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anwies und versetzte ihnen auch seine Besitzungen am Eschner-
berg: Weingärten, Zoll, Leute, Steuern und andere Gitter,
und wiederholte diese Versetzung im Jahre 1409. Blumenegg
überließ er im Jahre,1405 seinen Stiefbrüdern zur Nutznie
ßung. Am St. Verenatage 1405 urkundete Freiherr Wolfhart
daß sein Bruder, dev Bischof Hartmann, ihm aufgegeben habe,
die Feste Blumenegg etc. „Da bekene ich und lob und sprich
auch für mich und min Erben bi miner trew an eides statt, ob
ich oder min Erben dieselbe Festi Blumenegg zu minen oder mi
ner Erben Handen bringen mag, in welchem Weg sich das füget,
so soll ich und min Erben den Bischof lassen nießen sin lebtag
die Wingarten, stüren und nutzen, so zu Blumenegg gehörent.
Doch also, daß mir davon auch werd und ich nieße in ainer
Beschaidenheit nach dem als ich darauf arbeit und Kosten
hab." Der Stadt Chur verkaufte er das Ammannamt für 160
Mark Silber. Von den Juden entlehnte er 2710 fl., wofür sich
das Kapitel und die Stadt Chur verbürgten. Die Äbtissin
von Kazis lieh ihm 175 Mark Silber, wofür er ihr mehrere
Gefälle auf Wiedereinlösung verpfändete.
Aber auch die österreichischen Herzöge mußten ihrer Schul
den wegen sämtliche Besitzungen im Sarganserland und im
Rheintal verpfänden.
Die Anstände des Bischofs Hartmann mit den Vögten
von Matsch dauerten fort; auch Herzog Friedrich erlaubte sich
Eingriffe in die Besitzungen des Bistums. Der Bischof befand
sich damals auf der Fürstenburg mit seinem Vetter Hugo von
Sargans. Der österreichische Bogt in jener Gegend, Graf Hans
von Lupfen, überfiel ihn plötzlich, nahm ihn mit seinem Better
gefangen und entließ ihn erst, als die Sturmglocken läuteten
und Jakob von Planta mit dem Landsturm aus dem Engadin
erschien (1412). In seinem Streite mit den Vögten von Maisch
rief der Bischof den Herzog Friedrich zum Schiedsrichter an;
die von Matsch willigten ein, hielten sich aber an den Spruch
nicht. Der Bischof rief nun die Gotteshausleute und den Her
zog um Beistand an, aber umsonst. Im August 1413 kam
König Sigismund nach Chur und blieb über einen Monat dort.
Er bestätigte dem Bischof alle Privilegien seines Hochstists und
nahm dasselbe in seinen Schutz. Die Streitigkeiten mit den
Vögten von Matsch übertrug der König einem Schiedsgericht
zur Entscheidung, und da die Vögte sich auch an diesen Spruch
nicht kehrten, erklärte er dieselben in die Acht und übertrug
die Vollziehung derselben dem Bischof. Auch der Herzog
Friedrich kam in Acht und Bann, weil er dem Gegenpapst
Johann XXIII. zur Flucht aus Konstanz verholfen hatte, wo