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Die Grafen von Feldkirch hatten nicht lange Ruhe. Kaum
war die Werdenberger Fehde zu Ende, zog Graf Ulrich mit
30 Reisigen gegen Konrad von Freiberg und brach dessen Burg
zu Montlingen. Auch der junge Graf Rudolf von Vaduz
nahm an dieser Fehde teil, wurde aber gefangen und sein
Knappe Vaistli erschlagen (1365). Zur Vergeltung und um
den gefangenen Enkel zu befreien, zog Graf Rudolf der Alte
von Feldkirch aus, verbrannte dem von Freiberg ein großes
Dorf in Chuwalchen und trieb 80 Rosse und 150 Stück Rinder
weg. Da wurde Graf Rudolf von Vaduz frei. Roch im De
zember 1366 tauschten die beiden Brüder Rudolf und Heinrich
zu Vaduz Güter mit dem Ordenshaus in Feldkirch. Sie gaben
den Wald, genannt Renzigast, gegen den Zehnten von Renzing.
Roch in demselben Winter zog Rudolf mit dem Grafen Ulrich
von Montfort Feldkirch nach Jerusalem; beide starben auf der
Insel Rhodus (1367). Von den Söhnen des Grafen Rudolf
von Feldkirch war nun nur noch einer übrig, nämlich der
jüngste, Rudolf IV. Er hatte die niederen Weihen empfangen
und war Dompropst in Chur. Er trat nun in den Laienstand
zurück und vermählte sich mit Agnes von Matsch. Dies geschah
zu der Zeit, da Peter I. von Böhmen, der Nachfolger Ulrichs,
Bischof von Chur war. Graf Rudolf war Pfleger des Bis
tums und schloß einen Vertrag, krast dessen den Städten Feld
kirch und Chur gegenseitige Zollfreiheit zugesichert wurde (1372).
Er unternahm eine Pilgerfahrt nach Jerusalem, wurde Ritter
des hl. Grabes und kehrte wohlbehalten nach Feldkirch zu
rück. Darnach schloß er ein Bündnis mit dem Abt von St.
Gallen auf vier Jahre. Der Abt war nämlich mit den Städten
Wil und St. Gallen und den Landleuten in Appenzell in be
denkliche Streitigkeiten geraten. Graf Rudolf III. (der Vater)
starb 1375 und wurde am 15. März in der Pfarrkirche in Feld
kirch beigesetzt. Mit Kummer hatte er gesehen, daß die Ehe
seines Sohnes, des letzten Sprossen ruhmvoller Ahnen, kin
derlos blieb.
Das nächste Anrecht auf die schöne Erbschaft hatte nun
Graf Heinrich zu Vaduz, der Schwestersohn des Grafen Ru
dolf. Wirklich setzte ihn dieser auch für den Fall kinderlosen
Absterbens zu seinem Erben ein und vermachte ihm Burg und
Stadt Feldkirch, die Burg Neu-Montfort mit allem Zubehör
zu wahrem und ewigem Eigentum, jedoch mit dem Vorbehalt,
daß, wofern er genötiget würde, das Vermachte ganz oder teil
weise zu verkaufen, oder zu versetzen, er solches ohne Einsprache
tun dürfe. Zugleich schwur er, daß er binnen Jahresfrist diese
Verschreibung vor einem Landgericht und an einer Stätte,