Volltext: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein

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trieb, aber von schlechtem Charakter, despotisch, unaufrichtig, 
wankelmütig, ohne sittlichen Halt, mehr Mohammedaner als 
Christ, brachte er unsägliches Elend über Italien und Deutschland. 
In Chur hatte nach Ulrichs IV. Tod (1237) V o l k a r d 
von Neuburg den bischöflichen Stuhl bestiegen. Ohne Zweifel 
hatte sich auch der Kaiser in das Wahlgeschäft gemischt, weil 
ihm sehr daran lag, daß ein ihm ergebener Bischof die Alpen 
pässe in Händen habe. Die Wahl war zwiespältig. Der Streit 
wurde vor den Erzbischof von Mainz gebracht, der ein An 
hänger des Kaisers war. Trotzdem gegen den Kanonikus Vol- 
kard mehrere ernste Anklagen erhoben wurden, bestätigte und 
konsekrierte ihn doch der Erzbischof. Volkard beraubte nun 
seine Gegner ihrer Pfründen, worauf diese sich an Papst 
Gregor IX. wandten. Der Papst scheint den Bolkard als 
Bischof anerkannt zu haben; da er aber auch nach dem Konzil 
von Lyon zum Kaiser hielt, wurde er vom päpstlichen Legaten 
exkommuniziert und vom Papst Innozenz zur Derantwortung 
nach Rom berufen. Komme er nicht, so werde er abgesetzt 
werden. AIs fein Nachfolger war der Abt von St. Gallen 
in Aussicht genommen. Doch blieb Bolkard auch weiters im 
Besitze des Bistums, obwohl er, wie viele seiner rätischen 
Dienstmannen treu zum Kaiser hielt. Zum Schutze seiner 
Gotteshausleute baute der Bischof die Burgen Guardavall im 
Engadin und Friedau bei Zizers, und weil ihm die Besitzun 
gen im Münstertal zu nachdrücklicher Beschirmung etwas ent 
fernt lagen, verpfändete er sie an Hartwig den Bogt von 
Matsch um 50 Mark Silber mit dem Beding, daß er keine 
neuen Abgaben und Zölle einführe, keine neuen Burgen an 
lege, sondern alles beim Herkommen belasse. Die Bizdume 
von Flums trieben den Vasallenübermut so weit, daß sie 
selbst gegen den Bischof Feindseligkeiten begingen. Deshalb 
zog Volkard im Jahre 1249 das Vizdumamt ein, überließ 
jedoch dem bisherigen Inhaber Heinrich die Burg Flums als 
Leiblehen mit der Bedingung, daß auch die sechs Burgknechte 
mit ihren Kindern lebenslänglich in der Burg wohnen, aber 
dem Bischöfe schwören sollen. Das Schloß solle immer des 
Bischofs offenes Haus fein, wo er gut aufgenommen werde. 
Der Frau Adelheid bleibt ihr Leibgeding für Lebenszeit vor 
behalten. Nur ein Gotteshausmann oder ein Eigenmann Hein 
richs darf mit Wissen und Willen des Bischofs Schloßhüter 
fein. Unter den Bürgen für diesen Vertrag waren auch die 
Ritter Boemund und Rudolf von Eschen. 
Sein vielbewegtes Leben endigte Bischof Volkard am 16. 
Oktober 1251.
	        

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