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selb in Betreff des Georg Poß. Inhalt: Unser Getreuer
Georg Poß hat sich beschwert, wiewohl er dem v. Bran
dig nichts schuldig und seine Sache noch schwebend sei,
habe Ulrich v. Brandig und das Gericht zu Maienfeld
das kaiserliche Geleit und Sicherheit nicht gehalten und
in Abwesenheit des Georg Poß, da er den kaiserlichen
Hof besuchte, etliche Urteil gegen dessen Hausfrau er
gehen lassen. Darum gebietet der Kaiser bei Strafe von
40 Mark lötigen Goldes, daß der von Brandts und das
Gericht zu Maienfeld 25 Tage nach Verlesung dieses
Briefs alle vermeint Urteil und Prozeß wider den Poß
und dessen Hausfrau und Bürgen abtue, ihm den er
littenen Schaden und Küsten ersetzen und den Spruch
des kaiserlichen Gerichtes erwarten sollen. (L. A. Breg.)
14-92 Graf Johann Peter von Sax-Mosax übergibt das Kolla-
turrecht der Pfarrpfründe von Triefen dem Freiherrn
Ludwig von Brandts. Bischof Heinrich VI. bestätigt die
Uebergabe. (Pfr. Arch. Triefen.)
1493 (Gerichtsurkunde des Landgerichts zu Rankweil.) Frei
herr Ludwig von Brandts ist wegen der Alp Balüna mit
den Alpgenossen von Triefen in Streit. Er behauptet,
er sei berechtiget, all sein Vieh auf genannte Alp zu
treiben. Die Triesner hätten diese Alp von seinem
Oheim, weiland Grafen Heinrich von Sargans-Vaduz
sei. allzu wohlfeil erkauft. Die Triesner Alpgenossen be
stritten ihm dieses Recht. Vor 100 Jahre, sagten sie, sei
alles um die Hälfte wohlfeiler gewesen. Sie gäben ihm
das Vogelrecht, d. i. das Molken von einem Tag, wie
es von allen Alpen gegeben werde. Freiherr Ludwig ver
stand sich endlich dazu, ungeachtet er so gefreit sei, daß
er nur vor dem Kaiser vor Gericht zu stehen habe, seinen
Leuten vor dem Landgericht zu Rankweil zu Recht zu
stehen. Dieses fällte das Urteil: Der Freiherr soll soviel
eigenes Vieh auf die Alp Valüna treiben dürfen als
der am meisten treibende Alpgenoß, aber nicht mehr;
dagegen hat er aber auch zum Unterhalt der Sennen
und zu den anderen Auslagen für die Alpe wie ein
anderer Alpgenoß beizutragen. (G. Arch. Triefen.)
1494 Montag nach Fronleichnam. Ulrich zum Brunnen, Land
vogt im Sarganserland, und Hans Brandts, Vogt zu
Vaduz, urkunden, daß wegen den Wuhren am Rhein
Streit entstanden sei zwischen den Gemeinden Gret-
schins und Balzers-Mäls, „da denn jetweder Teil ver
meint, das ja der ander Teil überwurrte anders denn