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gestellt werden. Den Vorstehern der Stadt Chiavenna schrieb
der Kaiser und befahl ihnen, nach altem Herkommen, den
Bischöfen gehorsam und gewärtig zu sein. Er gestattete ihnen
zu Fürstenau Stock und Galgen und das Recht daselbst einen
Wochenmarkt und zwei Jahrmärkte zu halten, und befahl allen
Angehörigen des deutschen Reiches, die sich auf dem Gebiete
des Gotteshauses niederlassen, dem Bischof nach Gewohnheit
der anderen Gotteshausleute zu dienen; doch sollen sie für
ihre Person und ihr Eigentum jeder Zeit freien Abzug ha
ben. Dem Bischof Peter bestätigte Karl IV. die Privilegien
aller seiner Vorfahren im Reiche und verlieh ihm das Recht
„Hellermünz" zu schlagen; doch sollen diese Münzen in Schrot
und Korn denen des Bischofs Marquard von Augsburg gleich
sein. Er nahm den Bischof Peter mit Land und Leuten in
seinen und des Reiches Schutz, versetzte ihm die Steuer der
Stadt Lindau und befahl den Städten in Schwaben, dem Bi
schof, wenn er darum bitte, zuhilfe zu kommen. Da der Bischof
auch über das Kloster Disentis sein Aufsichtsrecht beanspruchte,
wandte sich dasselbe an den Papst, der es in seinen unmittel
baren Schutz nahm. Zur Tilgung der Schulden nahm der Bi
schof Zuflucht zu Steuern, die er allen Gotteshausleuten, geist
lichen und weltlichen auferlegte. Eine Reliquie der hl. Emerita
ließ er in Silber fasten und stellte die erste Orgel in der Dom
kirche aus, die er selbst ausgezeichnet spielte. Geistlichkeit, Mini
sterialen und Abgesandte der Landschaften waren sehr unzu
frieden über ihn, weil er fortwährend außer Landes war und
die ganze weltliche Verwaltung des Bistums den österreichischen
Herzogen überlassen hatte. Ein altes Urbar macht dem Bischof
den Vorwurf, er habe viele Güter verpfändet, den Betrag
für sich behalten und nach der Resignation fortgenommen.
Ganz unrichtig scheint diese Behauptung nicht zu sein. Die
Reihe der Verpfändungen, welche er machte, ist außerordentlich
groß. Seine vielen Reisen und der sehr häufige und lange
Aufenthalt am Hofe verschlangen große Summen. Am 29.
Jänner 1367 kamen die Domherren, Dienstmänner und Ab
geordnete der Landschaften und der Stadt Chur zusammen
und beschlossen, so lange dieser Bischof regiere, keinen Pfleger
in weltlichen Dingen anzunehmen, der nicht mit ihrem Willen
gesetzt sei. Auch dürfe der Bischof ohne ihre Einwilligung nichts
verkaufen oder versetzen. Bischof Petrus war ein Freund der
Klöster. Er hatte für die bischöflichen Funktionen Weihbischöfe,
doch nahm er auch selbst viele Pontifikalhandlungen vor. Im
Jahre 1368 war er beim Papste in Avignon, wurde auf Vor
schlag des Königs Bischof von Leitomischl in Böhmen, dann