Volltext: Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein und seine Regierungszeit im Fürstentum

immer von dem Feldkircher Rentmeister abgegeben. Bei 
Schluß der Versammlung wurde über den Verlauf und das 
Ergebnis derselben ein Protokoll aufgenommen, welches von 
allen Ständen unterschrieben und jedesmal dem Fürsten vor- 
gelegt wurde. 
Der erste Landtag wurde Montag am 15. März 1219 ab- 
gehalten, das Ergebnis fand jedo4 nicht die Zufriedenh2:t des 
Fürsten, da die Stände T:e als L2itraz zum Gehalte des Ge- 
sandten und als Kanzle'honorar für das Innsbrucker Appella- 
tionSgericht aforderten Summen von zusammen 1500 fl. nicht 
annehmen wollten ; es wurde daher auf den 1. Juni abermals 
ein Landta4 ausgeschrieben ; hiebei wurde den Ständen ein im 
fürstlichen Auftrage verfaßtes Schreiben vorgelesen und ihnen in 
Erinnerung gebracht, daß der Fürst freiwillig auf eine Zivil- 
liste gänzlich verzichtet habe, daß er dem Lande bedeutende 
Vorschüsse für Militärzweke unverzinslich gewährt habe, daß 
er sich mit kleinen Raten zur Abzahlung dieser Vorschüsse be- 
gnüge, daß er seine nach den früheren Verträgen steuerfreien 
Privatgüter im Lande der Vesteuerung unterziehen lasse, daß 
die Kosten für die dritte Gerichtsinstanz geringer seien, als in 
irgend einem Bundesstaate, daß ihm endlich allein das Recht zu- 
stehe, die Bessldungen der Beamten (daher auch des Gesandten) zu 
bestimmen. Das Postulat wurde hierauf angenommen, gleichzeitig 
aber der Wunsch um Ermäßigung der für die zwei erwähnten 
Posten eingesezten Summe von ins8gesamt 1500 fl. vorgebracht. 
Bei einer dritten Ständeversammlung, die am 27. Dezember 
des gleichen Jahres stattfand, wurde den Ständen im Auftrage 
des Fürsten mitgeteilt, daß diesen Wünschen nicht entsprochen 
werden könne, weil es nicht in der Macht des Fürsten stehe, 
die mit Österreich getroffene und der Bundesversammlung 
mitgeteilt? Vereinbarung über die Errichtung der 3. Gerichts- 
stelle für Liechtenstein einseitig zu modifizieren und weil eine 
wohlfeilere Gesandtschaft in Frankfurt nicht aufgestellt werden 
könne, indem deren Aufstellung von der Einwilligung der 
übrigen 7 Fürsten der 15. Kurie abhänn», kein einziger Ge- 
sandter i.: Frankfurt so schlecht bezahlt st , wie dieser und die 
angesezte Summe von 1200 fl. der vom Fürsten wirklich aus- 
gelegten bei weitem nachstehe.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.