Volltext: Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein und seine Regierungszeit im Fürstentum

mE 
Sie sagen fürs erste, daß man Euch mit dem Straßenbau auf 
einmal und bei einer so harten Zeit, wo jeder Bürger im Sommer für 
seine HauShaltuug zu tun hat, belaste. Hier fordere ich einen jeden 
braven Vorsteher einer Gemeinde auf, mir mit reiner Wahrheit zu ge- 
stehen, ob der Landesfürst und das Amt den Vorwurf verdiene. Wann 
hat man Euch zur Straßenarbeit gezogen, da Feld- oder andere Arbeit 
an der TageSordnung war ? J< berufe mich auf das Zeugnis der 
Balzerer, Vaduzer und Schaaner Gerichte, daß erst in den letzten 
Tagen, als Euere Anstrengung bei den Wuhrungen notwendig war, 
das Amt von der augenblicklichen Straßenarbeit abstund, und so war 
es durch die Zeit meines Daseins immer, wenn wahre Beweggründe 
vorgelegt wurden. Pie Straßenarbeit ist eine Schuldigkeit, die fast in 
der ganzen Welt von den Untertanen bestritten wird, um die sogar, 
wie ihr es wohl von Vorarlberg wißt, sich mehrere Gemeinden gerissen 
haben, und Jhr allein wollt darin eine unerhörte Last finden. 
Fürs zweite wollt und verlangt Ihr, daß nach althergebrachten 
Rechten wieder ein Landammann angestellt, die alten Land- und Gant- 
rechte dnrch Landammann und Landwaibel geführt, und in jeder Ge- 
meinde die Richter wie vor aufgestellt werden sollen. Dies, Geliebte, 
ist eine versteckte Empörung gegen Eueren Fürsten ; Jhr seid keine Re- 
publikaner, sondern Untertanen eines Landesfürsten, in dessen Macht 
es liegt, die AuSübung der Gerichtsbarkeit nach dem Er- 
fordernis der ?-it umzumodeln: zur Gerichtspflege habt Ihr 
als Untertanen nie ein Recht gehabt; Jhr habt auch keines verloren, 
und wenn Ihr nunmehr glaubt, daß niemand da ist, der für das Land 
redet, so weise ich auf Euere Richter und Gemeindevorsteher hin, die 
an die Stelle des Landammanns getreten sind und nun mit mehr 
Nachdru> als zuvor das Wohl ihrer Gemeinden vertreten können. 
Und ich frage Euch, würde die Gerichtsbarkeit durch den Land- 
ammann und zandwaibel geblieben jem, wenn Jhr unter das Szepter 
eines anderen Fürsten gekommen wäret ; würde unter jenem nicht eben 
eine Veränderuna geschehen sein? Zudem ist diese Veränderung zu 
Euerem Glücke, weil es immer besser ist, daß das Amt die Rechtspflege 
ausübe, als daß jemand Dritter unvollkommen darin einschreite. Zudem 
habt 9% ja Borgesezte in Euerer Gemeinde, denen gewisse Geschäfte, 
als die Schuldsachen unter 25 fl., die Zinseneinhebungen und die Exekutions- 
führungen vom Amte überlassen sind, bei denen Jhr Gauch, wenn Euch 
der Gana zum Amte beschwerlich wird, vergleichen könnt und nicht die 
geringste Ursache aufweisen könnet, aus der die vorige Verfassung ge- 
wünscht werden könnte. =- Ist etwa einer unter Euch, der durch meine 
Amtsleitung unzufrieden ist, der trete auf und führe seine Beschwerde. 
+ 
+:
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.