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Erben Leute des Grafen zu Bürgern von Feldkirch annehmen
würden (28. Oktober 1378). Graf Heinrich von Werdenberg
der eine Gräfin von Montfort-Tosters zur Gemahlin hatte,
verzichtete auf den Teil des Bregenzerwaldes, den Graf Ru
dolf dem Herzog verkauft hatte und Graf Hans von Sargans,
der eine Forderung von 2000 fl. an den Herzog hatte, erhielt
dafür die Anwartschaft auf Ridberg und versprach, so lange
er oder seine Erben dieses Pfand inne haben werden, mit all
seinen Festen in Ehurwalchen und Thurgau ihm zu dienen.
Würde aber der Krieg außer Ehurwalchen geführt, dann müsse
der Herzog ihn oder seine Erben entschädigen wie andere
Diener.
Kaiser Karl IV. war gestorben und sein Sohn Wenzel,
der noch bei Lebzeiten des Vaters zum römischen König er
wählt worden war, führte die Reichsregierung, ein achtzehn
jähriger Jüngling. Er gab dem Herzog Leopold einen könig
lichen Brief, daß er das Recht habe, alle Verpfändungen von
Reichsgütern und Rechten in Ehurwalchen, im Thurgau und
Rheintal an sich zu lösen und verlieh ihm überdies die Land
vogtei in Schwaben. Dies erregte in Ehurwalchen bei den
Grafen von Werdenberg und den schwäbischen Reichsfürsten
große Besorgnisse. Graf Heinrich zu Vaduz hatte seine Graf
schaft Vaduz mit Land und Leuten, seine Grafschaft im Wal
gau mit allem Zubehör, also alles, was er von seinem Vater
ererbt hatte, seinem Oheim Rudolf in Feldkirch im Falle kin
derlosen Absterbens vermacht; da aber wegen des Verkaufs
der Grafschaft Feldkirch leicht Irrungen entstehen konnten,
setzte er den Grafen Hans von Sargans zum Erben ein, wenn
Graf Rudolf mit Tode abginge (1379).
Das Reich war voll Unruhe und Fehden und der König
tat wenig, um Recht und Ordnung zu erhalten. So half sich
jeder so gut er konnte. Die Reichsstädte erneuerten ihre Bünd
nisse zu gegenseitigem Schutz. Die großen Landherren suchten
überall Macht und Besitz auszudehnen. Die Bündnisse der
Städte riefen Bündnisse des Adels hervor, die man Rjtler-
gesellschaften nannte. So entstund die Rittergesellschast vom
hl. Georg, andere mit anderen Namen waren schon früher
entstanden. In jene Rittergesellschast war auch Graf Heinrich
von Vaduz getreten. Doch stand er mit den schwäbischen Städ
ten auf freundschaftlichem Fuße, da sie in ihrem gegen den
Adel gerichteten Bunde von 1381 ihn besonders ausnahmen.
Zwar kam im Jahre 1383 ein allgemeiner Landfrieden zu
stande, aber dennoch befestigte Gras Heinrich seine Burg zu
Vaduz und legte zu Gallmist einen Weier an. Jenes Jahr war