Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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anderen Punktes dürften sie nichts ändern, da dies nicht in 
ihrer Vollmacht liege. Was aber den dritten Punkt angehe, 
werden sie die Umstände in Erwägung ziehen und dann nach 
Gestalt der Sache ihrem Begehren entsprechen. 
Bis 1577 wurde die Reichssteuer nicht direkt vom Volke, 
sondern von der Herrschaft aus dem eingehobenen Vermö 
gensschnitz mit 20—40 Kreuzer von je 100 fl. entrichtet. So 
betrug der Reichsanschlag im Jahre 1521 für die drei bran- 
disischen Herrschaften (Vaduz, Schellenberg und Blumenegg) 
zusammen ein Mann zu Roß und sechs Mann zu Fuß oder 
an Geld 36 fl. Dazu kam noch im Jahre 1521 zum erstenmal 
der Beitrag zum Reichskammergericht mit 9 fl. Diese Aus 
lagen wurden auf die drei Herrschaften verteilt und zwar 
so, daß die Hälfte auf Blumenegg und die andere Hälfte auf 
Vaduz und Schellenberg entfiel. Die Kammergerichtssteuer er 
höhte sich in den Jahren 1566 und 1570 und betrug im Jahre 
1570 15 fl. 
Bald darauf trat die vormundschaftliche Regierung ab, da 
Karl Ludwig die Volljährigkeit erreicht hatte und die Regie 
rung selber übernahm. Die Klagen wegen der auswärtigen 
Gerichte erneuerten sich und dem Grafen lag alles daran, seine 
oberländischen Herrschaften von dieser Plage zu befreien. Er 
berief den geschwornen Notar Konrad Kassius von Lindau 
nach Vaduz, um die Privilegien mit dem dortigen Land 
schreiber zu untersuchen. Sie fanden ein Privilegium, das 
Kaiser Sigismund im Jahre 1431 dem Freiherrn Wolfhart 
von Brandts ausgestellt hatte für dessen Herrschaften Vaduz, 
Eschnerberg und im Walgau. Vermöge desselben waren die 
in jenen Herrschaften gesessenen Leute dermaßen frei, daß nicht 
nur alle gegen sie ergangenen Prozesse, Vorladungen, Ver 
kündigungen und Ächtungen aufgehoben, kassiert und ver 
nichtet waren, sondern die Kläger noch in eine Strafe von 60 
Mark lötigen Goldes verfällt wurden. Man hatte versäumt, 
dieses Privilegium den Kaisern zur Bestätigung vorzulegen, 
weshalb die späteren kaiserlichen Privilegien eine mehr allge 
meine Fassung hatten. Run wurde aber das alte brandisische 
Privilegium dem Kaiser Rudolf II. zur Bestätigung vorge 
legt (1587), worauf die Plackereien wegen des auswärtigen 
Gerichtszwanges für eine geraume Zeit aufhörten 
Die Landammänner der Herrschaften Vaduz, Schellen 
berg und Blumenegg wurden mit Abgeordneten aus den Ge 
meinden im Mai 1584 nach Vaduz beschieden, wo ein Dr. Graf 
im Namen des Grafen Karl Ludwig folgenden Vortrag an sie 
hielt: Da die kaiserliche Majestät von den Türken in den
	        

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