Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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dargeliehene 1600 fl. die Herrschaft Blumenegg (1391), welche 
Hartmann (Heinrichs Bruder) später dem Wolfhort I. von 
Brandts, den er seinen lieben Bruder nennt, gänzlich über 
ließ, so wie er demselben auch die Grafschaft Vaduz verpfän 
dete und den Eschnerberg verkaufte (1416). Wolshart und 
Ulrich Thüring von Brandts erhoben Ansprüche wegen ihres 
mütterlichen Erbes an die Grafen von Vaduz und deswegen 
wurde ihnen der Besitz von Blumenegg zugesichert. Ulrich 
Thüring war Rat und Diener der Herzoge von Oesterreich 
und geriet in Streitigkeiten mit dem Grafen Friedrich von 
Toggenburg, die Herzog Friedrich jedoch freundschaftlich aus 
glich. Er erscheint wenig in der Geschichte unserer Gegend; 
desto wichtiger aber ist für uns sein Bruder Wolfhart I., 
welcher Herr zu Vaduz und Schellenberg wurde. 
So kam ein neues Geschlecht in den Besitz altmontforti- 
scher und werdenbergischer Besitzungen. Von der Heiligen 
berger Linie lebte noch Graf Albrecht der Ältere zu Bludenz, 
der aber seinen Besitz an Oesterreich verkauft und sich nur den 
lebenslänglichen Genuß derselben vorbehalten hatte, und seine 
Neffen Rudolf und Hugo zu Rheinegg. Aber diese hatten ihre 
väterlichen Güter teils verkauft, teils waren sie durch Ge 
walt an die Herzoge von Oesterreich, Werdenberg als Pfand 
an den Grafen von Montfort-Tettnang gekommen. 
Den Söhnen des Grafen Hans von Sargans blieben 
bloß noch ihre oberrätischen Besitzungen, da Sargans selbst 
verpfändet war. 
Reben Oesterreich war damals in unserer Nachbarschaft 
am mächtigsten der Graf Friedrich von Toggenburg. An die 
sen, sowie an Oesterreich hielt sich Wolfhart II. von 
Brandts. 
Er war für jene Zeiten ein mächtiger Landesherr; denn 
neben seiner Stammherrschaft Brandts, neben Weißenburg 
und Erlenbach und neben dem Anteil an Diemtigen und Wim- 
mis besaß er Vaduz, Schellenberg und Blumenegg und er 
warb später Maienfeld. Auch war er Bürger zu Bern; aber 
das freie Wesen der Berner gefiel diesem adelstolzen Ge 
schlechte nicht, das sich von jeher mit den ersten und vor 
nehmsten Adelsfamilien zu verbinden suchte. Die Doppel 
stellung, in welche die Herren von Brandis dadurch kamen, 
daß sie einerseits das Bürgerrecht mit Bern beibehielten und 
sich später in das Landrecht von Schwyz und Glarus auf 
nehmen ließen, und andererseits in den schwäbischen Adels 
bund traten und sich immer enger an Oesterreich anschlossen, 
wurde ihnen und ihren Besitzungen höchst nachteilig.
	        

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