Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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sei die Kirche verderbt, und verwarfen die kirchlichen Vorge 
setzten, das Fasten, die Pfründen, den Zehnten und viel an 
deres und beriefen sich dabei auf mißverstandene Stellen der 
HI. Schrift. Diese Irrlehrer und ihre Anhänger wüteten 
gegen die Katholiken mit Feuer und Schwert und mußten mit 
Waffengewalt bezwungen werden, da sie religiöser Belehrung 
unzugänglich waren. 
Über die Gotteshausleute von Pfäfers und Difentis 
übte der Schirmvogt die Gerichtsbarkeit. Dafür erhielt der 
selbe den dritten Teil der Bußen, Verpflegung am Gerichts 
tag, von allen Haushaltungen, die seinem Gerichtsstab unter 
worfen waren, eine Abgabe, gewöhnlich eine Henne, einen 
Pfennig und ein bestimmtes Maß Haber. Pfäfers und Di- 
sentis aber seufzten unter der Gewalttätigkeit ihrer Vögte. 
König Otto IV. verpfändete die Kastvogtei Pfäfers an Hein 
rich von Sax, der auch Schirmvogt von Difentis war. Um 
sich vor seinen Gewalttaten zu sichern, baute der Abt Konrad 
die Feste Wartenstein. Als sie ausgebaut war, wurde der Abt 
darin eingeschlossen und belagert. Die Plackereien nahmen 
kein Ende, so daß sich der Abt Rudolf entschloß, diese Bogtei 
von den Herren von Sax für 700 Mark Silber an sich zu 
lösen (1257), worauf sie an Heinrich von Wildenberg zu Freu 
denberg und dann an die Grafen von Werdenberg überging. 
Richt besser machten es die Herren von Sax dem Kloster Di- 
sentis; sie eigneten- sich die Einkünfte desselben zu und ließen 
die Mönche darben. Auch diese Vogtei kam an die Grafen von 
Werdenberg (1251). 
3. Die weltlichen Rechte des Bischofs von Ehur. 
Friedrich Barbarossa nennt in der Urkunde vom 16. Mai 
1170 den damaligen Bischof Egino „unser Fürst". Damit 
erscheint der Bischof als Fürst des römischen Reiches deutscher 
Nation. Die Fürstenwürde hat sich für den Bischof von selbst 
ergeben durch die Ereignisse, wie sie sich bis zum 12. Jahr 
hundert gestalteten. Er hatte die hohe Gerichtsbarkeit im Ber- 
gell, in Schams, Oberhalbstein, Oberengadin, Bormio und Pos- 
chiavo. Ihm stand der Heerbann zu; als Lehenträger des 
Reiches hatte er sein Kriegskontingent zu stellen. Der Bischof 
hatte auch die Lehenshoheit und konnte Ritterbürtige mit 
Burgen und herrschaftlichen Höfen belehnen. Er hatte endlich 
auch die Regalien in weiten Gebieten, so in dem Gebiet von 
Chur, zu Flums, in Münster, Oberhalbstein, Oberengadin,
	        

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