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trieb, aber von schlechtem Charakter, despotisch, unaufrichtig,
wankelmütig, ohne sittlichen Halt, mehr Mohammedaner als
Christ, brachte er unsägliches Elend über Italien und Deutschland.
In Chur hatte nach Ulrichs IV. Tod (1237) V o l k a r d
von Neuburg den bischöflichen Stuhl bestiegen. Ohne Zweifel
hatte sich auch der Kaiser in das Wahlgeschäft gemischt, weil
ihm sehr daran lag, daß ein ihm ergebener Bischof die Alpen
pässe in Händen habe. Die Wahl war zwiespältig. Der Streit
wurde vor den Erzbischof von Mainz gebracht, der ein An
hänger des Kaisers war. Trotzdem gegen den Kanonikus Vol-
kard mehrere ernste Anklagen erhoben wurden, bestätigte und
konsekrierte ihn doch der Erzbischof. Volkard beraubte nun
seine Gegner ihrer Pfründen, worauf diese sich an Papst
Gregor IX. wandten. Der Papst scheint den Bolkard als
Bischof anerkannt zu haben; da er aber auch nach dem Konzil
von Lyon zum Kaiser hielt, wurde er vom päpstlichen Legaten
exkommuniziert und vom Papst Innozenz zur Derantwortung
nach Rom berufen. Komme er nicht, so werde er abgesetzt
werden. AIs fein Nachfolger war der Abt von St. Gallen
in Aussicht genommen. Doch blieb Bolkard auch weiters im
Besitze des Bistums, obwohl er, wie viele seiner rätischen
Dienstmannen treu zum Kaiser hielt. Zum Schutze seiner
Gotteshausleute baute der Bischof die Burgen Guardavall im
Engadin und Friedau bei Zizers, und weil ihm die Besitzun
gen im Münstertal zu nachdrücklicher Beschirmung etwas ent
fernt lagen, verpfändete er sie an Hartwig den Bogt von
Matsch um 50 Mark Silber mit dem Beding, daß er keine
neuen Abgaben und Zölle einführe, keine neuen Burgen an
lege, sondern alles beim Herkommen belasse. Die Bizdume
von Flums trieben den Vasallenübermut so weit, daß sie
selbst gegen den Bischof Feindseligkeiten begingen. Deshalb
zog Volkard im Jahre 1249 das Vizdumamt ein, überließ
jedoch dem bisherigen Inhaber Heinrich die Burg Flums als
Leiblehen mit der Bedingung, daß auch die sechs Burgknechte
mit ihren Kindern lebenslänglich in der Burg wohnen, aber
dem Bischöfe schwören sollen. Das Schloß solle immer des
Bischofs offenes Haus fein, wo er gut aufgenommen werde.
Der Frau Adelheid bleibt ihr Leibgeding für Lebenszeit vor
behalten. Nur ein Gotteshausmann oder ein Eigenmann Hein
richs darf mit Wissen und Willen des Bischofs Schloßhüter
fein. Unter den Bürgen für diesen Vertrag waren auch die
Ritter Boemund und Rudolf von Eschen.
Sein vielbewegtes Leben endigte Bischof Volkard am 16.
Oktober 1251.