304
Gutenberg und Feldkirch waren bei damaliger Kriegs-
art die Hauptbollwerke für die österreichischen Besitzungen dies
seits des Arlberges besonders gegen die drei Bünde, aber
deswegen auch große Plagen für die Leute im Vaduzischen,
weil der Feind nur durch ihr Gebiet zu jenen Festen gelangen
konnte.
9. Der sogenannte Schwabenkrieg.
a) Veranlassung. Seit 1440 saß auf dem deutschen
Kaiserthron Friedrich III. von Oesterreich; aber er kam we
nig ins Reich, da ihn die Händel in seinen Erblanden beschäf
tigten. Doch setzte er es durch, daß man seinen Sohn Maxi
milian I. zu seinem Nachfolger wählte. Im Jahre 1488 ge
bot der Kaiser der Ritterschaft vom St. Georgenschild und den
Reichsstädten in Schwaben in einen Verein zur Aufrechter
haltung des Landfriedens zu gegenseitigem Schutz und Sicher
heit zu treten. Schwaben sei „ohne alles Mittel" dem Reiche
unterworfen und es seien da keine Fürsten, wie in Baiern
und anderswo, welche Ruhe und Sicherheit aufrecht erhielten.
Deshalb gebot er allen, „welche im Schwabenland gesessen sind,
oder Güter darin haben", in den Bund zu kommen und die
Ungehorsamen dazu zu zwingen. Zum schwäbischen Bunde ge
hörten der Erzbischof von Mainz, die Bischöfe von Konstanz
und Augsburg, die Reichsprälaten in Schwaben, der Herzog
Sigmund von Tirol, die Markgrafen von Brandenburg und
Baden, die Grafen von Württemberg, alle Grafen, Freiherren,
Ritter und Dienstmannen, welche den Georgenschild bildeten,
und 20 Reichsstädte. In diesem Bunde waren auch die Frei
herren von Brandts, da sie Güter in Schwaben besaßen. Denn
seit der Entstehung der drei Bünde in Oberrätien und seitdem
Unterrätien in verschiedene Herrschaften geteilt war und in
vieler Herren Gewalt kam, ward, was nicht zu den drei Bün
den oder zu den Eidgenossen hielt, zum Schwabenland gerech
net und auf den Schutz des schwäbischen Bundes und des Rei
ches und Kaisers angewiesen.
Kaiser Friedrich III. starb 1493. Schon lange fühlte man
im Reiche, wie notwendig zur Abstellung der Fehden Reichs
gerichte und ein Reichsregiment wären; aber es war dies schwer
zu erreichen, da die Landeshoheit in den Herrenländern zu fest
eingewurzelt war und niemand gerne zur Förderung des Gan
zen Opfer brachte. Die Zustände waren unerträglich, die Lust
zu Fehde und Raub bei Rittern und Bürgern gleich groß.
Eigentum und Recht waren mit Füßen getreten, morden,
brennen, rauben an der Tagesordnung.