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Streitigkeiten. Die Engadiner wollten die Gerichtsbarkeit des
Herzogs Sigmund von Tirol nicht anerkennen, bis der Ver
trag von Schluderns ihm die bestrittenen Rechte einräumte.
Aber als der herzogliche Ammann von den Engadinern die
Fastnachthenne verlangte, weigerten sie sich dessen, und als
österreichische Vögte mit bewaffneter Hand ins Unterengadin
einbrachen, wurden sie vertrieben. Man nennt diesen Krieg
den „Hennenkrieg". Im Jahre 1476 kam es zum Frieden.
Zwei Jahre darauf neuer Streit. Die Nonnen zu Münster
waren bei der Wahl der Abtissin zwiespältig. Die österreichische
Partei rief den Herzog Sigmund als Schirmvogt an, die an
dere den Bischof Ortlieb. Dieser segnete die Abtissin seiner
Partei ein; Sigmund ließ die (einige mit Gewalt ins Kloster
führen und besetzte es. Die Abtissin von der österreichischen
Partei fiel dadurch mst ihren Helfern in den bischöflichen
Bann. Der Herzog mußte zuletzt die vom Bischof gesetzte Äb
tissin anerkennen. Häufig hielt sich wegen der vielen Streitig
keiten mit Tirol Bischof Ortlieb zu Fürstenburg im Vintsch-
gau aus.
Zu Werdenberg auf der Feste saß Graf Wilhelm von
Montfort-Tettnang, der Sohn Heinrichs. Er verpfändete sei
nem Oheim, dem Grafen Hugo von Montsort-Rotenfels, die
Herrschaften Prätigau und Davos, löste sie aber bald wieder
zurück und verkaufte sie an Herzog Sigmund (1470). Aber
die Leute in Prätigau und Davos verweigerten dem Herzog
die Huldigung und da wiederholte Aufforderung nichts nützte,
verkaufte der Herzog diese Gebiete an den Vogt Ulrich von
Matsch. Aber schon nach sechs Jahren (1477) verkaufte Gau
denz von Matsch wieder an den Herzog Davos, Klosters, Prä
tigau, Lenz, Belfort, Churwaiden, Schanfik, der ihnen ihre
Freiheiten bestätigte. Doch mußte der Herzog das Schanfik
vom Bischof zu Lehen nehmen und ihm den Schaden ersetzen.
Graf Wilhelm von Tettnang zu Werdenberg kaufte 1470
die Herrschaft Wartau.
Wie seine Vorgänger geriet auch Bischof Ortlieb mit der
Stadt Chur in Streitigkeiten. Sie war im Jahre 1464 ab
gebrannt und schickte Abgeordnete an Kaiser Friedrich um
Bestätigung ihrer alten Freiheiten und Gerechtsame. Sie
hätten das Recht, sagten sie, daß sie sich Bürgermeister und
Rat schreiben dürfen, daß man die Bürger und Angehörigen
der Stadt nicht vor auswärtige Hof- und Landgerichte laden
dürfte daß sie Ächter und Aberächter auf ihrem Gebiete hau
sen und Hofen lassen dürfen. Sie hätten auch ein Kauf- und
Lagerhaus gehabt, desgleichen die Münze, wie Konstanz und