Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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bis zum Eintritt der Kirchenspaltung leidlich zu gestalten. 
Zuerst regelte er die Verhältnisse mit Oesterreich durch einen 
Vertrag mit Kaiser Maximilian. Wäre dieser Vertrag von 
seiten der Bünde später befolgt worden, würde die Geschichte 
Graubündens im 17. Jahrhundert nicht so viele dunkle Blät 
ter aufweisen. 
Da viele reformatorische Schriften unter das Volk ge 
worfen wurden, suchte Bischof Paul dieser Gefahr zu begegnen, 
indem er dem Klerus befahl, sich bestimmte Bücher zu ver 
schaffen und die vom Bischof verhängten Kirchenstrafen getreu 
zu verkünden. Gegen die Verordnungen des Bischofs und 
andere kirchliche Bestimmungen stellte die Landschaft Sargans 
mit Einwilligung der sieben Orte und des Landvogts folgende 
Artikel auf: „Wer jemanden um eine Geldschuld anspricht, soll 
sie nicht durch Bannbriefe eintreiben. Kein Priester im Sar- 
ganserland soll solche Bannbriefe verkündigen und der Bischof 
sie darum nicht strafen. Jeder Priester soll Macht haben im 
Beichtstuhl über alle Fälle zu entscheiden und es soll deshalb 
niemand weiter geschickt werden. Rechtsstreitigkeiten zwischen 
geistlichen und weltlichen Personen sollen vor der zuständigen 
örtlichen Obrigkeit geschlichtet und nicht vor das geistliche Ge 
richt in Chur gebracht werden, außer es betreffe Ehesachen." 
Der Anstoß zum Erlasse dieser Bestimmungen, durch welche 
von weltlicher Seite unberechtigt in das Gebiet der Kirche 
eingegriffen und der Klerus in seinem Widerstande gegen den 
Bischof unterstützt wurde, hatte die Geistlichkeit selbst gegeben. 
Der Bundestag zu Ilanz ging noch weiter. Er beanspruchte 
das Recht, den kirchlichen Behörden Vorschriften zu machen, 
und die Gemeinden erhielten bezüglich der Besetzung der 
Pfründen Rechte, die nach kirchlichen Grundsätzen nur den 
kirchlichen Behörden zukommen. Die kirchliche Regierungs 
gewalt, auch die des Papstes, wurde in Frage gestellt. Damit 
war ein grundsätzlicher Schritt zur Glaubensneuerung ge 
tan; denn diese bestand in erster Linie in der Beseitigung der 
kirchlichen Autorität und Verfassung. Ein Artikel dieses Bun 
destages forderte, daß kein Pfarrer seine Pfründe durch einen 
Vikar versehen lassen dürfe. Run besaß der Dompropst zu 
Chur die Pfarrei St. Martin (in Chur), ließ sie aber durch 
einen Vikar besorgen und bezog die Einkünfte für sich. Ge 
stützt auf die Ilanzer Artikel verlangte der Rat, daß der Dom 
propst die Pfarrei selbst versehe oder aufgebe. Da er sich dessen 
weigerte, berief der Rat den Johann Dorfmann als Pfarrer, 
welcher der Lehre Zwinglis ergeben war. Auch der katholische
	        

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