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Sie sagen fürs erste, daß man Euch mit dem Straßenbau auf
einmal und bei einer so harten Zeit, wo jeder Bürger im Sommer für
seine HauShaltuug zu tun hat, belaste. Hier fordere ich einen jeden
braven Vorsteher einer Gemeinde auf, mir mit reiner Wahrheit zu ge-
stehen, ob der Landesfürst und das Amt den Vorwurf verdiene. Wann
hat man Euch zur Straßenarbeit gezogen, da Feld- oder andere Arbeit
an der TageSordnung war ? J< berufe mich auf das Zeugnis der
Balzerer, Vaduzer und Schaaner Gerichte, daß erst in den letzten
Tagen, als Euere Anstrengung bei den Wuhrungen notwendig war,
das Amt von der augenblicklichen Straßenarbeit abstund, und so war
es durch die Zeit meines Daseins immer, wenn wahre Beweggründe
vorgelegt wurden. Pie Straßenarbeit ist eine Schuldigkeit, die fast in
der ganzen Welt von den Untertanen bestritten wird, um die sogar,
wie ihr es wohl von Vorarlberg wißt, sich mehrere Gemeinden gerissen
haben, und Jhr allein wollt darin eine unerhörte Last finden.
Fürs zweite wollt und verlangt Ihr, daß nach althergebrachten
Rechten wieder ein Landammann angestellt, die alten Land- und Gant-
rechte dnrch Landammann und Landwaibel geführt, und in jeder Ge-
meinde die Richter wie vor aufgestellt werden sollen. Dies, Geliebte,
ist eine versteckte Empörung gegen Eueren Fürsten ; Jhr seid keine Re-
publikaner, sondern Untertanen eines Landesfürsten, in dessen Macht
es liegt, die AuSübung der Gerichtsbarkeit nach dem Er-
fordernis der ?-it umzumodeln: zur Gerichtspflege habt Ihr
als Untertanen nie ein Recht gehabt; Jhr habt auch keines verloren,
und wenn Ihr nunmehr glaubt, daß niemand da ist, der für das Land
redet, so weise ich auf Euere Richter und Gemeindevorsteher hin, die
an die Stelle des Landammanns getreten sind und nun mit mehr
Nachdru> als zuvor das Wohl ihrer Gemeinden vertreten können.
Und ich frage Euch, würde die Gerichtsbarkeit durch den Land-
ammann und zandwaibel geblieben jem, wenn Jhr unter das Szepter
eines anderen Fürsten gekommen wäret ; würde unter jenem nicht eben
eine Veränderuna geschehen sein? Zudem ist diese Veränderung zu
Euerem Glücke, weil es immer besser ist, daß das Amt die Rechtspflege
ausübe, als daß jemand Dritter unvollkommen darin einschreite. Zudem
habt 9% ja Borgesezte in Euerer Gemeinde, denen gewisse Geschäfte,
als die Schuldsachen unter 25 fl., die Zinseneinhebungen und die Exekutions-
führungen vom Amte überlassen sind, bei denen Jhr Gauch, wenn Euch
der Gana zum Amte beschwerlich wird, vergleichen könnt und nicht die
geringste Ursache aufweisen könnet, aus der die vorige Verfassung ge-
wünscht werden könnte. =- Ist etwa einer unter Euch, der durch meine
Amtsleitung unzufrieden ist, der trete auf und führe seine Beschwerde.
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