Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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4. Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans zu Vaduz. 
1355—1397. 
Die Söhne des Grafen Hartmann III.: Rudolf, Heinrich 
und Hartmann IV. waren noch minderjährig, als der Vater 
starb. Ihr Oheim Graf Rudolf zu Sargans führte die Vor 
mundschaft. Die väterlichen Güter besaßen die drei Brüder 
gemeinschaftlich und Ulrich von der Lachen war ihr Ammann, 
der die Geschäfte leitete. Die Besitzungen im Walgau aber, 
welche Hartmanns Söhne mit dem Grafen Albrecht von Wer 
denberg-Heiligenberg gemeinschaftlich nutzten, wurden geteilt. 
Die drei Vaduzer Grafen erhielten Blumenegg und Sonnen 
berg (Frastanz, Renzing, Rüziders, Bürs, Braz, Dalas, Klö- 
sterle). Die Werdenberg-Heiligenberger Linie erhielt Bludenz 
und Montafon. Im Jahre 1355 wurden zwischen dem Grafen 
Albrecht von Werdenberg und dem Grafen Rudolf von Sar 
gans als Vormund seiner drei Neffen zu Vaduz Streitig 
keiten wegen Gerechtsamen in jenen früher geteilten Gebieten 
beigelegt. Graf Albrecht verzichtete auf die Grafschaft im Wal 
gau (Sonnenberg oder Rüziders). Ueberdies einigte man sich 
noch über folgende strittige Punkte: „Herkommens Leute", 
welche Graf Albrecht bisher besessen, sollen ihm bleiben. Leute 
aber, welche von jetzt an nach dem Walgau oder Montafon 
ziehen, sollen Hartmanns Söhnen gehören mit Ausnahme 
der Silberer und Walliser im Klostertal und Montafon. Diese 
verbleiben dem Grafen Albrecht, ebenso die Leute, die in die 
Stadt Bludenz einwandern. Würde ein Mann, der von alters- 
her den Grafen von Sargans eigen gewesen und ins Ausland 
gezogen wäre, von daher wieder kommen und in Bludenz 
Bürger werden wollen, der soll Hartmanns Söhnen eigen 
bleiben, wie auch jener, der aus der Stadt Bludenz auf das 
Land zöge. Nur Silberer und Walliser gehören Albrecht an. 
Werden „schädliche Leute" (Verbrecher) in der Stadt aufge 
griffen, soll das Gericht in Bludenz stattfinden. Gehören 
solche aber Hartmanns Söhnen, dann müssen sie diesen aus 
geliefert werden. Sind hingegen auf dem Gebiete vom Wal 
gau, Blumenegg und Sonnenberg Malefizpersonen aufgefan 
gen worden, die dem Grafen Albrecht eigen sind, so gehören 
sie in das Gericht nach Bludenz. Die Silberer in Dalas ge 
hören vor Albrechts Gericht, wenn sie sich gegen Silberer 
vergangen haben, sonst in das Gericht des Tatortes. Den von 
Bludenz ausgehenden Reisenden gibt Graf Albrecht das Ge 
leite nach Rheinegg und Werdenberg und umgekehrt; vom 
Vaduzer Gebiet nach Bludenz dagegen geleiten die Grafen
	        

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