Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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Eidgenossen im Frieden lebten. Dagegen belehnte Herzog 
Friedrich den Freiherrn Ulrich von Brandts mit der Feste 
Marschlins (1462) und mit den Leuten und Gütern zu Ma- 
lans (1467), welche Ulrich Venner, der Vogt von Freuden 
berg, vormals inne gehabt, und war österreichischer Vogt zu 
Feldkirch (1463). 
Im Jahre 1462 entspann sich ein Krieg zwischen Pfalz 
graf Friedrich und Ludwig von Baiern gegen den Markgrafen 
von Brandenburg, dem kaiserlichen Feldhauptmann, zu wel 
chem der schwäbische Adel hielt. In diesem Krieg fiel Georg 
von Brandis und wurde Graf Georg von Sargans gefangen. 
Er mußte für seine Befreiung ein ansehnliches Lösegeld be 
zahlen, und um diese Summe auszubringen, verkaufte er mit 
Vorbehalt lebenslänglicher Nutzung Ortenstein und was er 
im Domleschg besaß, seinem Schwiegervater Eberhard Truchseß 
von Waldburg. 
Bischof Leonhard von Chur starb den 12. Juni 1458. 
Ihm folgte Ortlieb von Brandis, ein Bruder des Frei 
herrn Ulrich. Er regierte das Bistum 33 Jahre (1458—1491) 
und war ein standhafter Verfechter der Rechte des Hochstifts 
wie seines Hauses, dessen Zierde er war. Er war seit 1453 
Domdekan gewesen, ward schon zwei Wochen nach dem Tode 
seines Vorgängers vom Domkapitel zum Bischof erwählt und 
schon im folgenden Monat vom Papste bestätiget. Er war 
erst 33 Jahre alt. An ihm hatte das Bistum einen ausge 
zeichneten Hirten. Kaiser Friedrich bestätigte ihm alle Ho 
heitsrechte und alle Bergwerke innerhalb des zum Hochstist 
gehörigen Gebietes (1459). Bischof Ortlieb dagegen verlieh 
dem Herzog das Schenkenamt und die Güter, welche derselbe 
als Graf von Tirol vom Bistum zu Lehen trug, nahm an 
dem Krieg, welchen die Eidgenossen auf Befehl des Papstes 
Pius II. gegen den Herzog führten, keinen Anteil, obwohl 
er von ihnen dazu eingeladen war; vielmehr suchte er, so 
viel ihm möglich war, den Frieden zu vermitteln. 
Gras Georg von Sargans trat auf einmal mit Ansprü 
chen aus die Grafschaft Vaduz gegen die Freiherrn von Bran 
dis hervor. Die Grafen Heinrich und Hartmann von Vaduz 
hätten bei ihrem Absterben, behauptete er, seinen Großvater 
zum Erben ihrer Güter eingesetzt und namentlich die Ein 
lösung der Psandschaft Vaduz ausbedunqen. Er begehre ch- 
nach die Einlösung. Dieses Begehren stellte er zu wieder- 
holtenmalen an die Freiherren. Aber diese schlugen es ihm 
ab und es entspann sich ein weitaussehender Streit, dessen 
Schlichtung einem Schiedsgericht übertragen wurde, das sich
	        

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