Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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selb in Betreff des Georg Poß. Inhalt: Unser Getreuer 
Georg Poß hat sich beschwert, wiewohl er dem v. Bran 
dig nichts schuldig und seine Sache noch schwebend sei, 
habe Ulrich v. Brandig und das Gericht zu Maienfeld 
das kaiserliche Geleit und Sicherheit nicht gehalten und 
in Abwesenheit des Georg Poß, da er den kaiserlichen 
Hof besuchte, etliche Urteil gegen dessen Hausfrau er 
gehen lassen. Darum gebietet der Kaiser bei Strafe von 
40 Mark lötigen Goldes, daß der von Brandts und das 
Gericht zu Maienfeld 25 Tage nach Verlesung dieses 
Briefs alle vermeint Urteil und Prozeß wider den Poß 
und dessen Hausfrau und Bürgen abtue, ihm den er 
littenen Schaden und Küsten ersetzen und den Spruch 
des kaiserlichen Gerichtes erwarten sollen. (L. A. Breg.) 
14-92 Graf Johann Peter von Sax-Mosax übergibt das Kolla- 
turrecht der Pfarrpfründe von Triefen dem Freiherrn 
Ludwig von Brandts. Bischof Heinrich VI. bestätigt die 
Uebergabe. (Pfr. Arch. Triefen.) 
1493 (Gerichtsurkunde des Landgerichts zu Rankweil.) Frei 
herr Ludwig von Brandts ist wegen der Alp Balüna mit 
den Alpgenossen von Triefen in Streit. Er behauptet, 
er sei berechtiget, all sein Vieh auf genannte Alp zu 
treiben. Die Triesner hätten diese Alp von seinem 
Oheim, weiland Grafen Heinrich von Sargans-Vaduz 
sei. allzu wohlfeil erkauft. Die Triesner Alpgenossen be 
stritten ihm dieses Recht. Vor 100 Jahre, sagten sie, sei 
alles um die Hälfte wohlfeiler gewesen. Sie gäben ihm 
das Vogelrecht, d. i. das Molken von einem Tag, wie 
es von allen Alpen gegeben werde. Freiherr Ludwig ver 
stand sich endlich dazu, ungeachtet er so gefreit sei, daß 
er nur vor dem Kaiser vor Gericht zu stehen habe, seinen 
Leuten vor dem Landgericht zu Rankweil zu Recht zu 
stehen. Dieses fällte das Urteil: Der Freiherr soll soviel 
eigenes Vieh auf die Alp Valüna treiben dürfen als 
der am meisten treibende Alpgenoß, aber nicht mehr; 
dagegen hat er aber auch zum Unterhalt der Sennen 
und zu den anderen Auslagen für die Alpe wie ein 
anderer Alpgenoß beizutragen. (G. Arch. Triefen.) 
1494 Montag nach Fronleichnam. Ulrich zum Brunnen, Land 
vogt im Sarganserland, und Hans Brandts, Vogt zu 
Vaduz, urkunden, daß wegen den Wuhren am Rhein 
Streit entstanden sei zwischen den Gemeinden Gret- 
schins und Balzers-Mäls, „da denn jetweder Teil ver 
meint, das ja der ander Teil überwurrte anders denn
	        

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