kaiser Rudolf II. zur Bestätigung vorge
legt (1587), worauf die Plackereien wegen des auswärtigen
Gerichtszwanges für eine geraume Zeit aufhörten
Die Landammänner der Herrschaften Vaduz, Schellen
berg und Blumenegg wurden mit Abgeordneten aus den Ge
meinden im Mai 1584 nach Vaduz beschieden, wo ein Dr. Graf
im Namen des Grafen Karl Ludwig folgenden Vortrag an sie
hielt: Da die kaiserliche Majestät von den Türken in den