Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Streitigkeiten. Die Engadiner wollten die Gerichtsbarkeit des 
Herzogs Sigmund von Tirol nicht anerkennen, bis der Ver 
trag von Schluderns ihm die bestrittenen Rechte einräumte. 
Aber als der herzogliche Ammann von den Engadinern die 
Fastnachthenne verlangte, weigerten sie sich dessen, und als 
österreichische Vögte mit bewaffneter Hand ins Unterengadin 
einbrachen, wurden sie vertrieben. Man nennt diesen Krieg 
den „Hennenkrieg". Im Jahre 1476 kam es zum Frieden. 
Zwei Jahre darauf neuer Streit. Die Nonnen zu Münster 
waren bei der Wahl der Abtissin zwiespältig. Die österreichische 
Partei rief den Herzog Sigmund als Schirmvogt an, die an 
dere den Bischof Ortlieb. Dieser segnete die Abtissin seiner 
Partei ein; Sigmund ließ die (einige mit Gewalt ins Kloster 
führen und besetzte es. Die Abtissin von der österreichischen 
Partei fiel dadurch mst ihren Helfern in den bischöflichen 
Bann. Der Herzog mußte zuletzt die vom Bischof gesetzte Äb 
tissin anerkennen. Häufig hielt sich wegen der vielen Streitig 
keiten mit Tirol Bischof Ortlieb zu Fürstenburg im Vintsch- 
gau aus. 
Zu Werdenberg auf der Feste saß Graf Wilhelm von 
Montfort-Tettnang, der Sohn Heinrichs. Er verpfändete sei 
nem Oheim, dem Grafen Hugo von Montsort-Rotenfels, die 
Herrschaften Prätigau und Davos, löste sie aber bald wieder 
zurück und verkaufte sie an Herzog Sigmund (1470). Aber 
die Leute in Prätigau und Davos verweigerten dem Herzog 
die Huldigung und da wiederholte Aufforderung nichts nützte, 
verkaufte der Herzog diese Gebiete an den Vogt Ulrich von 
Matsch. Aber schon nach sechs Jahren (1477) verkaufte Gau 
denz von Matsch wieder an den Herzog Davos, Klosters, Prä 
tigau, Lenz, Belfort, Churwaiden, Schanfik, der ihnen ihre 
Freiheiten bestätigte. Doch mußte der Herzog das Schanfik 
vom Bischof zu Lehen nehmen und ihm den Schaden ersetzen. 
Graf Wilhelm von Tettnang zu Werdenberg kaufte 1470 
die Herrschaft Wartau. 
Wie seine Vorgänger geriet auch Bischof Ortlieb mit der 
Stadt Chur in Streitigkeiten. Sie war im Jahre 1464 ab 
gebrannt und schickte Abgeordnete an Kaiser Friedrich um 
Bestätigung ihrer alten Freiheiten und Gerechtsame. Sie 
hätten das Recht, sagten sie, daß sie sich Bürgermeister und 
Rat schreiben dürfen, daß man die Bürger und Angehörigen 
der Stadt nicht vor auswärtige Hof- und Landgerichte laden 
dürfte daß sie Ächter und Aberächter auf ihrem Gebiete hau 
sen und Hofen lassen dürfen. Sie hätten auch ein Kauf- und 
Lagerhaus gehabt, desgleichen die Münze, wie Konstanz und
	        

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