Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

II. Abschnitt. 
Rätien unter bett Merowingern. 537—768. 
1. Das Verhältnis zu den Franken. 
Die Rätier kamen nicht durch Eroberung an die Franken. 
Dieser Umstand wirkte vorteilhaft auf die Gestaltung des Ver 
hältnisses, in das sie zu den neuen Herren traten. Der Ost- 
gotenkönig Witiges hatte im Kriege gegen den oströmischen 
Kaiser Rätien an den Frankenkönig Theodebert abgetreten, 
um ihn als Bundesgenoffen zu gewinnen. 
Es ist mehr als wahrscheinlich, daß der Bischof Valen- 
tinian zu Chur bei Gründung der neuen Ordnung mitgewirkt 
hat. Ausgezeichnet durch Weisheit und strenge Tugend be 
nutzte er seine hohe Stellung sicherlich zum Besten seines Vol 
kes, wie er bei der Not des langwierigen gotischen Krieges 
die Tränen so vieler Unglücklichen trocknete und sie mit himm 
lischer und irdischer Speise tröstete. Als er hochbetagt im 
Jahre 548 starb, trauerte ganz Rätien um ihn und sein Neffe 
Paulinus, der ihm in der bischöflichen Würde folgte, setzte 
ihm ein rührendes Denkmal in der Kirche des hl. Luzius, bei 
welcher er auch ein Kloster gestiftet hatte. 
Die Grafengewalt über Rätien wurde unter dem ftüheren 
Titel eines Präses oder Rektor einem fränkischen Geschlechte 
übertragen. Sie bestand in der Sorge für die Sicherheit des 
Landes und in der Verwaltung des Gerichtes. Diese Würde 
kam an das Geschlecht der Viktoriden oder Viktoren, so ge 
nannt, weil der erste Inhaber derselben, den man kennt, Viktor 
hieß und sie über hundert Jahre bei seinem Hause blieb. Gro 
ßenteils bekleideten auch Glieder dieser Familie die bischöfliche 
'Würde, was das Ansehen derselben und die Macht nicht we 
nig erhöhte. Das römische Recht und Gerichtsverfahren dau 
erten fort, wie auch die Curialverfaffung. Die Curialen und 
großen Güterbesitzer bildeten den Adel. Der Besitzstand blieb 
unverändert. Im übrigen traten die fränkischen Könige in 
die Rechte der früheren Herrscher ein und kamen in den Besitz 
des Privatgutes, welches die römischen Kaiser und nachher 
die gotischen Könige besessen hatten und das nicht unbeträcht 
lich war; so die Besitzungen in Balzers und Schaan.
	        

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