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wohlwollender Weise von Prälaten und Laien, vom König
Sigismund selbst zum Nachgeben ermahnt worden war. Um
seine Flucht zu verhindern, wurde er in Gewahrsam gehalten
und als alle Geduld erschöpft war, wurde er zur Degradation
und Auslieferung an den weltlichen Arm verurteilt. Das
deutsche Strafgesetzbuch schrieb für einen unbeugsamen Ketzer
die Feuerstrafe vor. Darum sprach der König zum Pfalzgrafen:
„Weil wir das weltliche Schwert führen, das Übel zu strafen,
so nehmet hin diesen Johann Hus und tuet ihm als einem
Ketzer." Er erlitt nun den Feuertod, mit ihm auch sein Kämpft
genösse Hieronymus von Prag. Aber mit dem Scheiterhaufen
von Konstanz war die Rebellion in Böhmen nicht verraucht;
dort brach vielmehr jetzt erst der Bürgerkrieg in hellen Flam
men aus. Die fanatisierten Scharen der Böhmen schlugen
manche Heere in blutigen Schlachten, die der König und seine
Helfer gegen sie gestellt hatten. Tausende von verbrannten
Dörfern, Städten, Schlössern und Kirchen bedeckten das un
glückliche Böhmen, aber auch in die anderen umliegenden Län
der trugen die Husiten mit Feuer und Schwert ihre Irrlehren,
und das Elend, das Hus angerichtet hatte, war unbeschreiblich.
Erst den Abgesandten des Konzils von Basel und den uner
müdlichen Bemühungen des Kaisers Sigismund gelang es
20 Jahre nachher eine Verständigung der Böhmen mit der
katholischen Kirche herbeizuführen (1436).
8. Zustand der Landschaften Vaduz und Schellenberg.
Wie aus der Gesamtlandschast von Unterrätien sich Va
duz und Schellenberg zu selbständigen Herrschaften heraus
gebildet haben, ist in den vorangehenden Blättern beschrieben
worden, ebenso, daß das Geschlecht der Grafen von Montfort
über ganz Unterrätien mit Ausnahme dessen, was einige
Landherren und Gotteshäuser besaßen, einst geboten, sich aber
durch Familienzwiste, fortgesetzte Teilungen und Zersplitterun
gen in viele Linien gerade zu der Zeit geschwächt habe, als das
habsburgische Haus zur Macht gelangte, Tirol erwarb und
auch diesseits des Arlberges festen Fuß zu fassen begann.
Nichts half dem Grafen Hartmann IV. der Eifer für die Auf
rechterhaltung der Ehre und Macht seines Stammes, nichts
seine Tapferkeit und sein ritterlicher Sinn, nichts die Einsicht
in die Ursachen, die den Untergang seines Geschlechtes herbei
führten. Noch ehe sein stets unruhiges, in Fehden ergrautes
Haupt sich ins Grab senkte, war sein ganzes väterliches Erbgut