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Kastellan von Muß und dem Grafen von Hohenems, der öster
reichischer Vogt zu Bludenz war, ging das Gerücht, daß sie
sich verschworen hätten gegen die drei Bünde und dieselben
von Norden und Süden zu überziehen gedächten. Da nun
der Abt mit beiden Herren bekannt war, auch Kenntnis von
dem Plane des Bischofs Paul hatte, zu Gunsten des Erzprie
sters Jakob Angelus abzudanken, und überhaupt in der Ver
teidigung seines Glaubens und seiner Rechte große Festigkeit
bewies, gab dies alles seinen Feinden den Vorwand, ihn ge
fangen zu setzen und vor ein Strafgericht zu stellen. Er habe,
lautete die Anklage, bei Nacht und Nebel die Kostbarkeiten
seines Klosters fortgeschafft, stehe mit den Feinden der Repu
blik im Briefwechsel, habe das Bistum verkaufen und das Va
terland verraten wollen. — Theodor Schlegel stammte aus
einem angesehenen bürgerlichen Geschlechte der Stadt Ehur,
zeichnete sich durch Gelehrsamkeit, Rednergabe und Festigkeit
des Charakters aus, und war weit entfernt von den Verbre
chen, die man ihm vorwarf. Standhaft behauptete er feine
Unschuld und selbst die grausamen Qualen der Folter ver
mochten ihm kein Geständnis der Schuld auszupressen. Den
noch mußte sein Haupt fallen (23. Jänner 1529). Das Kloster
St. Luzi kam unter die Verwaltung des Rates von Chur.
Den Mönchen war es gelungen, ihre wichtigsten Schriften und
Dokumente nach Bendern zu retten; sie selbst begaben sich
ebenfalls dorthin und 12 Jahre lebten sie dort ohne Abt, bis
sie ?. Georg Feuerstein zu dieser Würde erhoben. Ein Jahr
hundert verging, ehe sie wieder nach St. Luzi zurückkehren
konnten. — Der Propst von Klosters im Prätigau machte es
anders; er zog die Mönchskutte aus und nahm ein Weib. Die
Leute von Klosters nahmen die Güter der Propstei zu ihren
Handen. Umsonst suchten die österreichischen Landvögte in
Prätigau dem Abfall zu wehren. Allenthalben wurde die
Messe abgeschafft und die neue Lehre angenommen; nur mit
Mühe erhielt sich noch auf einige Feit das Kloster Churwalden.
In der Eidgenossenschaft drohte die Spaltung zwischen
den katholischen und zwinglischen Orten in offenen Krieg aus
zubrechen. Die fünf katholischen Orte hielten deshalb Rat zu
Feldkirch mit dem Grafen Rudolf von Sulz und etlichen Re
gierungsmitgliedern von Innsbruck (1529). Darauf ließ Graf
Rudolf zu Vaduz und am Eschnerberg ein Verbot ausgehen:
keiner, der in den genannten Herrschaften gesessen sei, dürfe
seine Kinder außer Landes an Anhänger Zwinglis oder Lu
thers verheiraten; sollte dies aus Irrtum oder Unwissenheit
geschehen, so sollen solche, die mit Neugläubigen ein Eheband